Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und Mudau (Landkreisgrenze) zur Kreisstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2001   SZ-042RYCO 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing unterrichtete den Kreisausschuß davon, daß bei der Neuaufstellung des Ausbauplanes für die Staatsstraßen des Freistaates Bayern eine Neubewertung mit Ausbaubedarf nach einheitlichen Kriterien durchgeführt worden sei. Dabei habe sich gezeigt, daß die Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und der Landesgrenze in Richtung Mudau, die in Dringlichkeitsstufe 2 des alten Ausbauplanes enthalten gewesen sei, zeitlich nicht mehr im neuen Ausbauplan bis zum Jahr 2015 unterzubringen gewesen sei. Somit könne ein zeitnaher Ausbau der Staatsstraße 523, der aus Sicht des Landkreises Miltenberg dringend notwendig sei, nur durchgeführt werden, wenn der Landkreis Miltenberg die Baulast übernehme. Von der Obersten Baubehörde des Bayer. Innenministeriums seien Zuwendungen aus GVFG- bzw. FAG-Mitteln in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.

 

Nach der Beschlußfassung durch den Kreistag werde das Straßenbauamt Aschaffenburg die Ausbauplanung erstellen und zwar in Abschnitten für den gesamten Streckenabschnitt bis zur Landesgrenze. Für den ersten Abschnitt zwischen Kirchzell-Buch (Abzweigung Staatsstraße 2311) und Preunschen (Abzweigung Kreisstraße MIL 17) liege bereits ein genehmigter Vorentwurf aus dem Jahr 1987 vor, der jedoch zu überarbeiten sei. Nach gemeinsamer Festlegung werden dem Landkreis Miltenberg keine Planungskosten in Rechnung gestellt. Lediglich für die Bauleitung während der Durchführung werden dem Freistaat Bayern auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Kreisstraßen in Anlehnung an die Honorarsätze der HOAI  2 % der Baukosten erstattet.

 

Ggf. erforderlicher Grunderwerb sei vom Landkreis Miltenberg durchzuführen, soweit der Freistaat Bayern noch nicht im Besitz der für den Ausbau erforderlichen Grundstücke sei. Der gegenseitige Grundstückstausch zwischen Freistaat Bayern und Landkreis Miltenberg erfolge nach den Angaben des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes.

 

Kreisrat Neuser (1. Bürgermeister der Stadt Amorbach) zeigte sich erfreut darüber, daß es auf Initiative von Landrat Schwing gelingen werde, einen “Altfall” zu lösen und die Unfallgefahren diese Straße zu beseitigen.

 

Der Kreisausschuß empfahl dem Kreistag sodann einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

Der Abstufung der Staatsstraße 523 zwischen Kirchzell-Buch und der Landesgrenze in Richtung Mudau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abstufung der Staatsstraße zur Kreisstraße beim Freistaat Bayern zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beantragen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg wird beauftragt, die Ausbauplanung zu erstellen und dem Landkreis Miltenberg zur Genehmigung vorzulegen. Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2002/2003 einzuplanen.

 

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