Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Kreismülldeponie Guggenberg: Staatliche Förderung der Errichtung - Entscheidung des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2001   SZ-0427JZ6 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Landkreis Miltenberg für den I. Bauabschnitt der Kreismülldeponie Guggenberg staatliche Fördermittel erhalten habe. Für die weiteren Baumaßnahmen sei dann durch das 1991 durch Volksentscheid eingeführte neue Bayer. Abfallgesetz die Förderung von Abfallanlagen verboten worden. Die Förderung sei über einen Gesamtbetrag an förderfähigen Kosten von 15,2 Mio DM in verbindlichen Einzelansätzen bewilligt und 1999 in einem Änderungsbescheid bis 31.12.2002 befristet worden. Nachdem der Einzelansatz für Rekultivierung und Bepflanzung in Höhe von 1,33 Mio DM bis 31.12.2002 nicht in Anspruch genommen werden könne, habe sich die Landkreisverwaltung in den letzten Jahren bemüht, entweder eine Aufhebung der verbindlichen Einzelansätze und den Ansatz eines Gesamtförderbetrages oder die Umschichtung des Ansatzes für Rekultivierung und Bepflanzung zugunsten der Errichtung einer Sickerwasserreinigungsanlage zu erreichen. Zur Fristenwahrung sei sogar eine Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht worden.

 

Leider seien alle Bemühungen und Gespräche mit dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz und dem Bayer. Umweltministerium erfolglos geblieben, bis sich im Mai 2001 mit Unterstützung des Abgeordneten Ritter in einem persönlichen Gespräch zwischen Staatsminister Dr. Schnappauf und Landrat Schwing eine Lösung ergeben habe. Das Bayer. Umweltministerium habe infolge dieses Gespräches zwischenzeitlich die bisher für die Förderung der Kreismülldeponie Guggenberg maßgeblichen Einzelansätze aufgehoben und einen Gesamtansatz zugelassen, der auch für die Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg verwendet werden könne. Auch dem vorzeitigen Baubeginn sei zugestimmt worden. Begründet worden sei diese Meinungsänderung mit den gesetzlichen und behördlichen Änderungen der vergangenen zehn Jahre, die den Landkreis Miltenberg gezwungen hätten, von seinem ursprünglichen Sickerwasserentsorgungskonzept für diese Deponie abzuweichen und eine moderne Sickerwasserreinigungsanlage zu errichten. Dies bedeute für den Landkreis Miltenberg zwar keine Erhöhung des bereits 1990 bewilligten Zuschusses für die Deponie Guggenberg, aber die noch nicht ausgenutzten Fördermittel, die verfallen wären, können jetzt für die Sickerwasserreinigungsanlage verwendet werden. Je nach Anerkennung an förderfähigen Kosten werde der Landkreis Miltenberg durch diese Aktion zwischen 400.000,-- DM und 450.000,-- DM erhalten. Um diese Summe können nun die AbfallgebührenzahlerInnen entlastet werden.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung