Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Klärschlammdeponie Schippach: - Sachstandsbericht - Verfüllanordnung der Regierung von Unterfranken

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2001   SZ-0427JZ6 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erinnerte daran, daß der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz am 20.02.2001 beschlossen habe, die Klärschlammdeponie Schippach gemäß der vom Ing.Büro ICP vorgelegten und vom Ökoinstitut Darmstadt nachvollzogenen Variante 8 schnellstmöglich restzuverfüllen. Nachdem im Landkreis Miltenberg nicht genügend mineralische Abfälle zur Verfügung stehen, um die Deponie Schippach in absehbarer Zeit abzuschließen, sei die Problematik am 15.03.2001 mit Vertretern der Regierung von Unterfranken besprochen und um die mit Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen in Aussicht gestellte Verfüllanordnung gebeten worden. Außerdem habe der Landkreis Miltenberg vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz für die Deponie Schippach eine Verwerter-Nummer zugeteilt bekommen.

 

Nachdem die Verfüllanordnung für die Klärschlammdeponie Schippach bis Anfang Mai 2001 nicht erteilt worden sei, habe Landrat Schwing die Angelegenheit am 09.05.2001 mit Umweltminister Dr. Schnappauf besprochen. Dieser habe den Erlaß der Verfüllanordnung für die Klärschlammdeponie Schippach zugesichert. Schriftlich liege diese noch nicht vor, jedoch habe die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 31.05.2001 mitgeteilt, daß der Landkreis Miltenberg im Vorgriff auf die Verfüllanordnung die Deponie Schippach mit Abfallarten, welche die Zuordnungswerte für die Deponieklasse I enthalten, verfüllen könne. Daraufhin seien bei der Deponie Schippach bereits ca. 1.700 Tonnen mineralische Abfälle angenommen worden.

 

Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über die Restverfüllung der Deponie Schippach hätten verschiedene Firmen der Landkreisverwaltung angeboten, die Deponie innerhalb einer vereinbarten Zeit mit mineralischen Abfällen der Deponieklasse I (Z 3-Materialien) zu einem festen Preis restzuverfüllen.

 

Nachdem auch die Regierung von Unterfranken in einem Gespräch Mitte März 2001 angedeutet habe, daß sie die Restverfüllung der Deponie Schippach in einer möglichst kurzen Zeit wünsche, schlage die Verwaltung vor, die Restverfüllung mit einer der anbietenden Firmen zu vereinbaren. Dies hätte auch den Vorteil, daß der Landkreis Miltenberg die Deponie Schippach in der festgesetzten Zeit abschließen könne und nicht gezwungen sei, Abfallmengen am Markt gegen die Konkurrenz anderer Firmen zu akquirieren.

 

Der Beschluß über die Zusammenarbeit mit einer Firma bei der Restverfüllung der Deponie Schippach werde in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung gefaßt werden.

 

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