Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abfallgebührensatzung: Umstellung auf Euro-Währung und verschiedene Gebührenänderungen (Antrag der CSU-Fraktion vom 08.06.2001)

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2001   SZ-0427JZ6 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß ab 01.01.2002 die neue Euro-Währung gelte. Für die Abfallgebühren des Landkreises Miltenberg bedeute dies, daß alle Gebühren mit dem Faktor 1,95583 umzurechnen seien, soweit keine Neufestsetzung der Abfallgebühren erfolge. Die Verwaltung habe sich entscheiden, eine Neufestsetzung der Abfallgebühren vorzuschlagen, um

1.  im Hinblick auf zwangsläufige Probleme “krumme” Beträge zu vermeiden,

2.  den BürgerInnen zumindest einen Teil der Einsparungen beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH & Co. KG (GKS) zugutekommen zu lassen und

3.  bei dieser Gelegenheit auch einige notwendige Änderungen der Gebührensatzung vorzunehmen.

 

Wie von der CSU-Fraktion mit Antrag vom 08.06.2001 gewünscht, soll die Euro-Einführung auf keinen Fall zu einer verdeckten Gebührenerhöhung genutzt werden. Ungerundete Euro-Beträge erschweren den täglichen Umgang mit den Abfallgebühren und können leicht zu Fehlern und Mißverständnissen führen.

 

Aufgrund des neuen Stufenmodells beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH & Co. KG (GKS), welches dem Ausschuß für Natur- und Umweltschutz am 20.02.2001 ausführlich vorgestellt worden sei, seien für 2001 Minderausgaben in Höhe von 800.000,-- DM zu erwarten. Natürlich werden diese Minderausgaben in den nächsten Jahren durch die normalen Kostensteigerungen aufgezehrt werden, aber es könne davon ausgegangen werden, daß bei vorhersehbarer Entwicklung bei GKS die Kosten weiter sinken werden.

 

Die Verwaltung schlage daher vor, rd. 310.000,-- DM dieser Einsparungen den BürgerInnen zurückzugeben. Soviel werde nämlich die Abrundung der Abfallgebühren auf volle Euro kosten. Der Restbetrag in Höhe der erwarteten weiteren 500.000,-- DM soll ebenfalls den BürgerInnen zu-

rückerstattet werden, allerdings indirekt. Es werde vorgeschlagen, die Minderausgaben bei GKS im Jahr 2001 und ab 2002 abzüglich der Summe für die Euro-Rundung für die Sanierung der Altdeponie Wörth a.Main zurückzustellen. Dort werden Kosten in Mio-Höhe anfallen, die mangels Rückstellungen vor 1990 voll auf die GebührenzahlerInnen umgelegt werden müssen. Mit der Ansparung werden Rückstellungen gebildet, um die Maßnahme leichter in Angriff nehmen zu können. Auf diese Weise sei es bereits in den vergangenen Jahren gelungen, die Sanierung der Altdeponie Großheubach mit rd. 6 Mio DM ohne zusätzliche Belastungen für die BürgerInnen und ohne Gebührenerhöhungen zu finanzieren. Die Bekanntgabe der genauen Summe sowie die Beschlußfassung über die Zuführung zu den Rückstellungen sei allerdings erst nach Abschluß des jeweiligen Haushaltsjahres möglich.

 

Reg.Amtmann Röcklein gab sodann die Punkte bekannt, in denen die Verwaltung eine Gebührenerhöhung bzw. –änderung vorschlage.

 

Kreisrat Dotzel erklärte, daß die CSU-Fraktion der Änderung der Abfallgebührensatzung zustimme und sich freue, daß eine Abrundung nach unten möglich sei, was für die GebührenzahlerInnen eine Einsparung von rd. 300.000,-- DM bedeute. Erfreulich sei weiter, daß der Betrag von 500.000,-- DM, den der Landkreis Miltenberg jährlich vom Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) erhalte, angespart werden soll. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Deponie Wörth a.Main seit 15 Jahren verfüllt sei und es an der Zeit wäre, die Deponie abzudecken

 

Namens der SPD-Fraktion stimmte Kreisrat Kern den vorgeschlagenen Änderungen der Abfallgebührensatzung zu. Eine Abrundung aufgrund der Umstellung auf Euro-Währung werde für positiv und sinnvoll gehalten. Daß der jährliche Überschuß von 500.000,-- DM vom Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) aufgrund des Stufenmodells künftig für die Sanierung von Altdeponien zurückgelegt werden soll,  halte er für besonders wichtig. Er bat zu bedenken, daß allein für die Deponie Guggenberg 10 Mio DM bis 15 Mio DM benötigt werden.

 

Kreisrat Scharrer teilte mit, daß die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem vorliegenden Satzungsentwurf ebenfalls zustimme. Angesichts von Einsparungen wäre es für die BürgerInnen unverständlich, wenn aufgrund der Euro-Umstellung nicht abgerundet würde.

 

Die Zustimmung zur Satzungsänderung gab auch Kreisrat Luxem namens der FWG-Fraktion.

 

Der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz empfahl sodann dem Kreistag einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

Folgenden von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Miltenberg wird zugestimmt:

 

1.  Die derzeitigen Abfallgebühren werden auf Euro-Währung umgestellt und in der Abfallgebührensatzung in Euro ausgewiesen. Dabei werden alle Gebühren, ausgenommen die nachfolgenden Änderungen, auf volle Euro nach unten abgerundet.

 

2.  Neufassung von § 5 Abs. 8 Buchst. e):

     “Kleinanlieferer werden verwogen, wobei eine Mindestmenge von 20 kg zugrundegelegt wird und, soweit keine Freimengen festgesetzt sind, bei einer Anlieferungsmenge

     - bis   50 kg an gebührenpflichtigen Abfällen eine Pauschalgebühr von 5,00 Euro,

     - bis 100 kg eine Pauschalgebühr von 10,00  Euro,

     - bis 150 kg eine Pauschalgebühr von 15,00 Euro und

     - bis 200 kg eine Pauschalgebühr von 20,00 Euro

     erhoben wird. Für Abfallanlieferungen über 200 kg werden die in den sonstigen Bestimmungen dieser Gebührensatzung festgelegten Gebühren erhoben.”

 

3.  Neufassung von § 4 Abs. 9:

     “Für die Entsorgung von Altreifen werden folgende Gebühren festgesetzt:

     - Reifen bis zu einem Durchmesser von 70 cm      3,00 Euro

     - Reifen mit einem größeren Durchmesser           10,00 Euro

     Werden Reifen mit Felgen angeliefert, verdoppelt sich die jeweilige Gebühr.”

 

4.  Neufassung von § 4 Abs. 12 Buchst. b):

     “bei der Selbstanlieferung von Bioabfällen je Tonne 153,00 Euro.”

 

5.  Neufassung von § 4 Abs. 12 Buchst. c):

     “bei der Selbstanlieferung von Garten- und Grünabfällen je Tonne 20,00 Euro.”

 

6.  Neuer § 4 Abs. 13 a):

     “Die Gebühr für die Entsorgung von festgebundenem Asbest oder entsprechend verfestigten Asbesten wird auf 178,00 Euro je Tonne festgesetzt. Die Gebühr für die Entsorgung von unzulässig behandeltem oder verpacktem oder falsch deklariertem Asbest beträgt  268,00 Euro je Tonne. § 4 Abs. 10 Satz 3 gilt entsprechend.”

 

7.  Die neuen Gebühren gelten ab 01.01.2002.

 

8.  Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Abfallgebührensatzung mit diesen Änderungen neu zu fassen und bekanntzumachen.

 

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