Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2000: Kündigung von Stromlieferungsverträgen

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.02.2001   SZ-03VJAO0 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Der Kreisausschuß wurde über folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2000 informiert: “Der Landkreis kündigt für seine kreiseigenen Gebäude die Stromlieferungsverträge mit allen Stromanbietern, die in irgendeiner Weise mit e.on verbunden sind oder durch andere Kanäle tschechischen Atomstrom beziehen. Bei den neuen Stromverträgen muß darauf geachtet werden, daß der bezogene Strom aus regenerativen Energiequellen stammt.”

 

Ober-Reg.Rat Fieger teilte mit, daß die Verwaltung daraufhin Stellungnahmen der Stromlieferanten für kreiseigene Gebäude eingeholt habe.

 

Die Energie- und Service GmbH Untermain (EZV), Sitz Wörth a.Main, habe mit Schreiben vom 07.12.2000 mitgeteilt, daß sie Verträge mit Stromlieferanten aus dem Zwischenhandel oder mit Stromproduzenten abschließe, auf deren Bezugs- bzw. Herstellungsquellen sie nur mittelbar Einfluß habe, sei es aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen. Die EZV verweise insbesondere darauf, daß der von ihr verteilte Strom aus der modernen Kraftwärmekopplung der AKZO Obernburg und den Laufwasserkraftwerken an Main und Mümling komme, da Elektrizität verbrauchsabhängig möglichst verbrauchsnah schon aus wirtschaftlicher Sicht produziert werden müsse.

 

Die Energie Versorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH (EMB) habe mit Schreiben vom 02.02.2001 mitgeteilt, daß mit e.on keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen bestehen, jedoch eine Reihe vertragsrechtlicher Beziehungen u.a. Netznutzung und Bilanzkreismanagement. Der Strombezug der EMB erfolge nicht mehr direkt vom Überlandwerk Unterfranken (ÜWU) bzw. von e.on, sondern der Stromeinkauf werde mit einer Reihe weiterer kommunaler Weiterverteiler über die Beteiligungsgesellschaft “City-USE” gebündelt.

 

Beide Energieversorgungsunternehmen weisen übereinstimmend darauf hin, daß es schon aus rein physikalischen Gründen nicht möglich sei, die Herkunft von Strom nachzuvollziehen. Die Gesetze der Physik erlauben es nur, denjenigen Strom dem Netz zu entnehmen, der dem Energiemix der dem Verbrauchsort am nächstgelegenen Stromerzeugungsanlagen entspreche.

 

Das ÜWU, dessen Muttergesellschaft durch die Fusion von PreussenElektra und Bayernwerk mittlerweile e.on Energie sei, habe mit Schreiben vom 13.12.2000 mitgeteilt, daß es einen Großteil seines Stromes für das westliche Unterfranken in der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Obernburg erzeuge. Hinzu kommen große Mengen an Wasserkraftstrom aus den Main-Kraftwerken. Für das ÜWU und seine Muttergesellschaft e.on Energie bestünden keinerlei unternehmerische und planerische Verbindungen mit dem Kernkraftwerk Temelin. Vertragspartner auf tschechischer Seite sei (so das ÜWU in einem Rundbrief vom 23.03.20001) das Verbundunternehmen CEZ. e.on Energie führe diesen Bezugsvertrag, dessen Charakteristik der Mittel- und Spitzenlast zuzurechnen sei, fort. Zur Erfüllung der daraus erwachsenden Lieferverpflichtung sei CEZ nicht auf ein zusätzliches Grundlastkraftwerk wie Temelin angewiesen.

 

Unabhängig davon, welches Verhalten die Stromhändler an den Tag legen, sei es so, daß dieses auf dem Energiewirtschaftsgesetz basiere. Sollte dieses Gesetz den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen, sei die Bundesregierung Deutschland und nicht der Landkreis Miltenberg in der Pflicht, diesem Umstand abzuhelfen.

 

Im übrigen sei für die Behandlung dieses Antrages gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg der Kreisausschuß, nicht der Kreistag zuständig.

 

Kreisrat Ritter wies darauf hin, daß hinter dem vorliegenden Antrag System liege. Es sei bekannt, daß vom Grundlastkraftwerk Temelin kein Strom abgenommen werde, weil dieses Werk nicht unserem Standard entspreche. Seiner Meinung nach werde alles versucht, was in grüne Politik passe.

 

Kreisrat Klüpfel erklärte, den Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen komme es darauf an, regenerative Energiequellen zu unterstützen. Dies könne gesteuert werden. Sogar die Bayernwerk AG habe einen Vertrag über Wasserkraft angeboten, welcher sogar billiger sei.

 

Kreisrat Bieber vertrat die Meinung, daß die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit ihren heute vorliegenden Antragen den Kreisausschußmitgliedern wertvolle Zeit stehlen. Kreisrätin und MdL Münzel täte besser daran, sich bei der Bundesregierung dafür zu verwenden, daß das Stromerzeugungsgesetz geändert werde. Der vorliegende Antrag an den Kreisausschuß sei vollkommen unnütz.

 

Landrat Schwing  teilte ergänzend mit, daß alle befragten Unternehmen mitgeteilt hätten, daß sie auch aus regenerativen Energiequellen erzeugten Strom einspeisen.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreisausschuß den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.10.2000 mit Stimmenmehrheit (nur eine Stimme dafür) ab.

 

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