Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreismülldeponie Guggenberg: Anordnung der Regierung von Unterfranken zur Umsetzung der Techn. Anleitung Siedlungsabfall (TASi)

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.02.2001   SZ-03V7UE7 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Amtmann Röcklein teilte mit, daß die Regierung von Unterfranken am 08.07.1996 nach mehreren Vorgesprächen und einer förmlichen Anhörung eine Anordnung zur Umsetzung der Anforderungen der Techn. Anleitung Siedlungsabfall (TASi) erlassen habe. Die mit diesen Anforderungen verbundenen Sach- und Personalkosten für die Abfallwirtschaft im Landkreis Miltenberg und speziell für die Kreismülldeponie Guggenberg seien der Landkreisverwaltung Miltenberg zu hoch und deutlich überzogen erschienen. Im Widerspruchsverfahren habe der Landkreis Miltenberg nur einige kleinere Erfolge erzielen können. Gegen die Anordnung sei daher Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg erhoben und Ruhen des Verfahrens beantragt worden. Der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz sei über die Angelegenheit mehrfach informiert worden.

 

Nach Zuwarten auf die von der Bundesregierung mehrfach angekündigte Änderung der TASi habe die Regierung von Unterfranken die Angelegenheit im Jahr 2000 wieder aufgegriffen und mit den unterfränkischen Deponie-Betreibern Gespräche geführt, die dann zum Jahresende 2000 zum Erlaß neuer Anordnungen geführt hätten. Auch diese Anordnungen wolle der Landkreis Miltenberg nicht so einfach, zumindest nicht ohne Beratung und Diskussion im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz akzeptieren. Hauptgrund hierfür sei, daß die neuen Auflagen Kosten erfordern, die über die Müllgebühren finanziert werden müssen. Einige neue Auflagen seien ökologisch sinnvoll und unumgänglich. Der Landkreis Miltenberg habe eine neue Auflage bereits vorab in Angriff genommen: Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg, die im Sommer 2001 in Betrieb gehen werde.

 

Alle Maßnahmen des Landkreises Miltenberg seien mit den übrigen unterfränkischen Deponie-Betreibern sowie den Behörden des Freistaates Bayern abgestimmt worden. Weitere Zugeständnisse seien leider nicht zu erwarten. Es werde daher empfohlen, daß sich der Landkreis Miltenberg mit dem Ergebnis der Bemühungen zufrieden gebe und die Auflagen der Regierung von Unterfranken in der vorliegenden Form akzeptiere. Über die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden. Es werden jedoch zumindest höhere Personalaufwendungen und für die Übergangszeit Kosten für die Erstellung von Gutachten und Berichten, wie z.B. die Abschätzung der Standsicherheit nach Auflage D 3 entstehen. Bezüglich der Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg seien die Kosten und Kalkulationen bereits bekannt.

 

Landrat Schwing wies ebenfalls darauf hin, daß künftig beträchtliche Kosten dafür aufgewendet werden müssen, um die bestehenden Anlagen ordnungsgemäß zu betreiben und abzuschließen. Der Bauausschuß habe am 16.02.2001 u.a. die ehemalige Kreismülldeponie Großheubach besichtigt. Dort seien über 5 Mio DM für die Oberflächenabdeckung aufgebracht worden. Kosten in dieser Größenordnung werden für alle weiteren Deponien anfallen.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte, der Bevölkerung könne nicht immer nur versichert werden, der Landkreis Miltenberg gehe mit größtmöglicher Sicherheit vor. Den Aussagen müßten auch Taten folgen. Es wäre daher richtig, die Klage zurückzunehmen. Nachdem auf der Deponie Guggenberg kein Hausmüll mehr, sondern nur noch nichtbrennbare Materialien in geringen Mengen angeliefert werden, könnte seiner Meinung nach, um die Personalkosten zu reduzieren, der Hausmüllbereich abgedeckt werden.

 

Reg.Amtmann Röcklein teilte dazu mit, daß nach der TASi auf der Deponie Guggenberg künftig nur Abfälle mit einem Glühvolumen von 0,5 % angeliefert werden dürfen. Es werde aber weiter Gas und Sickerwasser anfallen, so daß der Landkreis Miltenberg von den Personalkosten nicht herunterkommen werde.

 

Durch den Ausschuß für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Die von der Regierung von Unterfranken mit Anordnung vom 08.07.1996, geändert durch Widerspruchsbscheid vom 01.08.1997 und neu gefaßt durch Anordnung vom 15.12.2000, festgesetzten Anforderungen für die Kreismülldeponie Guggenberg zur Umsetzung der Techn. Anleitung Siedungsabfall (TASi) werden akzeptiert. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,

-    das in dieser Angelegenheit anhängige Klageverfahren zu beenden,

-    die Auflagen der vorstehenden Bescheide schnellstmöglich umzusetzen.

 

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