Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach: Sachstandsbericht und Beschlußfassung über die Restverfüllung

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.02.2001   SZ-03V7UE7 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erinnerte daran, daß der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz am 13.12.2000 die Verwaltung beauftragt habe, mit den Gutachtern Burkhardt vom Ing.Büro ICP, Karlsruhe, und Dehoust vom Öko-Institut e.V. Darmstadt sowie den Fachbehörden die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Varianten zur Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach abzuklären. Sollte sich herausstellen, daß die Variante 6 nicht genehmigungsfähig sei, sollte die Variante 3 realisiert werden. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt. Dabei sei die Variante 6 gemeinsam verworfen worden, da sie deponiebautechnisch nicht umzusetzen sei und einer ordnungsgemäßen Deponienachsorge nicht genüge. Es seien dann weitere Varianten geprüft worden. Als Ergebnis dieser Prüfung sei die Variante 8 entstanden. Die Variante 8 sei in einer großen Behördenrunde gemeinsam mit Vertretern des Ing.Büros ICP und des Öko-Institutes e.V. am 13.02.2001 abgestimmt und von allen Beteiligten als die vom Bürgerentscheid geforderte Minimallösung für einen sinnvollen und technisch notwendigen Deponieabschluß angesehen worden. Nach Abschluß der Verfüllung soll die Aufbringung der Oberflächenabdichtung mit Rekultivierungsschicht erfolgen.

 

Herr Dehoust vom Öko-Institut e.V. und Herr Teurer vom Ing.Büro ICP erläuterten die vorgeschlagene Variante 8. Herr Dehoust sagte, die Variante 8 könne als “Königsweg” bezeichnet werden, weil sie viele Vorteile (weniger erforderliche Müllmengen, geringere Ablagerungshöhe und Ausdehnungsfläche) biete. Dies bedeute auch geringere Oberflächenabdeckung und geringere Belastung der AnwohnerInnen. Wenn dann noch vermieden werden könne, daß das Oberflächenwasser Sickerwasser werde, wäre die Variante 8 eine gute Sache, der zugestimmt werden sollte.

 

Kreisrat Kern teilte mit, daß die SPD-Ausschußmitglieder der Variante 8 zustimmen werden, weil es sich um eine gute Lösung handele. Den Landkreis Miltenberg werde diese Lösung zwar mehr Geld kosten, aber für die BürgerInnen von Rück und Schippach bedeute sie Entlastung.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, die Variante 8, die 50 % Einsparung bringe, sei ein Kompromiß mit dem man leben könne.

 

Die Frage von Kreisrat Dr. Fahn nach Bauzeit und Umsetzung beantwortete Reg.Amtmann Röcklein dahingehend, daß dazu noch nichts gesagt werden können. Zunächst werde jetzt das Ing.Büro ICP den Auftrag zur Ausführung der Detailplanung erhalten.

 

Unter Hinweis auf das chinesische Sprichwort: “Wir haben nicht viel Zeit, daher muß langsam vorgegangen werden” bemerkte Kreisrat Scharrer, daß sich dieses im vorliegenden Fall bewahrheitet habe. Die paar Wochen mehr, die für die Entscheidungsfindung benötigt worden seien, können aufgeholt werden. Ob die Variante 8 tatsächlich der “Königsweg” sei, könne er nicht beurteilen, er werde dieser Variante jedoch seine Zustimmung geben.

 

Kreisrätin Popp erklärte, sie könne der Variante 8 guten Gewissens zustimmen und hoffe, daß alle Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Restverfüllung der Deponie Schippach ebenfalls beseitigt werden können.

 

Kreisrat Bieberle fragte, ob die Variante 8 mit 3 Mio DM bis 5 Mio DM ausgeführt werden könne. Wenn für diese Variante 12 Mio DM bis 14 Mio DM benötigt werden, könne er nicht zustimmen, weil er nicht einsehe, daß wertvolles Deponievolumen verfüllt und ca. 10 Mio DM hinausgeworfen werden sollen.

 

Herr Teurer vom Ing.Büro ICP teilte mit, daß mit ca. 3,6 Mio DM netto auf der Basis von Variante 6 gerechnet werden müsse.

 

Landrat Schwing bemerkt, daß die Variante 8 eine Lösung darstelle, der alle Ausschußmitglieder zustimmen könnten, zumal sie keine nennenswert höheren Kosten verursachen werde.

 

Durch den Ausschuß für Natur- und Umweltschutz wurde sodann unter Aufhebung seines am 13.12.2000 gefaßten Beschlusses bei einer Gegenstimme folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach erfolgt nach der Variante 8 mit ca. 66.500 cbm Abfällen maximal der Deponieklasse 1 und ca. 5.500 cbm Profilierungsmaterialien, wie vom Ing.Büro Prof. Czurda und Kollegen (ICP), Karlsruhe, und dem Öko-Institut Darmstadt vorgetragen, sowie mit der Regierung von Unterfranken, dem Bayer. Landesamt für Umweltschutz und dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abgestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung schnellstmöglich in Angriff zu nehmen. Erforderliche Planungen für die neue Oberflächengstaltung sowie abfallrechtliche Genehmigungen sind einzuleiten bzw. einzuholen.

 

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