Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Umsetzung der Verpackungsverordnung im Landkreis Miltenberg: Diskussion und Abschluß einer vorläufigen Abstimmungsvereinbarung mit der Fa. LANDBELL

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.02.2001   SZ-03V7UE7 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Ober-Reg.Rat Hardenacke führte aus, daß die Verpackungs-Verordnung zumindest seit ihrer Novellierung im August 1998 die Abkehr vom Monopol der Dualen System Deutschland AG (DSD) fordere. Die Landkreisverwaltung habe sich frühzeitig mit Alternativen befaßt und den Ausschuß für Natur- und Umweltschutz laufend über die Entwicklungen informiert. Das LANDBELL-System sei in der Ausschußsitzung am 19.07.1999 vorgestellt worden.

 

Zwischenzeitlich habe die LANDBELL AG ihr System geringfügig modifiziert; sie wolle nun in der ersten Stufe bis zum Ablauf der DSD-Verträge nur die Übermengen erfassen. Nach den Informationen der Landkreisverwaltung sei die LANDBELL AG in Hessen am weitesten. 25 der 27 entsorgungspflichtigen Körperschaften, darunter der Müllabfuhrzweckverband Odenwaldkreis, hätten zumindest die vorläufige Abstimmungserklärung abgegeben. Die LANDBELL AG warte täglich auf die Anerkennung durch das Hessische Umweltministerium, um in Hessen mit dem operativen Geschäft beginnen zu können. Auch in Rheinland-Pfalz habe die LANDBELL AG schon Abstimmungsvereinbarungen gesammelt, allerdings warte Rheinland-Pfalz die Anerkennung in Hessen ab. Darüber hinaus werbe die LANDBELL AG in Baden-Württemberg für ihr Konzept. Und bei verschiedenen unterfränkischen Landkreisen finden in diesen Tagen entscheidende Gespräche mit der LANDBELL AG statt.

 

Der Abschluß der Abstimmungsvereinbarung mit der LANDBELL AG bedeute, daß

-    der Monopolist DSD hoffentlich “wachgerüttelt” werde,

-    der Landkreis Miltenberg in Bayern den Damm breche, weg vom teuren und aufwendigen Monopolsystem “Grüner Punkt” hin zur Vielfalt und zu neuen Ideen beim Verpackungsrecycling. Im Falle der landesweiten Anerkennung und entsprechender Vertragsabschlüsse mit der LANDBELL AG könne der Landkreis Miltenberg zumindest bis Ende 2003 mit Einsparungen/Zahlungen der LANDBELL AG von rd. 1,3 Mio DM jährlich rechnen. Diesen Beträgen stehen allerdings Mehrkosten z.B. bei der Restmüllentsorgung gegenüber.

 

Ein Risiko sei für den Landkreis Miltenberg mit der Abstimmungsvereinbarung nicht verbunden, da alles unter dem Vorbehalt der noch abzuschließenden Verträge und des Widerrufs sowie der Anerkennung des LANDBELL-Systems durch den Freistaat Bayern stehe.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er sei noch skeptisch, weil das LANDBELL-System in Bayern nur flächendeckend und mit Zustimmung des Bayer. Umweltministeriums eingeführt werden könne. Nachdem beim Bayer. Umweltministerium angeblich noch kein großes Interesse an diesem System bestehe, wäre vielleicht eine Abstimmung mit dem Bayer. Landkreistag über ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll. Außerdem habe er gelesen, daß das LANDBELL-System aus ökologischen Gründen skeptisch gesehen werde. Dies müßte noch hinterfragt werden. Nach Meinung von Kreisrat Dr. Fahn sollte der Ausschuß nicht zu schnell entscheiden, sondern die Angelegenheit erst in den einzelnen Fraktionen besprechen.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, es könne nicht argumentiert werden, die Entscheidung soll zu schnell getroffen werden. Der Ausschuß sei schon 1999 über das LANDBELL-System informiert worden und habe die Meinung vertreten, das Monopol von DSD müsse aufgebrochen werden. Der Bayer. Landkreistag werde die Angelegenheit nicht in die Hand nehmen, sondern die Entscheidung jeder entsorgungspflichtigen Körperschaft überlassen.

 

Kreisrätin Popp fragte, ob Herr Dehoust vom Öko-Institut e.V. Darmstadt mit ins Boot genommen werden könne, nachdem mit ihm bezüglich der Klärschlammdeponie Schippach so gut zusammengearbeitet worden sei. Sie sehe jetzt das Problem, daß BürgerInnen, die bisher Abfalle sortiert hätten, ab Einführung des LANDBELL-Systems sage, jetzt könne alles in eine Tonne geworfen werden.

 

Landrat Schwing bemerkte dazu, daß der Landkreis Miltenberg keine Systemänderung vorhabe.

 

Kreisrat Dotzel meinte, wenn sich herausstellen sollte, daß LANDBELL ein besseres System sei, sollte diesem System zugestimmt werden. Die heute vorgeschlagene Beschlußfassung soll lediglich eine Hilfe für die Verwaltung sein.

 

Kreisrat Kern sagte, die Aussage der Verwaltung, daß es sich zunächst nur um eine Option handele, sei für die SPD-Ausschußmitglieder entscheidend, denn das LANDBELL-System werde erst nach Erteilung der Genehmigung für das Land Hessen in weiteren Bundesländern eingeführt.

 

Kreisrat Scharrer erklärte, er sehe sich nicht in der Lage, heute dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da er ein Informationsdefizit habe. Wenn sich der Landkreis Miltenberg neu orientieren wolle, sollte er die Entscheidung heute aufschieben und erst einmal grundsätzlich über die Angelegenheit diskutieren. Skeptisch sei er (Kreisrat Scharrer) auch deswegen, weil das LANDBELL-System noch nirgendwo eingeführt sei.

 

Landrat Schwing bemerkte, wenn der Ausschuß heute dem Vorschlag der Verwaltung zustimme, heiße das nicht, daß das LANDBELL-System eingeführt werde. Es gehe heute nur um eine vorläufige Absichtserklärung.

 

Der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz faßte sodann bei drei Gegenstimmen folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Landkreis Miltenberg schließt mit der LANDBELL AG, Mainz, eine Abstimmungsvereinbarung nach § 6 Abs. 3 der Verpackungs-Verordnung auf der Grundlage des vorliegenden Musters.

 

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