Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Klärschlammedeponie Schippach: Beschlußfassung über die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2000   SZ-03RM9SG 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Ober-Reg.Rat Hardenacke erinnerte daran, daß die Rechtsanwälte Dr. Versteyl und Jacobj, Kanzlei Meidert & Prof. Versteyl, Augsburg, im September 2000 ein Gutachten über die Finanzierung der Folgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach erstellt hätten. In dieser rechtsgutachterlichen Stellungnahme, welche in der Ausschußsitzung am 05.10.2000 vorgestellt worden sei, seien die Möglichkeiten untersucht worden, die nicht gedeckten Nachsorgekosten

a)  durch Heranziehung der früheren Benutzer,

b)  durch Umlegung auf die allgemeinen Abfallgebühren,

c)  aus allgemeinen Haushaltsmitteln

zu finanzieren.

 

Rechtsanwältin Dr. Versteyl und Rechtsanwalt Jacobj seien dabei zur Ansicht gekommen, daß weder die früheren Benutzer der Deponie zur Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten herangezogen werden können, noch eine Finanzierung der Kosten durch Umlegung auf die Abfallgebühren wegen des fehlenden Sachzusammenhangs zwischen Klärschlammentsorgung und den Kosten für die Hausmüllentsorgung in Betracht komme. Somit verbleibe lediglich die Finanzierung des Defizites aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit schlage die Landkreisverwaltung daher vor, die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorzunehmen. Die Landkreisverwaltung werde sich selbstverständlich bemühen, dieses Defizit unter Berücksichtigung der rechtlichen Verpflichtungen (Oberflächenabdichtung, Grundwasseruntersuchungen etc.) so gering wie möglich zu halten.

 

Kreisrat Trützler führte aus, daß im Gegensatz zur Situation vor dem Bürgerbegehren jetzt von allen Seiten sowohl die Kostenberechnung der Landkreisverwaltung bezüglich des Deponieabschlusses, als auch die Dichtigkeit der Deponie Schippach anerkannt werden. Diese neue Situation erzwinge es geradezu, sich noch einmal mit dem Konzept “Schippach 2000” zu befassen. Es sei nicht hinnehmbar, 10 Mio DM Steuergelder zum Fenster hinauszuwerfen, wenn man im Gegensatz zur Situation vor dem Bürgerbegehren nun genau wisse, daß die Vermutungen und Behauptungen der Bürgerinitiative, die zum Ergebnis des Bürgerbegehrens geführt hätten, falsch seien. Aus diesem Grund wolle er (Kreisrat Trützler) versuchen, die notwendigen Unterschriften zur Durchführung eines weiteren Bürgerbegehrens zu sammeln, um mit Hilfe der neuen Erkenntnisse das Konzept “Schippach 2000” zum Nutzen der LandkreisbürgerInnen zu verwirklichen.

 

Kreisrat Bieberle wies darauf hin, daß auf seine Initiative hin das Konzept “Schippach 2000” in Kleinheubach bei durchschnittlicher Wahlbeteiligung 58 % erreicht habe. Das Gesamtergebnis im Landkreis Miltenberg sei allen bekannt. Obwohl er (Kreisrat Bieberle) einige Veröffentlichungen von Mitglieder der FWG und Bündnis 90/Die Grünen als Volksverhetzung eingestuft habe, habe er das Ergebnis der Abstimmung akzeptieren wollen. Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten sei er jedoch zum Entschluß gekommen, einen Bürgerentscheid, der mit Volksverhetzung (Behauptung, die Klärschlammdeponie Schippach werde Atommüllager für ganz Deutschland) und Fälschungen zustandegekommen sei, so nicht hinzunehmen. Wenn die Sabotageakte der Freien und Grünen weiter hingenommen werden, werde der Landkreis Miltenberg finanziell zugrundegerichtet. Es werde in diesem Zusammenhang an die Verhinderung der Klärschlammverbrennung der AMME in Würzburg erinnert. Daraufhin sei ein langfristiger Schaden in Mio-Höhe für die der AMME angeschlossenen BürgerInnen entstanden. Jetzt soll lt. Freien und Grünen die Deponie Schippach nicht nur nicht umweltgerecht verfüllt, sondern der Deponiekörper aufgerissen werden. Damit würden noch einmal 1 Mio DM mehr “verbraten”, also  anstatt 13 Mio DM 14 Mio DM. Es soll ein sauberer Deponiekörper zerstört und zu einer Umwelt-Zeitbombe für die Zukunft umgestaltet werden. Und das alles nur, weil Freie und Grüne wieder eine Wahlkampfschlager wie die Querberg-Lüge im Südspessart haben wollen.

 

Kreisrat Bieberle forderte die Mitglieder des Kreistages sodann auf, gegen die vom Landrat und der Verwaltung pflichtgemäß eingebrachten Vorschläge zu stimmen und sich im kommenden Jahr in einem weiteren Bürgerbegehren gemeinsam für eine umweltgerecht und resourcenschonende Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach mit belastetem Bauschutz einzusetzen. Es könnte dann eine andere Zufahrt gebaut und den BürgerInnen von Rück und Schippach der gesamte Deponieverkehr sowie dem Landkreis Miltenberg und den Gemeinden mit ihren BürgerInnen das sinnlose Verpulvern von 10 Mio DM bis 11 Mio DM erspart werden. Mit den eingesparten Mio-Beträgen könnten in den einzelnen Gemeinden bei entsprechenden Staatszuschüssen Investitionen in Höhe von 20 Mio DM bis 30 Mio DM getätigt werden. Dies wären Investitionen für die Zukunft unserer Kinder. Abschließend bat Kreisrat Bieberle, nicht in dieser finanzpolitischen und umweltvernichtenden Sackgasse weiterzufahren, sondern einen neuen Anfang zu wagen.

 

Auf zweimaliges Bitten von Landrat Schwing nahm Kreisrat Bieberle das Wort “Volksverhetzung” “Landrat Schwing zuliebe” zurück.

 

Kreisrat Kern erinnerte an die vom Kreistag am 19.10.2000 verabschiedete Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt. Toleranz sollte jedoch nicht nur gegenüber Fremden, sondern allen Menschen geübt werden. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, daß ein zweites Bürgerbegehren nicht erforderlich sei. Es sollte vielmehr das Ergebnis des ersten Bürgerentscheids akzeptiert werden. Unter Hinweis darauf, daß am Bürgerbegehren alle LandkreisbürgerInnen hätten teilnehmen können, hielt Kreisrat Kern den Vorschlag des Rechtsgutachtens, die nicht gedeckten Nachsorgekosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren, für sachlich richtig, obwohl er persönlich der Meinung sei, es müßte nach dem Verursacherprinzip entschieden werden. Danach müßte die AMME einen Großteil der Kosten tragen. Anläßlich der Diskussion im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz sei klar geworden, daß Solidarität erforderlich sei. Nachdem alle Kreistagsmitglieder von allen BürgerInnen des Landkreises Miltenberg gewählt worden seien, dürfe das einzelne Kreistagsmitglied nicht nur im Hinblick auf seine Heimatgemeinde entscheiden. Kreisrat Kern bat sodann um Zustimmung zum Empfehlungsbeschluß des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz.

 

Kreisrat Dr. Linduschka meinte, über das vorliegende Rechtsgutachten zu reden, wäre sinnlos, weil dieses eindeutig sei. Lt. Verfassung des Freistaates Bayern seien Volksbegehren, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide möglich. Das Ergebnis betreffe alle BürgerInnen. Bayern nehme damit eine Spitzenstellung in Deutschland ein. Zum Vorschlag der Kreisräte Trützler und Bieberle, ein weiteres Bürgerbegehren durchzuführen, vertrete er (Kreisrat Dr. Linduschka) die Meinung, dies wäre demokratisch, weil es die Verfassung des Freistaates Bayern zulasse. Wenn den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg daraufhin klar würde, daß es sich lohne, an solchen Abstimmungen teilzunehmen, wäre das eine heilsame Geschichte und Geld wert.

 

Kreisrätin Münzel erklärte, es sei nicht die Schuld der Bürgerinitiative, der Grünen oder der Freien Wähler, daß es jetzt Probleme mit der Klärschlammdeponie Schippach gebe. Das Dilemma komme vielmehr von der Vermischung kommunaler Abwässer mit den Abwässern der Fa. Acordis und daher, daß die Deponie von hinten nach vorn und nicht umgekehrt  verfüllt worden sei. Die Ursache aller Probleme liege in der Vergangenheit. Man sollte daher mit Schuldzuweisungen an diejenigen, die jetzt versuchen, die Belastungen so gering wie möglich halten, aufhören. Das vorliegende Rechtsgutachten sei eindeutig. Die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen akzeptieren dieses Gutachten.

 

Kreisrat Andre wies darauf hin, daß unterschiedliche Meinungen bestehen. Die CSU-Fraktion akzeptiere den Bürgerentscheid und strebe kein neues Bürgerbegehren an. Sie sei weiter der Meinung, daß das Gutachten über die Finanzierung der Nachsorgekosten der Deponie Schippach eindeutig sei und der Kreistag diesem Gutachten zustimmen sollte. Nachdem es hier um viel Geld gehe, müsse es Mitgliedern des Kreistages allerdings erlaubt sein, sich Gedanken zu machen. Mit dem Konzept “Schippach 2000” hätte den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg viel Geld gespart werden können.

 

Kreisrat Dotzel erinnerte daran, daß Klärschlamm bis zur Errichtung der Kreismülldeponie Wörth a.Main in Kreismülldeponien eingelagert worden sei. Seiner Meinung nach sollte jetzt nicht die Kreisumlage zur Finanzierung der Nachsorgekosten der Deponie Schippach herangezogen werden. Die Kosten sollten vielmehr die Gebührenzahler tragen, wie dies bei allen anderen Deponien der Fall sei. Zur Aussage von Kreisrätin Münzel bemerke Kreisrat Dotzel, daß die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit erheblich dazu beigetragen hätten, daß der Vertrag mit dem Zweckverband Würzburg über die Klärschlammverbrennung nicht zustandegekommen sei. Der Vorschlag, die Nachsorgekosten aus allgemeinen Haushaltsmitteln, nämlich aus der Kreisumlage zu finanzieren, werde den Kommunen viel Geld kosten. Er (Kreisrat Dotzel) werde dem Gutachten nicht zustimmen, weil das Konzept “Schippach 2000” die richtige Lösung gewesen wäre.

 

Kreisrat Klüpfel erklärte, die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen zum Ergebnis des Bügerbegehrens. Es sei die Entscheidung der Mehrheit der Abstimmenden. Man wisse auch, daß die Angelegenheit teuer werde.

 

Kreisrat Bieber meinte, es sei zu wenig, einfach zu sagen, im Bürgerbegehren sei so entschieden worden, es werde zur Tagesordnung übergegangen und ein Beschluß gefaßt. Für ihn sei es in höchstem Maße ärgerlich, daß heute der vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz empfohlene Beschluß gefaßt werden müsse. Dieser Beschluß betreffe Kreisrat Dr. Fahn. Die Bürgermeister der FWG-Fraktion sollten bezüglich der Finanzierung bedenken, daß sie in der Verantwortung ihrer Bürgermeister-Kollegen stehen. Jeder Kämmerer werde leicht berechnen können, welcher Betrag von den Nachsorgekosten in Höhe von rd. 10 Mio DM auf seine Gemeinde entfalle. Stadtprozelten z.B. werde über 100.000,-- DM tragen müssen. Wenn in den kommenden Jahren Mittel für wichtige Investitionen fehlen, werde er (Kreisrat Bieber) die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren nennen. Für die Stadt Miltenberg bedeute die Gegenfinanzierung ca. 1 Mio DM.

 

Kreisrat Schmedding erklärte, der Finanzierung der Folgekosten der Deponie Schippach aus allgemeinen Haushaltsmitteln könne er nicht zustimmen. Er spreche als Bürgermeister auch für weitere Bürgermeister-Kollegen, die nicht im Kreistag vertreten seien bzw. für Kommunen, die eigene Kläranlagen betreiben und keinen oder nur geringe Mengen Klärschlamm auf der Deponie Schippach angeliefert haben. Warum sollen Kommunen mitzahlen, welche die Deponie Schippach überhaupt nicht genutzt hätten? Die rechtsgutachterliche Stellungnahme werde nicht angezweifelt. Rechtlich gesehen haben die Kommunen wahrscheinlich keine Chance, dagegen vorzugehen. Aber es habe schon Gegengutachten gegeben, die Gutachten gekippt hätten.

 

Nach Meinung von Kreisrat Schmedding habe es der Landkreis Miltenberg versäumt, rechtzeitig entsprechende Rücklagen zu bilden bzw. schriftliche Vereinbarungen mit den Nutzern über die Nachsorge zu treffen. Es seien zwar  Rücklagen von ca. 3,9 Mio gebildet werden, aber hier sei die gesamte Kalkulation falsch. Gemeinden mit eigenen Kläranlagen hätten auch Entsorgungskosten und keinen finanzstarken Konzern dahinterstehen. Die Landkreisverwaltung hätte seinerzeit, als erkennbar gewesen sei, daß die AMME aussteigen wolle, beitragsrechtliche Schritte einleiten müssen. Es habe ja den Benutzungszwang bis zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gegeben. In der rechtsgutachterlichen Stellungnahme sei auf Seite 10 das Schreiben der Regierung von Unterfranken zitiert, wonach Beiträge für Vorteile, die in der Gegenwart oder Zukunft liegen, erhoben werden können, nicht aber für eine in der Vergangenheit liegende Vorteilsgewährung. Auf Seite 11 sei zu den Besonderheiten des Art. 7 BayAbfg ausgeführt, daß dem Normgeber bei der Gestaltung der Abgabenerhebung ein Ermessensspielraum zuzubilligen sei. Wenn das so sei, müsse er (Kreisrat Schmedding) feststellen, daß hier von der Landkreisverwaltung eine Fehlentscheidung getroffen bzw. einiges versäumt worden sei.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, es werde heute mit “gezinkten Karten” diskutiert, obwohl jede/r wisse, daß aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen keine andere Finanzierung möglich sei, als nach der im Gutachten vorgeschlagenen Lösung. Der Kreistag Miltenberg habe Verantwortung für 32 Gemeinden, egal ob diese an die Klärschlammdeponie Schippach angeschlossen seien oder nicht. Es werde in diesem Zusammenhang an die Diskussion bezüglich der Errichtung der Main-Brücke zwischen Sulzbach a.Main und Niedernberg erinnert. Hier sei von Vertetern aus dem Raum Südspessart auch gesagt worden, man brauche diese Brücke nicht. Selbst  wenn bezüglich der Klärschlammdeponie das Vernünftige unvernünftig erscheine, müsse das Ergebnis des Bürgerbegehrens akzeptiert werden. Was Kreisrat Bieber geäußert habe, sei daher nicht zu verstehen. Tatsache sei, daß Mehrheitsentscheidungen zur Kenntnis genommen werden müssen. Wem das nicht passe, müsse sich aus der Kommunalpolitik verabschieden.

 

Kreisrat Spinnler pflichtete Kreisrat Dr. Schüren bei. Das Rechtsgutachten vertrete die Auffassung, daß alle LandkreisbürgerInnen an den Nachsorgekosten der Klärschlammdeponie Schippach zu beteiligen seien. Worte wie Volksverhetzung, Sabotage usw., die Kreisrat Bieberle heute geäußert habe, gehören in den Wortschatz von Radikalen. Damit seien im Kreistag Gräben aufgerissen worden, die nur schwer zuzuschütten sein werden. Er (Kreisrat Spinnler) hoffe, daß solche Worte künftig nie mehr gebraucht werden.

 

Landrat Schwing sagte dazu, er hätte sich solche Worte anläßlich der seinerzeitigen Atommüll-Diskussion gewünscht. Damals habe er alleingestanden.

 

Kreisrat Bieber wies darauf hin, daß Verantwortung derjenige trage, der dafür verantwortlich sei, daß der Kreistag heute eine solche Entscheidung treffen müsse. An der Richtigkeit des Gutachtens habe er keinen Zweifel.

 

Landrat Schwing erklärte ebenfalls, daß das Rechtsgutachten unumstritten sei und nur einen einzigen Weg aufzeige. Er wolle daher an das anschließen, was Kreisrat Dr. Schüren geäußert habe. Im Kreistag vertretene Bürgermeister dürften heute nicht als Bürgermeister abstimmen, sondern als Kreistagsmitglieder. Darauf hätten sie einen Eid geleistet. Wer gegen das Gutachten stimme, müsse eine Alternative aufzeigen.

 

Landrat Schwing stellte weiter fest, daß es keine falsche Kalkulation gegeben habe. Die Deponie Schippach habe bis zum Schluß die Betriebskosten erwirtschaftet. Mit dem Konzept “Schippach 2000” habe die Verwaltung die Kosten für die Restverfüllung erwirtschaften wollen, um den BürgerInnen Geld zu sparen, ohne daß die Landschaft zerstört worden wäre. Es sei nicht richtig, heute zu behaupten, die Verwaltung habe sich verkalkuliert, deswegen stimme ich dagegen.

 

Bezüglich der Äußerungen von Kreisrat Spinnler fragte Kreisrat Bieberle, ob es nicht Sabotage sei, wenn ein unterschriftsreifer Vertrag verhindert werde. Das Wort “Volksverhetzung” habe er zurückgenommen, in Bezug auf die Deponie Schippach stehe er jedoch zu diesem Wort,

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 13.12.2000 faßte der Kreistag sodann mit Stimmenmehrheit folgenden

 

B e s c h u ß :

 

Auf der Grundlage der rechtsgutachterlichen Stellungnahme über die Finanzierung der Folgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach, erstellt von der Kanzlei Meidert & Prof. Versteyl, Augsburg, vom 02.10.2000, erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

 

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