Tagesordnungspunkt
TOP Ö 13: Klärschlammedeponie Schippach: Beschlußfassung über die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.12.2000 SZ-03RM9SG |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Ober-Reg.Rat Hardenacke erinnerte daran, daß
die Rechtsanwälte Dr. Versteyl und Jacobj, Kanzlei Meidert & Prof.
Versteyl, Augsburg, im September 2000 ein Gutachten über die Finanzierung der
Folgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach erstellt hätten. In dieser
rechtsgutachterlichen Stellungnahme, welche in der Ausschußsitzung am 05.10.2000
vorgestellt worden sei, seien die Möglichkeiten untersucht worden, die nicht
gedeckten Nachsorgekosten
a) durch
Heranziehung der früheren Benutzer,
b) durch
Umlegung auf die allgemeinen Abfallgebühren,
c) aus
allgemeinen Haushaltsmitteln
zu finanzieren.
Rechtsanwältin Dr. Versteyl und Rechtsanwalt
Jacobj seien dabei zur Ansicht gekommen, daß weder die früheren Benutzer der
Deponie zur Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten herangezogen
werden können, noch eine Finanzierung der Kosten durch Umlegung auf die Abfallgebühren
wegen des fehlenden Sachzusammenhangs zwischen Klärschlammentsorgung und den
Kosten für die Hausmüllentsorgung in Betracht komme. Somit verbleibe lediglich
die Finanzierung des Defizites aus allgemeinen Haushaltsmitteln.
Aus Gründen der Rechtssicherheit schlage die Landkreisverwaltung daher vor, die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten für die Klärschlammdeponie Schippach aus allgemeinen Haushaltsmitteln vorzunehmen. Die Landkreisverwaltung werde sich selbstverständlich bemühen, dieses Defizit unter Berücksichtigung der rechtlichen Verpflichtungen (Oberflächenabdichtung, Grundwasseruntersuchungen etc.) so gering wie möglich zu halten.
Kreisrat Trützler führte aus, daß im
Gegensatz zur Situation vor dem Bürgerbegehren jetzt von allen Seiten sowohl
die Kostenberechnung der Landkreisverwaltung bezüglich des Deponieabschlusses,
als auch die Dichtigkeit der Deponie Schippach anerkannt werden. Diese neue
Situation erzwinge es geradezu, sich noch einmal mit dem Konzept “Schippach
2000” zu befassen. Es sei nicht hinnehmbar, 10 Mio DM Steuergelder zum Fenster
hinauszuwerfen, wenn man im Gegensatz zur Situation vor dem Bürgerbegehren nun
genau wisse, daß die Vermutungen und Behauptungen der Bürgerinitiative, die zum
Ergebnis des Bürgerbegehrens geführt hätten, falsch seien. Aus diesem Grund
wolle er (Kreisrat Trützler) versuchen, die notwendigen Unterschriften zur
Durchführung eines weiteren Bürgerbegehrens zu sammeln, um mit Hilfe der neuen
Erkenntnisse das Konzept “Schippach 2000” zum Nutzen der LandkreisbürgerInnen
zu verwirklichen.
Kreisrat Bieberle wies darauf hin, daß auf
seine Initiative hin das Konzept “Schippach 2000” in Kleinheubach bei
durchschnittlicher Wahlbeteiligung 58 % erreicht habe. Das Gesamtergebnis im
Landkreis Miltenberg sei allen bekannt. Obwohl er (Kreisrat Bieberle) einige
Veröffentlichungen von Mitglieder der FWG und Bündnis 90/Die Grünen als
Volksverhetzung eingestuft habe, habe er das Ergebnis der Abstimmung
akzeptieren wollen. Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Monaten sei er
jedoch zum Entschluß gekommen, einen Bürgerentscheid, der mit Volksverhetzung
(Behauptung, die Klärschlammdeponie Schippach werde Atommüllager für ganz
Deutschland) und Fälschungen zustandegekommen sei, so nicht hinzunehmen. Wenn
die Sabotageakte der Freien und Grünen weiter hingenommen werden, werde der
Landkreis Miltenberg finanziell zugrundegerichtet. Es werde in diesem
Zusammenhang an die Verhinderung der Klärschlammverbrennung der AMME in
Würzburg erinnert. Daraufhin sei ein langfristiger Schaden in Mio-Höhe für die
der AMME angeschlossenen BürgerInnen entstanden. Jetzt soll lt. Freien und
Grünen die Deponie Schippach nicht nur nicht umweltgerecht verfüllt, sondern
der Deponiekörper aufgerissen werden. Damit würden noch einmal 1 Mio DM mehr
“verbraten”, also anstatt 13 Mio DM 14
Mio DM. Es soll ein sauberer Deponiekörper zerstört und zu einer
Umwelt-Zeitbombe für die Zukunft umgestaltet werden. Und das alles nur, weil
Freie und Grüne wieder eine Wahlkampfschlager wie die Querberg-Lüge im
Südspessart haben wollen.
Kreisrat Bieberle forderte die Mitglieder des
Kreistages sodann auf, gegen die vom Landrat und der Verwaltung pflichtgemäß
eingebrachten Vorschläge zu stimmen und sich im kommenden Jahr in einem
weiteren Bürgerbegehren gemeinsam für eine umweltgerecht und resourcenschonende
Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach mit belastetem Bauschutz
einzusetzen. Es könnte dann eine andere Zufahrt gebaut und den BürgerInnen von
Rück und Schippach der gesamte Deponieverkehr sowie dem Landkreis Miltenberg
und den Gemeinden mit ihren BürgerInnen das sinnlose Verpulvern von 10 Mio DM
bis 11 Mio DM erspart werden. Mit den eingesparten Mio-Beträgen könnten in den
einzelnen Gemeinden bei entsprechenden Staatszuschüssen Investitionen in Höhe
von 20 Mio DM bis 30 Mio DM getätigt werden. Dies wären Investitionen für die Zukunft
unserer Kinder. Abschließend bat Kreisrat Bieberle, nicht in dieser
finanzpolitischen und umweltvernichtenden Sackgasse weiterzufahren, sondern
einen neuen Anfang zu wagen.
Auf zweimaliges Bitten von Landrat Schwing
nahm Kreisrat Bieberle das Wort “Volksverhetzung” “Landrat Schwing zuliebe”
zurück.
Kreisrat Kern erinnerte an die vom Kreistag
am 19.10.2000 verabschiedete Resolution gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt.
Toleranz sollte jedoch nicht nur gegenüber Fremden, sondern allen Menschen
geübt werden. Die SPD-Fraktion sei der Meinung, daß ein zweites Bürgerbegehren
nicht erforderlich sei. Es sollte vielmehr das Ergebnis des ersten
Bürgerentscheids akzeptiert werden. Unter Hinweis darauf, daß am Bürgerbegehren
alle LandkreisbürgerInnen hätten teilnehmen können, hielt Kreisrat Kern den
Vorschlag des Rechtsgutachtens, die nicht gedeckten Nachsorgekosten aus
allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren, für sachlich richtig, obwohl er persönlich
der Meinung sei, es müßte nach dem Verursacherprinzip entschieden werden.
Danach müßte die AMME einen Großteil der Kosten tragen. Anläßlich der
Diskussion im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz sei klar geworden, daß Solidarität
erforderlich sei. Nachdem alle Kreistagsmitglieder von allen BürgerInnen des
Landkreises Miltenberg gewählt worden seien, dürfe das einzelne
Kreistagsmitglied nicht nur im Hinblick auf seine Heimatgemeinde entscheiden.
Kreisrat Kern bat sodann um Zustimmung zum Empfehlungsbeschluß des Ausschusses
für Natur- und Umweltschutz.
Kreisrat Dr. Linduschka meinte, über das
vorliegende Rechtsgutachten zu reden, wäre sinnlos, weil dieses eindeutig sei.
Lt. Verfassung des Freistaates Bayern seien Volksbegehren, Bürgerbegehren oder
Bürgerentscheide möglich. Das Ergebnis betreffe alle BürgerInnen. Bayern nehme
damit eine Spitzenstellung in Deutschland ein. Zum Vorschlag der Kreisräte
Trützler und Bieberle, ein weiteres Bürgerbegehren durchzuführen, vertrete er (Kreisrat
Dr. Linduschka) die Meinung, dies wäre demokratisch, weil es die Verfassung des
Freistaates Bayern zulasse. Wenn den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg
daraufhin klar würde, daß es sich lohne, an solchen Abstimmungen teilzunehmen,
wäre das eine heilsame Geschichte und Geld wert.
Kreisrätin Münzel erklärte, es sei nicht die
Schuld der Bürgerinitiative, der Grünen oder der Freien Wähler, daß es jetzt
Probleme mit der Klärschlammdeponie Schippach gebe. Das Dilemma komme vielmehr
von der Vermischung kommunaler Abwässer mit den Abwässern der Fa. Acordis und
daher, daß die Deponie von hinten nach vorn und nicht umgekehrt verfüllt worden sei. Die Ursache aller
Probleme liege in der Vergangenheit. Man sollte daher mit Schuldzuweisungen an
diejenigen, die jetzt versuchen, die Belastungen so gering wie möglich halten,
aufhören. Das vorliegende Rechtsgutachten sei eindeutig. Die Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen akzeptieren dieses Gutachten.
Kreisrat Andre wies darauf hin, daß
unterschiedliche Meinungen bestehen. Die CSU-Fraktion akzeptiere den
Bürgerentscheid und strebe kein neues Bürgerbegehren an. Sie sei weiter der Meinung,
daß das Gutachten über die Finanzierung der Nachsorgekosten der Deponie
Schippach eindeutig sei und der Kreistag diesem Gutachten zustimmen sollte.
Nachdem es hier um viel Geld gehe, müsse es Mitgliedern des Kreistages
allerdings erlaubt sein, sich Gedanken zu machen. Mit dem Konzept “Schippach
2000” hätte den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg viel Geld gespart werden
können.
Kreisrat Dotzel erinnerte daran, daß
Klärschlamm bis zur Errichtung der Kreismülldeponie Wörth a.Main in
Kreismülldeponien eingelagert worden sei. Seiner Meinung nach sollte jetzt
nicht die Kreisumlage zur Finanzierung der Nachsorgekosten der Deponie
Schippach herangezogen werden. Die Kosten sollten vielmehr die Gebührenzahler
tragen, wie dies bei allen anderen Deponien der Fall sei. Zur Aussage von
Kreisrätin Münzel bemerke Kreisrat Dotzel, daß die Mitglieder der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit erheblich dazu beigetragen hätten, daß der
Vertrag mit dem Zweckverband Würzburg über die Klärschlammverbrennung nicht
zustandegekommen sei. Der Vorschlag, die Nachsorgekosten aus allgemeinen
Haushaltsmitteln, nämlich aus der Kreisumlage zu finanzieren, werde den
Kommunen viel Geld kosten. Er (Kreisrat Dotzel) werde dem Gutachten nicht
zustimmen, weil das Konzept “Schippach 2000” die richtige Lösung gewesen wäre.
Kreisrat Klüpfel erklärte, die Mitglieder der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stehen zum Ergebnis des Bügerbegehrens. Es sei
die Entscheidung der Mehrheit der Abstimmenden. Man wisse auch, daß die
Angelegenheit teuer werde.
Kreisrat Bieber meinte, es sei zu wenig,
einfach zu sagen, im Bürgerbegehren sei so entschieden worden, es werde zur
Tagesordnung übergegangen und ein Beschluß gefaßt. Für ihn sei es in höchstem
Maße ärgerlich, daß heute der vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz
empfohlene Beschluß gefaßt werden müsse. Dieser Beschluß betreffe Kreisrat Dr.
Fahn. Die Bürgermeister der FWG-Fraktion sollten bezüglich der Finanzierung
bedenken, daß sie in der Verantwortung ihrer Bürgermeister-Kollegen stehen.
Jeder Kämmerer werde leicht berechnen können, welcher Betrag von den
Nachsorgekosten in Höhe von rd. 10 Mio DM auf seine Gemeinde entfalle.
Stadtprozelten z.B. werde über 100.000,-- DM tragen müssen. Wenn in den
kommenden Jahren Mittel für wichtige Investitionen fehlen, werde er (Kreisrat
Bieber) die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren nennen. Für die Stadt
Miltenberg bedeute die Gegenfinanzierung ca. 1 Mio DM.
Kreisrat Schmedding erklärte, der
Finanzierung der Folgekosten der Deponie Schippach aus allgemeinen
Haushaltsmitteln könne er nicht zustimmen. Er spreche als Bürgermeister auch
für weitere Bürgermeister-Kollegen, die nicht im Kreistag vertreten seien bzw.
für Kommunen, die eigene Kläranlagen betreiben und keinen oder nur geringe
Mengen Klärschlamm auf der Deponie Schippach angeliefert haben. Warum sollen
Kommunen mitzahlen, welche die Deponie Schippach überhaupt nicht genutzt
hätten? Die rechtsgutachterliche Stellungnahme werde nicht angezweifelt.
Rechtlich gesehen haben die Kommunen wahrscheinlich keine Chance, dagegen
vorzugehen. Aber es habe schon Gegengutachten gegeben, die Gutachten gekippt
hätten.
Nach Meinung von Kreisrat Schmedding habe es
der Landkreis Miltenberg versäumt, rechtzeitig entsprechende Rücklagen zu
bilden bzw. schriftliche Vereinbarungen mit den Nutzern über die Nachsorge zu
treffen. Es seien zwar Rücklagen von ca.
3,9 Mio gebildet werden, aber hier sei die gesamte Kalkulation falsch.
Gemeinden mit eigenen Kläranlagen hätten auch Entsorgungskosten und keinen
finanzstarken Konzern dahinterstehen. Die Landkreisverwaltung hätte seinerzeit,
als erkennbar gewesen sei, daß die AMME aussteigen wolle, beitragsrechtliche
Schritte einleiten müssen. Es habe ja den Benutzungszwang bis zum
Kreislaufwirtschaftsgesetz gegeben. In der rechtsgutachterlichen Stellungnahme
sei auf Seite 10 das Schreiben der Regierung von Unterfranken zitiert, wonach
Beiträge für Vorteile, die in der Gegenwart oder Zukunft liegen, erhoben werden
können, nicht aber für eine in der Vergangenheit liegende Vorteilsgewährung.
Auf Seite 11 sei zu den Besonderheiten des Art. 7 BayAbfg ausgeführt, daß dem
Normgeber bei der Gestaltung der Abgabenerhebung ein Ermessensspielraum
zuzubilligen sei. Wenn das so sei, müsse er (Kreisrat Schmedding) feststellen,
daß hier von der Landkreisverwaltung eine Fehlentscheidung getroffen bzw.
einiges versäumt worden sei.
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte, es werde heute
mit “gezinkten Karten” diskutiert, obwohl jede/r wisse, daß aufgrund der
gesetzlichen Rahmenbedingungen keine andere Finanzierung möglich sei, als nach
der im Gutachten vorgeschlagenen Lösung. Der Kreistag Miltenberg habe
Verantwortung für 32 Gemeinden, egal ob diese an die Klärschlammdeponie
Schippach angeschlossen seien oder nicht. Es werde in diesem Zusammenhang an
die Diskussion bezüglich der Errichtung der Main-Brücke zwischen Sulzbach
a.Main und Niedernberg erinnert. Hier sei von Vertetern aus dem Raum
Südspessart auch gesagt worden, man brauche diese Brücke nicht. Selbst wenn bezüglich der Klärschlammdeponie das
Vernünftige unvernünftig erscheine, müsse das Ergebnis des Bürgerbegehrens
akzeptiert werden. Was Kreisrat Bieber geäußert habe, sei daher nicht zu
verstehen. Tatsache sei, daß Mehrheitsentscheidungen zur Kenntnis genommen
werden müssen. Wem das nicht passe, müsse sich aus der Kommunalpolitik
verabschieden.
Kreisrat Spinnler pflichtete Kreisrat Dr.
Schüren bei. Das Rechtsgutachten vertrete die Auffassung, daß alle
LandkreisbürgerInnen an den Nachsorgekosten der Klärschlammdeponie Schippach zu
beteiligen seien. Worte wie Volksverhetzung, Sabotage usw., die Kreisrat
Bieberle heute geäußert habe, gehören in den Wortschatz von Radikalen. Damit
seien im Kreistag Gräben aufgerissen worden, die nur schwer zuzuschütten sein
werden. Er (Kreisrat Spinnler) hoffe, daß solche Worte künftig nie mehr
gebraucht werden.
Landrat Schwing sagte dazu, er hätte sich
solche Worte anläßlich der seinerzeitigen Atommüll-Diskussion gewünscht. Damals
habe er alleingestanden.
Kreisrat Bieber wies darauf hin, daß
Verantwortung derjenige trage, der dafür verantwortlich sei, daß der Kreistag
heute eine solche Entscheidung treffen müsse. An der Richtigkeit des Gutachtens
habe er keinen Zweifel.
Landrat Schwing erklärte ebenfalls, daß das
Rechtsgutachten unumstritten sei und nur einen einzigen Weg aufzeige. Er wolle
daher an das anschließen, was Kreisrat Dr. Schüren geäußert habe. Im Kreistag
vertretene Bürgermeister dürften heute nicht als Bürgermeister abstimmen,
sondern als Kreistagsmitglieder. Darauf hätten sie einen Eid geleistet. Wer
gegen das Gutachten stimme, müsse eine Alternative aufzeigen.
Landrat Schwing stellte weiter fest, daß es
keine falsche Kalkulation gegeben habe. Die Deponie Schippach habe bis zum
Schluß die Betriebskosten erwirtschaftet. Mit dem Konzept “Schippach 2000” habe
die Verwaltung die Kosten für die Restverfüllung erwirtschaften wollen, um den
BürgerInnen Geld zu sparen, ohne daß die Landschaft zerstört worden wäre. Es
sei nicht richtig, heute zu behaupten, die Verwaltung habe sich verkalkuliert,
deswegen stimme ich dagegen.
Bezüglich der Äußerungen von Kreisrat
Spinnler fragte Kreisrat Bieberle, ob es nicht Sabotage sei, wenn ein unterschriftsreifer
Vertrag verhindert werde. Das Wort “Volksverhetzung” habe er zurückgenommen, in
Bezug auf die Deponie Schippach stehe er jedoch zu diesem Wort,
Auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz vom 13.12.2000 faßte der Kreistag sodann mit Stimmenmehrheit
folgenden
B e s c h u ß :
Auf der Grundlage der rechtsgutachterlichen
Stellungnahme über die Finanzierung der Folgekosten für die Klärschlammdeponie
Schippach, erstellt von der Kanzlei Meidert & Prof. Versteyl, Augsburg, vom
02.10.2000, erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Nachsorgekosten für
die Klärschlammdeponie Schippach aus allgemeinen Haushaltsmitteln.