Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Geschäftsordnungsantrag der FWG-Fraktion, den Punkt "Vorlage des Überprüfungsberichtes der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Gutachten des Herrn Nuphaus: Sachstandsbericht, Beratung und ggf. Beschlußfassung" von der Tagesordnung abzusetzen

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2000   SZ-03RM9SG 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing unterrichtete den Kreistag davon, daß die FWG-Fraktion am 15.12.2000 und 18.12.2000 unter Hinweis auf die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuß und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg beantragt habe, den o.g. Punkt von der Tagesordnung der heutigen Kreistagssitzung abzusetzen. Zu diesen Anträgen sei zu sagen, daß die Verwaltung die Angelegenheit im Interesse von Kreisrat Dr. Fahn zügig habe zu Ende bringen wollen. Es habe daher keine Vorberatung im Kreisausschuß oder Ausschuß für Natur- und Umweltschutz stattgefunden. Wenn der Kreistag der Meinung sei, daß die Angelegenheit nicht heute, sondern erst in der nächsten Kreistagssitzung behandelt werden soll, könne er in diesem Sinne entscheiden.

 

Kreisrat Rittger begründete den vorliegenden FWG-Antrag und beantragte namentliche Abstimmung.

 

Auf Befragen von Landrat Schwing, ob ein Kreistagsmitglied gegen den Geschäftsordnungsantrag sprechen wolle, bemerkte Kreisrat Dr. Schüren, daß er in den letzten Jahren nie erlebt habe, daß über einen Geschäftsordnungsantrag namentlich abgestimmt worden sei.

 

Landrat Schwing teilte mit, daß gemäß § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Kreistag auf Verlangen von mindestens einem Viertel der anwesenden Kreistagsmitglieder namentlich abzustimmen sei. Im vorliegenden Fall müßten mindestens 14 Kreistagsmitglieder dem Antrag zustimmen.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung sprachen sich acht Kreistagsmitglieder für, die übrigen Kreistagsmitglieder gegen eine namentliche Abstimmung aus. Der Antrag wurde damit abgelehnt.

 

Bezüglich des vorliegenden Geschäftsordnungsantrages entschied der Kreistag sodann einstimmig, daß der Tagesordnungspunkt “Vorlage des Überprüfungsberichtes der Verwaltung im Zusammenhang mit dem Gutachten des Herrn Nuphaus: Sachstandsbericht, Beratung und ggf. Beschlußfassung” in der heutigen Kreistagssitzung nicht behandelt wird.

 

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