Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vereidigung der Nachfolgerin des wegen Wohnortswechsel aus dem Kreistag Mlitenberg ausgeschiedenen Kreisrates Bernhard Reichelmann
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.12.2000 SZ-03RM9SG |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß der
Kreistag unter Punkt 4. dem Antrag des Kreisrates Bernhard Reichelmann,
Dorfprozelten, vom 02.11.2000 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Kreisrat
aufgrund eines Wohnortwechsels entsprochen habe. In den Kreistag nachrücken
werde die Kandidatin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag
Christlich Soziale Union, Frau Emma Fichtl, Dorfprozelten.
Nachdem die CSU-Fraktion im Kreistag
Miltenberg mit Schreiben vom 13.11.2000 darum gebeten habe, bei der Berufung
der Nachfolgerin das beschleunigte Verfahren anzuwenden, sei Frau Emma Fichtl
mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 14.11.2000 vorgeschlagen worden,
an der heutigen Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie
teilzunehmen. Weiter sei Frau Fichtl mitgeteilt worden, daß sie nach
entsprechender Beschlußfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die
achttägige Erklärungsfrist ihre Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes
erklären und sofort vereidigt werden könne. Frau Fichtl sei dieser formlosen
Einladung gefolgt.
Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig
folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Der Kreistag stellt fest, daß Kandidatin mit
der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Christlich Soziale Union
Frau Emma Fichtl, Dorfprozelten, ist.
2. Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden,
daß bei der Berufung von Frau Emma Fichtl das verkürzte Verfahren angewandt
wird.
Landrat Schwing bat anschließend Frau Emma
Fichtl, in den Sitzungssaal zu kommen.
Nachdem Frau Emma Fichtl die Erklärung,
wonach sie
- auf
die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und
- bereit
ist, das Amt der Kreisrätin zu übernehmen und den Diensteid zu leisten
unterschrieben hatte, wurde sie durch
Nachsprechen der Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der Bayer. Landkreisordnung i.d.F.
der Bekanntmachung vom 06.01.1993) und Verpflichtung durch Handschlag in das
Amt als Kreisrätin eingeführt.