Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vereidigung der Nachfolgerin des wegen Wohnortswechsel aus dem Kreistag Mlitenberg ausgeschiedenen Kreisrates Bernhard Reichelmann

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2000   SZ-03RM9SG 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Kreistag unter Punkt 4. dem Antrag des Kreisrates Bernhard Reichelmann, Dorfprozelten, vom 02.11.2000 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Kreisrat aufgrund eines Wohnortwechsels entsprochen habe. In den Kreistag nachrücken werde die Kandidatin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Christlich Soziale Union, Frau Emma Fichtl, Dorfprozelten.

 

Nachdem die CSU-Fraktion im Kreistag Miltenberg mit Schreiben vom 13.11.2000 darum gebeten habe, bei der Berufung der Nachfolgerin das beschleunigte Verfahren anzuwenden, sei Frau Emma Fichtl mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 14.11.2000 vorgeschlagen worden, an der heutigen Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie teilzunehmen. Weiter sei Frau Fichtl mitgeteilt worden, daß sie nach entsprechender Beschlußfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die achttägige Erklärungsfrist ihre Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklären und sofort vereidigt werden könne. Frau Fichtl sei dieser formlosen Einladung gefolgt.

 

Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Der Kreistag stellt fest, daß Kandidatin mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Christlich Soziale Union Frau Emma Fichtl, Dorfprozelten, ist.

 

2.  Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, daß bei der Berufung von Frau Emma Fichtl das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

 

Landrat Schwing bat anschließend Frau Emma Fichtl, in den Sitzungssaal zu kommen.

 

Nachdem Frau Emma Fichtl die Erklärung, wonach sie

-    auf die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und

-    bereit ist, das Amt der Kreisrätin zu übernehmen und den Diensteid zu leisten

unterschrieben hatte, wurde sie durch Nachsprechen der Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der Bayer. Landkreisordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 06.01.1993) und Verpflichtung durch Handschlag in das Amt als Kreisrätin eingeführt.

 

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