Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Ausbau der Kreisstraße MIL 11 in der OD Leidersbach im Bereich des Marienplatzes: Abschluß einer Vereinbarung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.12.2000   SZ-03RM9SG 
Beschluss:noch nicht festgelegt
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Ober-Reg.Rat Fieger gab bekannt, daß die Gemeinde Leidersbach beabsichtige, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eine Teilstrecke der OD Leidersbach im Zuge der Kreisstraße MIL 11 im Bereich des Marienplatzes gemeinsam mit dem Landkreis Miltenberg auszubauen. Die Baumaßnahme sei in zwei Abschnitte unterteilt. Abschnitt 1: Gemeinschaftlicher Ausbau einer Teilstrecke der OD, Abschnitt 2: Änderung der höhengleichen Kreuzung.

 

Zur Durchführung der Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrtenrichtlinien erstellt. Diese Vereinbarung regele die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg. Der Landkreis Miltenberg trage die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn, Haltestellenbuchten für den Linienverkehr sowie die dazugehörigen Trennseiten, Rand- und Sicherheitsstreifen. Die Gemeinde Leidersbach trage die Kosten für den Bau der Gehwege einschließlich der Hochborde. Zur erstmaligen Herstellung der Hochborde werde der Landkreis Miltenberg einen einmaligen Betrag von 20,-- DM/lfdm übernehmen.

 

Der Kostenteilungsschlüssel für die Aufteilung der kreuzungsbedingten Kosten für die Abschnitte 1 und 2 errechne sich wie folgt:

Abschnitt 1:

Gemeinde Leidersbach            3,76 v.H.

Landkreis Miltenberg              96,24 v.H.

Abschnitt 2:

Gemeinde Leidersbach          29,70 v.H.

Landkreis Miltenberg              70,93 v.H.

 

Unter Zugrundelegung des Kostenvoranschlages betragen die Gesamtkosten der Baumaßnahme 1,086.000,-- DM. Die zuwendungsfähigen Kosten seien mit 943.249,06 DM ermittelt worden. Gefördert werde die Maßnahme nach § 2 GVFG zuerst als Vorsorgemaßnahme für den Gebäudeabbruch, der im November/Dezember 2000 durchgeführt werde. Der Straßenbau soll ab Frühjahr 2001 erfolgen.

 

Auf den Landkreis Miltenberg entfallen voraussichtlich folgende Kosten:

Jahr 2000 Gebäudeabbruch  ca.   75.000,-- DM

Jahr 2001 Straßenbau           ca. 530.000,-- DM

 

Der Gemeinderat Leidersbach habe der Vereinbarung bereits am 07.11.2000 zugestimmt. Im Kreishaushalt 2000 seien für die Maßnahme ca. 137.000,-- DM aus dem Ausgaberest 1999 vorhanden. Zur Finanzierung der Restsumme seien im Haushaltsplan 2001 ca. 530.000,-- DM einzuplanen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg bitte um Zustimmung zur Vereinbarung seitens des Landkreises Miltenberg.

 

Bei Nichtbeteiligung an der Abstimmung durch Kreisrat Nebel (1. Bürgermeister der Gemeinde Leidersbach) faßte der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 14.12.2000 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Ausbau einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 11 in der OD Leidersbach im Bereich des Marienplatzes wird zugestimmt.

 

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