Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Aufstockung des Zuschusses für den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2000
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.11.2000 SZ-03QLK1C |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verw.Amtmann Vill wies darauf hin, daß der
Kreisausschuß am 18.02.1992 beschlossen habe, die beiden Familienentlastenden
Dienste der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg, sowie des Vereins
Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. mit maximal je
25.000,-- DM zu fördern. Aufgrund eines bis heute nicht gekündigten
Kooperationsvertrages aus dem Jahr 1991 betreue die Arbeiterwohlfahrt
Körperbehinderte und chronisch Kranke und der Verein Lebenshilfe e.V. geistig
und mehrfach Behinderte. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg, habe
ihren Familienentlastenden Dienst wegen mangelnder Nachfrage sowie
Nichterfüllung der staatlichen Förderrichtlinien zum 31.12.1995 eingestellt.
Seitdem werde jährlich ausschließlich der Familienentlastende Dienst des
Vereins Lebenshilfe e.V. vom Landkreis Miltenberg gefördert.
Der Familienentlastende Dienst des Vereins
Lebenshilfe e.V. habe sich seit der Gründung im Jahr 1993 positiv entwickelt.
Die Zahl der betreuten Familien sei von 24 im Jahr 1994 auf 50 im Jahr 1999
angestiegen. Die Gesamtkosten des Dienstes hätten sich von ca. 100.000,-- DM im
Jahr 1994 auf ca. 170.000,-- im Jahr 1999 erhöht. Der staatliche Zuschuß habe
sich ebenfalls von ursprünglich ca. 28.000,-- DM auf zuletzt ca. 40.000,-- DM
erhöht. Die vom Verein Lebenshilfe e.V. aufzubringenden Eigenmittel sollen im
Regelfall 10 % der Gesamtkosten betragen. Sie hätten sich von ursprünglich
13.000,-- DM im Jahr 1994 auf 23.000,-- DM im Jahr 1999 erhöht; 1998 hätten sie
sogar 32.000,-- DM betragen.
Im Dezember 1999 habe daher der Verein
Lebenshilfe e.V. beantragt, den 1992 festgelegten Zuschuß zu erhöhen, zumal die
Arbeiterwohlfahrt den Dienst bereits aufgegeben habe und immer öfter mehrfach
Behinderte mit überwiegend körperlicher Behinderung den Familienentlastenden
Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. in Anspruch nehmen. Der Kreisausschuß habe
dann am 19.07.2000 die Förderung mit 25.000,-- DM beschlossen. Der Antrag auf
Erhöhung des jährlichen Zuschusses sei zur Vorbehandlung an den
Sozialhilfeausschuß verwiesen worden.
Zum Antrag auf Zuschußerhöhung sei zunächst
festzustellen, daß der Familienentlastende Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V.
sehr gut in Anspruch genommen werde und sich fast verdoppelt habe. Es dürfe auf
längere Sicht jedoch nicht übersehen werden, daß für den vom Verein Lebenshilfe
e.V. nicht abgedeckten Bereich der Körperbehinderten und chronisch Kranken, der
seit 1995 nicht mehr entsprechend betreut werde, grundsätzlich auch Bedarf für
Familienentlastung bestehe, wodurch weiterer Förderbedarf durch Staat und
Kommune entstehen werde. Der Verein Lebenshilfe e.V. habe nun grundsätzlich
angeboten, auch den ehemaligen Zuständigkeitsbereich der Arbeiterwohlfahrt
mitzubetreuen. Nachdem die Arbeiterwohlfahrt auf Anfrage zunächst mitgeteilt habe,
daß die Wiederaufnahme des Dienstes im Jahr 2000 nicht mehr erfolgen werde, sei
sie um Mitteilung gebeten worden, ob eine Wiederaufnahme des Dienstes im Jahr
2001 erfolgen werde. Bisher habe die Arbeiterwohlfahrt noch keine Entscheidung
getroffen, so daß die Betreuung von Körperbehinderten und chronisch Kranken für
die Zeit ab 2001 noch offen sei. Bevor allerdings kein ausreichendes
Gesamtkonzept vorliege, könne dem Kreisausschuß keine dauerhafte Zuschußregelung
empfohlen werden. Für das Jahr 2000 werde deshalb vorgeschlagen, den Zuschuß
für das Jahr 2000 zunächst einmalig um 10.000,-- DM auf 35.000,-- DM zu
erhöhen. Der Verein Lebenshilfe e.V. sei mit dieser Regelung einverstanden.
Kreisrat B. Weiß hielt den Vorschlag für
vernünftig und teilte mit, daß die Arbeiterwohlfahrt in Kürze eine Entscheidung
hinsichtlich der Betreuung von Körperbehinderten und chronisch Kranken treffen
werde.
Zur Bitte von Herrn Winkler, bei künftiger
Neuordnung der Dienste alle Verbände um Abgabe eines Angebotes zu bitten,
bemerkte Landrat Schwing, daß es im vorliegenden Fall nicht um eine Neuordnung
gehe, sondern die Entscheidung der Arbeiterwohlfahrt abzuwarten sei.
Der Sozialhilfeausschuß empfahl dem
Kreisausschuß einstimmig, folgenden
B e s c h l u ß
zu fassen:
Der Zuschuß für den Familienentlastenden
Dienst des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. für
das Jahr 2000 wird zunächst einmalig um 10.000,-- DM auf 35.000,- DM erhöht.
Dies erfolgt auch unter Berücksichtigung höherer Betreuungszahlen und der
höheren Eigenbelastung des Trägers in den Vorjahren. Die Zuschußgewährung
erfolgt unter dem Vorbehalt, daß der Dienst gleichzeitig staatlich gefördert
und der vorliegende Finanzierungsplan eingehalten wird. Dies ist bis 31.12.2001
durch Vorlage geeigneter Verwendungsnachweise zu belegen.
Über die weitere Zuschußerhöhung ab 2001 wird
entschieden, sobald feststeht, daß der Verein Lebenshilfe e.V. auch die
Betreuung Körperbehinderter und chronisch Kranker der Arbeiterwohlfahrt,
Kreisverband Miltenberg, übernimmt.