Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aufstockung des Zuschusses für den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe im Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2000

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2000   SZ-03QLK1C 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verw.Amtmann Vill wies darauf hin, daß der Kreisausschuß am 18.02.1992 beschlossen habe, die beiden Familienentlastenden Dienste der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg, sowie des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. mit maximal je 25.000,-- DM zu fördern. Aufgrund eines bis heute nicht gekündigten Kooperationsvertrages aus dem Jahr 1991 betreue die Arbeiterwohlfahrt Körperbehinderte und chronisch Kranke und der Verein Lebenshilfe e.V. geistig und mehrfach Behinderte. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg, habe ihren Familienentlastenden Dienst wegen mangelnder Nachfrage sowie Nichterfüllung der staatlichen Förderrichtlinien zum 31.12.1995 eingestellt. Seitdem werde jährlich ausschließlich der Familienentlastende Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. vom Landkreis Miltenberg gefördert.

 

Der Familienentlastende Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. habe sich seit der Gründung im Jahr 1993 positiv entwickelt. Die Zahl der betreuten Familien sei von 24 im Jahr 1994 auf 50 im Jahr 1999 angestiegen. Die Gesamtkosten des Dienstes hätten sich von ca. 100.000,-- DM im Jahr 1994 auf ca. 170.000,-- im Jahr 1999 erhöht. Der staatliche Zuschuß habe sich ebenfalls von ursprünglich ca. 28.000,-- DM auf zuletzt ca. 40.000,-- DM erhöht. Die vom Verein Lebenshilfe e.V. aufzubringenden Eigenmittel sollen im Regelfall 10 % der Gesamtkosten betragen. Sie hätten sich von ursprünglich 13.000,-- DM im Jahr 1994 auf 23.000,-- DM im Jahr 1999 erhöht; 1998 hätten sie sogar 32.000,-- DM betragen.

 

Im Dezember 1999 habe daher der Verein Lebenshilfe e.V. beantragt, den 1992 festgelegten Zuschuß zu erhöhen, zumal die Arbeiterwohlfahrt den Dienst bereits aufgegeben habe und immer öfter mehrfach Behinderte mit überwiegend körperlicher Behinderung den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. in Anspruch nehmen. Der Kreisausschuß habe dann am 19.07.2000 die Förderung mit 25.000,-- DM beschlossen. Der Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses sei zur Vorbehandlung an den Sozialhilfeausschuß verwiesen worden.

 

Zum Antrag auf Zuschußerhöhung sei zunächst festzustellen, daß der Familienentlastende Dienst des Vereins Lebenshilfe e.V. sehr gut in Anspruch genommen werde und sich fast verdoppelt habe. Es dürfe auf längere Sicht jedoch nicht übersehen werden, daß für den vom Verein Lebenshilfe e.V. nicht abgedeckten Bereich der Körperbehinderten und chronisch Kranken, der seit 1995 nicht mehr entsprechend betreut werde, grundsätzlich auch Bedarf für Familienentlastung bestehe, wodurch weiterer Förderbedarf durch Staat und Kommune entstehen werde. Der Verein Lebenshilfe e.V. habe nun grundsätzlich angeboten, auch den ehemaligen Zuständigkeitsbereich der Arbeiterwohlfahrt mitzubetreuen. Nachdem die Arbeiterwohlfahrt auf Anfrage zunächst mitgeteilt habe, daß die Wiederaufnahme des Dienstes im Jahr 2000 nicht mehr erfolgen werde, sei sie um Mitteilung gebeten worden, ob eine Wiederaufnahme des Dienstes im Jahr 2001 erfolgen werde. Bisher habe die Arbeiterwohlfahrt noch keine Entscheidung getroffen, so daß die Betreuung von Körperbehinderten und chronisch Kranken für die Zeit ab 2001 noch offen sei. Bevor allerdings kein ausreichendes Gesamtkonzept vorliege, könne dem Kreisausschuß keine dauerhafte Zuschußregelung empfohlen werden. Für das Jahr 2000 werde deshalb vorgeschlagen, den Zuschuß für das Jahr 2000 zunächst einmalig um 10.000,-- DM auf 35.000,-- DM zu erhöhen. Der Verein Lebenshilfe e.V. sei mit dieser Regelung einverstanden.

 

Kreisrat B. Weiß hielt den Vorschlag für vernünftig und teilte mit, daß die Arbeiterwohlfahrt in Kürze eine Entscheidung hinsichtlich der Betreuung von Körperbehinderten und chronisch Kranken treffen werde.

 

Zur Bitte von Herrn Winkler, bei künftiger Neuordnung der Dienste alle Verbände um Abgabe eines Angebotes zu bitten, bemerkte Landrat Schwing, daß es im vorliegenden Fall nicht um eine Neuordnung gehe, sondern die Entscheidung der Arbeiterwohlfahrt abzuwarten sei.

 

Der Sozialhilfeausschuß empfahl dem Kreisausschuß einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u ß

zu fassen:

 

Der Zuschuß für den Familienentlastenden Dienst des Vereins Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V. für das Jahr 2000 wird zunächst einmalig um 10.000,-- DM auf 35.000,- DM erhöht. Dies erfolgt auch unter Berücksichtigung höherer Betreuungszahlen und der höheren Eigenbelastung des Trägers in den Vorjahren. Die Zuschußgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, daß der Dienst gleichzeitig staatlich gefördert und der vorliegende Finanzierungsplan eingehalten wird. Dies ist bis 31.12.2001 durch Vorlage geeigneter Verwendungsnachweise zu belegen.

 

Über die weitere Zuschußerhöhung ab 2001 wird entschieden, sobald feststeht, daß der Verein Lebenshilfe e.V. auch die Betreuung Körperbehinderter und chronisch Kranker der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Miltenberg, übernimmt.

 

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