Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2000: - Hinweis des Kreisrates Schmedding - Antrag auf Ergänzung der Niederschrift des Kreisrates Kern
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2000 SZ-03K3SNT |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab folgendes bekannt:
Kreisrat Schmedding hat am 13.06.2000 telefonisch auf folgendes hingewiesen: Satz 2 von Absatz 3 auf Seite 7 des Punktes 4: “Vereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg über die Mitnutzung der Kreismülldeponie Guggenberg” beginnt wie folgt: “Im April 1999 . . . . . “. Richtig muß es heißen: “Im April 2000 . . . . . “.
Kreisrat Kern hat mit Schreiben vom
21.06.2000 gebeten, Punkt 5.: “a) Örtliche Prüfung der Jahresrechung, b)
Feststellung der Jahresrechnung 1998” auf Seite 11 nach dem 2. Absatz wie folgt
zu ergänzen:
“Aus aktuellem Anlaß nahm Kreisrat Kern zu
einem Artikel im “Main-Echo” vom 20.05.2000 Stellung, in welchem von Kreisrat
Dr. Fahn folgende Feststellung getroffen wurde: “Nach wie vor bestehe
Unklarheit über eine Summe von 2,5 Mio DM, die lt. Kreiskämmerer in die
Überschüsse der allgemeinen Rücklagen geflossen sei und für Deponiesanierung
und –nachsorge nicht zur Verfügung stehe.” Kreisrat Kern berichtete dazu, daß
sich der Rechnungsprüfungsausschuß am 27.04.2000 intensiv mit dem Thema
Rückstellungen beschäftigt und nach über einer Stunde Diskussion die von
Kreiskämmerer Straub vorgelegten Zahlen (vorhandene Rückstellung und Überschüsse
zum 31.12.1999: 3,905.121,25 DM vorbehaltlich Rechnungsabschluß) akzeptiert
habe. Die monierten 2,5 Mio DM seien
ordnungsgemäß und nachvollziehbar verbucht. Jedem Kreistagsmitglied müßte klar
sein, daß Abschreibungen Werteverzehr und kalkulatorische Zinsen Kosten seien.
Eine Klärung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, wie von Kreisrat Dr.
Fahn gefordert, betrachtete Kreisrat Kern als eine Affront gegen den
Rechnungsprüfungsausschuß, in welchem auch ein Mitglied der FWG-Fraktion
vertreten sei.
Weiter betonte Kreisrat Kern, daß im
Rechnungsprüfungsausschuß ein sehr gutes Klima und eine konstruktive Zusammenarbeit
bestehe. Den Ausschußmitgliedern dankte er für die geleisteten Aktivitäten. Die
Arbeit im Ausschuß sei nur möglich, weil sie von zwei kompetenten Herren
unterstützt werde. Herr Wöber und Herr Riedel führen die vom Ausschuß
gestellten Aufgaben mit großer Fachkompetenz und Engagement aus. Hoffnungsvoll
stimme den Ausschuß, daß die beiden Herren nun schon im Vorfeld von
Entscheidungen herangezogen werden, um ihren Sachverstand einzubringen.
Beratung sei eine wichtige Zukunftsaufgabe des Kreisrechnungsprüfungsamtes.
Kreisrat Kern dankte den beiden Herren für die weit über das normale Maß
hinausgehende Arbeit und wünschte beiden weiterhin “viel Stehvermögen”.”
Auf Vorschlag von Landrat Schwing entschied
der Kreistag wie folgt:
- Hinweis
von Kreisrat Schmedding:
Die Jahreszahl 1999 wird im Original
der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 22.05.2000 (Seite 7,
Absatz 3, Satz 2) in 2000 abgeändert. Die Mitglieder des Kreistages
werden gebeten, dies in dem ihnen übersandten Exemplar vorzunehmen.
- Antrag auf Ergänzung des Kreisrates Kern:
Die beantragte Ergänzung wird nicht
genehmigt. Punkt 5. der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom
22.05.2000 wird nicht geändert, weil die Ergänzung in der Niederschrift über
die heute stattfindende Kreistagssitzung enthalten ist.
- Die Niederschrift über die Sitzung des
Kreistages vom 22.05.2000 gilt als anerkannt.