Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 22.05.2000: - Hinweis des Kreisrates Schmedding - Antrag auf Ergänzung der Niederschrift des Kreisrates Kern

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2000   SZ-03K3SNT 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab folgendes bekannt:

 

Kreisrat Schmedding hat am 13.06.2000 telefonisch auf folgendes hingewiesen: Satz 2 von Absatz 3 auf Seite 7 des Punktes 4: “Vereinbarung mit dem Landkreis Aschaffenburg über die Mitnutzung der Kreismülldeponie Guggenberg” beginnt wie folgt: “Im April 1999 . . . . . “. Richtig muß es heißen: “Im April 2000 . . . . . “.

 

Kreisrat Kern hat mit Schreiben vom 21.06.2000 gebeten, Punkt 5.: “a) Örtliche Prüfung der Jahresrechung, b) Feststellung der Jahresrechnung 1998” auf Seite 11 nach dem 2. Absatz wie folgt zu ergänzen:

 

“Aus aktuellem Anlaß nahm Kreisrat Kern zu einem Artikel im “Main-Echo” vom 20.05.2000 Stellung, in welchem von Kreisrat Dr. Fahn folgende Feststellung getroffen wurde: “Nach wie vor bestehe Unklarheit über eine Summe von 2,5 Mio DM, die lt. Kreiskämmerer in die Überschüsse der allgemeinen Rücklagen geflossen sei und für Deponiesanierung und –nachsorge nicht zur Verfügung stehe.” Kreisrat Kern berichtete dazu, daß sich der Rechnungsprüfungsausschuß am 27.04.2000 intensiv mit dem Thema Rückstellungen beschäftigt und nach über einer Stunde Diskussion die von Kreiskämmerer Straub vorgelegten Zahlen (vorhandene Rückstellung und Überschüsse zum 31.12.1999: 3,905.121,25 DM vorbehaltlich Rechnungsabschluß) akzeptiert habe.  Die monierten 2,5 Mio DM seien ordnungsgemäß und nachvollziehbar verbucht. Jedem Kreistagsmitglied müßte klar sein, daß Abschreibungen Werteverzehr und kalkulatorische Zinsen Kosten seien. Eine Klärung durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband, wie von Kreisrat Dr. Fahn gefordert, betrachtete Kreisrat Kern als eine Affront gegen den Rechnungsprüfungsausschuß, in welchem auch ein Mitglied der FWG-Fraktion vertreten sei.

 

Weiter betonte Kreisrat Kern, daß im Rechnungsprüfungsausschuß ein sehr gutes Klima und eine konstruktive Zusammenarbeit bestehe. Den Ausschußmitgliedern dankte er für die geleisteten Aktivitäten. Die Arbeit im Ausschuß sei nur möglich, weil sie von zwei kompetenten Herren unterstützt werde. Herr Wöber und Herr Riedel führen die vom Ausschuß gestellten Aufgaben mit großer Fachkompetenz und Engagement aus. Hoffnungsvoll stimme den Ausschuß, daß die beiden Herren nun schon im Vorfeld von Entscheidungen herangezogen werden, um ihren Sachverstand einzubringen. Beratung sei eine wichtige Zukunftsaufgabe des Kreisrechnungsprüfungsamtes. Kreisrat Kern dankte den beiden Herren für die weit über das normale Maß hinausgehende Arbeit und wünschte beiden weiterhin “viel Stehvermögen”.”

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing entschied der Kreistag wie folgt:

 

-    Hinweis von Kreisrat Schmedding:

     Die Jahreszahl 1999 wird im Original der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 22.05.2000 (Seite 7, Absatz 3, Satz 2) in 2000 abgeändert. Die Mitglieder des Kreistages werden gebeten, dies in dem ihnen übersandten Exemplar vorzunehmen.

 

-    Antrag auf Ergänzung des Kreisrates Kern:

     Die beantragte Ergänzung wird nicht genehmigt. Punkt 5. der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 22.05.2000 wird nicht geändert, weil die Ergänzung in der Niederschrift über die heute stattfindende Kreistagssitzung enthalten ist.

 

-    Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 22.05.2000 gilt als anerkannt.

 

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