Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Klärschlammdeponie Schippach: a) Ermächtigung der Verwaltung zur Festlegung der Annahmepreise für Abfälle bis zur Deponieklasse 1 bzw. LAGA Z 3 b) Außerkraftsetzung des § 4 Abs. 14 der Abfallgebührensatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2000   SZ-03K3SNT 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Reg.Amtmann Röcklein trug vor, daß die Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach aufgrund des Bürgerentscheids vom 04.06.2000 nur mit Abfallmaterialien bis maximal Deponieklasse 1 bzw. dem LAGA-Zuordnungswert Z 3 nach der TASi erfolgen könne. Derartige Abfälle hätten einen Marktpreis von 10,-- DM/Tonne bis 30,-- DM/Tonne abhängig von den Handlings- und Transportkosten und dem genauen Schadstoffgehalt. Es sei klar, daß der in der Abfallgebührensatzung festgesetzte Deponiepreis von derzeit 97,50 DM/cbm keinesfalls zu erzielen sein werde.

 

Wenn eine schnelle Restverfüllung und Rekultivierung der Deponie gewünscht werde, müsse auf Materialien von außerhalb zurückgegriffen werden und eine Orientierung an den gängigen Marktpreisen für diese Deponieklasse erfolgen. Dies lasse sich satzungsrechtlich nicht regeln und verständlicherweise könne nicht jeder Einzelfall vorher im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz und Kreistag behandelt werden. Oft seien gerade bei Ausschreibungen und Sanierungen schnelle Zusagen erforderlich.

 

Die Verwaltung schlage daher vor, die Anlieferung der Materialien für die Restverfüllung der Klärschlammdeponie Schippach auf privatrechtlicher Basis auf dem Abfallmarkt zu besorgen und die Landkreisverwaltung dazu zu ermächtigen. Die Außerkraftsetzung der entsprechenden Satzungsbestimmung sei erforderlich, um Abfallerzeuger aus dem Landkreis Miltenberg und Anlieferer von außerhalb gleich behandeln zu können. Ansonsten müßten Abfallerzeuger aus dem Landkreis Miltenberg die satzungsrechtlichen Gebühren zahlen, während Fremdanlieferer frei verhandelbare Annahmepreise entrichten könnten.

 

Kreisrat Kern erklärte, die SPD-Fraktion akzeptiere den Bürgerentscheid und sei für eine schnellstmögliche Umsetzung. Die SPD-Fraktion habe sich sehr stark für das Konzept “Schippach 2000” eingesetzt. Es habe eine klare Entscheidung gegen dieses Konzept und für die Bürgerinitiative gegeben. Während dieser Zeit habe er (Kreisrat Kern) mehrmals mit Vertretern der Bürgerinitiative diskutiert, so daß er deren Argumente und Forderungen genau kenne. Die SPD-Fraktion sehe deshalb den Vorschlag der Verwaltung, Abfälle der Deponieklasse 1 bis zum LAGA-Zuordnungswert Z 3 abzulagern, als sehr problematisch an. Es seien die gleichen Abfall-arten wie für Deponieklasse 2 zugelassen. Allerdings seien die zulässigen Schadstoffgehalte deutlich niedriger. Die SPD-Fraktion halte es für sinnvoll und beantrage, eine noch geringere Schadstoffstufe, nämlich Z 2, zu wählen, auch wenn die Einnahmen des Landkreises dadurch geringer seien und sich die Verfüllungszeit verlängere.

 

Die Verwaltung habe aus ihrer Sicht den optimalen kaufmännischen und gesetzlich möglichen Weg gewählt, den der Kreistag jedoch nicht mittragen müsse. Lt. Bürgerentscheid sei der Vorschlag der Verwaltung rechtlich abgedeckt. Der Geist des Bürgerentscheids sei jedoch anders zu sehen. Es sei immer über die Ablagerung von Bauschutt u.ä. gesprochen worden, wobei diese Materialien unterschiedliche Schadstoffbelastungen haben können.

 

Die SPD-Fraktion habe nicht ihre Meinung geändert oder einen bestimmten Vogel kopiert, wie es als Kommentar in der Zeitung gestanden habe, sondern wolle den Geist des Bürgerentscheids verwirklichen. Man hätte sich auch einfach zurücklehnen und dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen können. Demokratisches Verständnis der SPD-Kreistagsarbeit sei es aber, den Bürgerfrieden wieder herzustellen.

 

Landrat Schwing betonte, daß sich der Landkreis nicht nur an den Geist, sondern auch an den Wortlaut des Bürgerentscheids zu halten habe. Die Bürgerinitiative habe eine klare Formulierung vorgegeben und die BürgerInnen hätten eine klare Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung sollte nicht unterlaufen werden. Die Verwaltung habe in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 17.07.2000 ausführlich erklärt, daß ein Beschluß entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion rechtliche Probleme bringen würde. Außerdem sei der Landkreis Miltenberg nach dem Haushaltrecht gehalten, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Er (Landrat Schwing) könne daher nur dringend raten, dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zuzustimmen.

 

Kreisrat Rittger sagte, er sei mit Kreisrat Kern gleicher Meinung. Er bitte, darüber nachzudenken, ob es sich der Kreistag leisten könne, nur nach dem Wortlaut der Bürgerinitiative zu gehen. Die Bevölkerung erwarte vom Kreistag, daß jetzt dem Willen der Bürgerinitiative entsprochen werde. Es sei klar, daß die Bürgerinitiative nicht die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Materialien wünsche.

 

Landrat Schwing bemerkte dazu, er warne davor, so zu verfahren. Er hoffe, daß Kreisrat Rittger nur seine private Meinung, nicht die Meinung der FWG-Fraktion geäußert habe, denn im Ausschuß für Natur- und Umweltschutz hätten die FWG-Mitglieder für den Vorschlag der Verwaltung gestimmt.

 

Kreisrätin Münzel äußerte, so einfach wie Landrat Schwing die Angelegenheit darstelle, sei sie nicht. Die Bürgerinitiative habe Material der Deponieklasse 0 bis 1 entsprechend der TASi gefordert. Von Material LAGA-Zuordnungswert Z 1, Z 2 oder Z 3 sei nie die Rede gewesen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz sei nun mehrheitlich die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material beschlossen worden. Leider habe die Verwaltung für diese Beschlußfassung nicht die notwendige Literatur zur Verfügung gestellt. Im heute vormittag stattgefundenen Gespräch mit Reg.Amtmann Röcklein sei klar geworden, daß die Definition nur bis Z 2 gehe. Z 3-Material sei im LAGA-Merkblatt nicht enthalten, sondern werde nur aus der Literatur heraus so definiert. Von der Bürgerinitiative und ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern könne nicht verlangt werden, dies zu verstehen. Es bestehe nun die Vermutung, daß stark belastetes Material eingelagert werden soll, damit die Gebühren herauskommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte Z 3-Material für problematisch und sei der Meinung, daß Z 2-Material ein sinnvoller Kompromiß zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen des Landkreises Miltenberg und den Zielen der Bürgerinitiative wäre. Es gehe darum, daß Landrat Schwing zugesagt habe, daß der Bürgerentscheid umgesetzt werde. Kreisrätin Münzel appellierte daher an Altbürgermeister Fischer und Bürgermeister Oberle, Elsenfeld, für die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 2-Material zu stimmen, um der Bürgerinitiative, die wochenlang aktiv gewesen sei und etwas durchgesetzt habe, nicht zu enttäuschen.

 

Landrat Schwing zeigte sich verwundert darüber, wie mit Abstimmungen umgegangen werde. Vom Ausschuß für Natur- und Umweltschutz sei der Beschlußvorschlag der Verwaltung mit zwei Gegenstimmen angenommen worden. Bereits ein paar Tage später sei von einigen Ausschußmitgliedern eine andere Meinung vertreten worden. So sei es auch beim Konzept “Schippach 2000” gewesen, welches zunächst sogar einstimmig beschlossen worden sei. Dem Landrat könne niemand vorwerfen, daß er sich nicht korrekt verhalten habe. Aufgrund dessen, was Kreisrätin Becker-Scharrer in der Presse habe verlauten lassen, sei der Eindruck entstanden, die VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen reden der Bevölkerung ein, der Landrat und die Verwaltung wollen den Bürgerentscheid unterlaufen. Das Gegenteil sei der Fall: Auf Einladung des Landrates sei mit den Vertretern der Bürgerinitiative ein ausgezeichnetes Gespräch geführt worden. Beide Parteien seien der Meinung gewesen, daß die Deponie Schippach möglichst schnell abgedichtet werden sollte. Mit Z 2-Material wäre dies allerdings nicht möglich. Es würden hohe Kosten entstehen und der Bürgerentscheid unterlaufen.

 

Kreisrätin Almritter wies darauf hin, daß im Bürgerentscheid Deponieklasse 0 oder 1 formuliert gewesen sei. Allerdings habe keine/r der/die zur Abstimmung geschritten sei, die Feinheiten bzw. den feinen Unterschied zwischen Z 3- und Z 4-Material erkennen können. Die Bürgerinitiative habe ihre Ziele mit Begriffen wie “keine weiteren Giftcocktails” oder “restliche Verfüllung mit Bauschutt und Erdaushub” formuliert - eine Zielrichtung, die das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene Gutachten des Ökoinstitutes Darmstadt vorgegeben hatte. Nachdem sich nun im Bürgerentscheid die Mehrheit für die Ziele der Bürgerinitiative ausgesprochen habe, sollte sich das weitere Vorgehen auch des Kreistages danach ausrichten. Eine Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material, sprich Stralsände, würde diesen Zielen nicht entsprechen und den Abstimmungserfolg der Bürgerinitiative zu einem Pyrrhussieg machen.

 

Kreisrätin Almritter appellierte daher an die Mitglieder des Kreistages, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen, da es sehr wichtig sei, den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg zu zeigen, daß sie in die VertreterInnen von Verwaltung und Politik des Landkreises Miltenberg Vertrauen setzen können. Die Ausnutzung eines Formulierungsfehlers sei dieser Vertrauensbildung mit Sicherheit nicht förderlich. So wie die Formulierung nach oben ausgereizt Z 3-Material zulasse, lasse sie nach unten auch die Verfüllung mit Z 0- bis Z 1-Material zu. Und da dies dem Geist des Bürgerentscheids entspreche, plädiere sie (Kreisrätin Almritter) für die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 2-Material als Kompromiß. Dies sei auch wichtig für die Bedeutung der Bürgerbegehren in Zukunft. Wie wolle der Kreistag der Bevölkerung in Zukunft noch glauben machen, daß ein Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene ein tolles Instrument direkter Demokratie sei, wenn sie den Eindruck erhalte, hinterher doch wieder durch mögliche Formulierungsfehler ausgehebelt zu werden.

 

Kreisrat Dr. Linduschka hielt die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung für falsch. Ebenso falsch sei die Rolle der SPD in der Angelegenheit dargestellt worden. Wenn sich jemand gründlich mit dem Thema beschäftigt habe, müsse ihm/ihr die Gelegenheit gegeben werden, die Argumente vorzutragen. Was Kreisrätin Münzel zum Wortlaut des Bürgerentscheids gesagt habe, sei ein Punkt, der in dieser Form ernst genommen werden müsse. Es müsse überlegt werden, was die Formulierer dieses Wortlautes darunter verstehen. Er (Kreisrat Dr. Linduschka) warne davor, Dinge einzubeziehen, die mit normalem Menschenverstand nicht verstanden werden können. Für ihn gebe es für Z 3-Material nur ein einziges Argument. Wenn die Verwaltung verbindlich sage, mit Z 2-Material sei die Verfüllung der Deponie Schippach nicht in zumutbarer Zeit zu schaffen, müßte der Verfüllung mit Z 3-Material zugestimmt werden. Wenn dies nicht verbindlich zugesichert werden könne, sei er (Kreisrat Dr. Linduschka) dafür, daß der Antrag der SPD-Fraktion angenommen werde, um im Vorfeld keine Irritationen zuzulassen.

 

Landrat Schwing bemerkte, ihm sei von der Bürgerinitiative nie undemokratisches Verhalten vorgeworfen worden. Er habe auch keine Kritik am SPD-Antrag geübt, sondern nur zu erklären versucht, daß die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 2-Material nicht ohne weiteres in der vorgesehenen Zeit erfolgen könne.

 

Kreisrat Eck machte darauf aufmerksam, daß im Wortlaut des Bürgerscheids nur die Deponieklasse angegeben gewesen sei. Seiner Meinung nach wäre es in Ordnung, wenn der Kreistag heute auch nur über die Deponieklasse entscheiden würde, die sich im Rahmen des Bürgerentscheids bewege.

 

Zur Bemerkung von Reg.Amtmann Röcklein, daß Z 3 aufgenommen worden sei, weil die Bauwirtschaft mit Z 0- bis Z 4-Material arbeite, forderte Kreisrätin Münzel, die Worte “nach der TASi” aufzunehmen.

 

Kreisrat Andre sagte, aufgrund der Argumentation könnte man annehmen, die Bürgerinitiative habe nicht gewußt, was sie formuliere. Wenn das so wäre, würde der Bürgerentscheid abgewertet. Die Bürgerinitiative habe viele fachliche Berater. Der Bürgerentscheid habe ein klares Ergebnis gebracht. Die Bürgerinitiative habe nicht Deponieklasse 2, sondern Deponieklasse 1 gefordert. Daran sei der Kreistag gebunden.

 

Kreisrat Bieberle vertrat die Meinung, daß die Mitglieder von B 90/Die Grünen und FWG bereits den nächsten Wahlkampf vorbereiten. Dabei hätten sie sich nicht einmal die Zeit genommen ihre Ziele richtig zu formulieren. Die Konsequenz könnte sein, daß überhaupt kein Abfall auf die Deponie Schippach komme. Enttäuscht sei er (Kreisrat Bieberle) auch von der SPD, die sich aus der Verantwortung stehlen möchte und bisher nur am Rande mitgewirkt habe.

 

Kreisrat Spinnler wies darauf hin, daß die Bevölkerung beim Bürgerentscheid den Antrag der Bürgerinitiative befürwortet habe, nicht die FWG oder eine andere Partei. Wenn es um das Verhalten der SPD gehe, müsse Kreisrat Dr. Linduschka widersprochen werden. Es sei schon verwunderlich, wie sich einige Kreistagsmitglieder innerhalb weniger Wochen vom Saulus zum Paulus gewandelt hätten. Vor wenigen Wochen hätten sie das Konzept “Schippach 2000” befürwortet und sich gegen den Beschlußvorschlag der Bürgerinitiative ausgesprochen, heute beantragen sie einen Beschluß, der über das hinausgehe, was von der Bürgerinitiative gefordert worden sei. Das sei doppelter Saldo rückwärts.

 

Unter Hinweis auf den Antrag der SPD-Fraktion sagte Kreisrätin Becker-Scharrer, sie würde sich wünschen, daß die CSU-Kreistagsmitglieder auch manchmal vom Saulus zum Paulus würden. Ihrer Meinung nach müsse jedem Ausschußmitglied zugestanden werden, seine Meinung von der Ausschuß- zur Kreistagssitzung zu ändern. Fehler der SPD-Fraktion sei es nur gewesen, die übrigen Fraktionen nicht vor der Sitzung über ihren Antrag zu informieren. Wenn Landrat Schwing jetzt behaupte, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe für das “Konzept Schippach 2000” gestimmt, müsse entgegengehalten werden, daß dieses Konzept aufgrund des Beschlusses lediglich weiterverfolgt werden sollte. Zur Aussage von Landrat Schwing, Geld spiele keine Rolle, müsse gefragt werden, warum die Deponie Schippach dann mit Z 3-Material verfüllt werden soll.

 

Landrat Schwing bat Kreisrätin Becker-Scharrer, bei der Wahrheit zu bleiben. Die Entscheidung, wer bezahlen müsse, obliege dem Kreistag.

 

Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, daß die SPD-Fraktion für das Konzept “Schippach 2000” gestimmt und einige Änderungen eingebracht habe. Dann sei der Bürgerentscheid gekommen und die SPD-Fraktion sei bereit gewesen, den Bürgerwillen zu erfüllen. Die Bürgerinitiative sowie die Mitglieder der Fraktionen FWG und Bündnis 90/Die Grünen hätten darüber hinaus weitere Vorstellungen entwickelt. Hauptforderung des Bürgerentscheids sei gewesen, die Deponie Schippach so schnell wie möglich mit geeigneten Materialien der Deponieklasse 0 bis 1 zu verfüllen. Daß Z 3-Material zur Deponieklasse 1 gehöre, habe niemand wissen können. Wenn sich der Kreistag heute auf Z 3-Material festlege, sei Unruhe zu befürchten. Der Kreistag sollte daher dem Vorschlag von Kreisrat Eck folgen und Deponieklasse 1 mit dem Zusatz “lt. TASi” festschreiben.

 

Kreisrätin Wright bestätigte, daß sie zum Votum des Bürgerentscheids stehe. Es gehe aber nicht an, daß jetzt mit Gesetzen und Auslegungen das passiere, was die BürgerInnen nicht gewollt hätten. Sie stimme dem Vorschlag von Kreisrat Eck zu und bitte festzulegen, daß keine Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material erfolge. Es sei genügend Z 2-Material vorhanden. Im übrigen habe sich die Bürgerinitiative klar für eine stärkere finanzielle Umlegung ausgesprochen.

 

Kreisrat Rüth sagte, es sei seltsam, daß die Mitglieder der Bürgerinitiative jetzt als Laienschauspieler hingestellt werden, während früher immer behauptet worden sei, sie würden von guten Experten beraten. Tatsache sei, daß der Bürgerentscheid professionell vorbereitet gewesen sei. Aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids seien jetzt alle gehalten, diesem Votum zu entsprechen.

 

Landrat Schwing bestätigte, daß seitens der Bürgerinitiative keine andere Meinung als in der Beschlußvorlage enthalten geäußert worden sei. Der Kreistag sollte daher im ersten Teil des Beschlußvorschlages die Worte “bzw. LAGA-Zuordnungswert Z 3” streichen und dafür die Worte “entsprechend der TASi” einsetzen.

 

Kreisrätin Wright und Kreisrätin Münzel forderten einen Zusatz, wonach die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3 Material ausgeschlossen sei.

 

Kreisrätin Popp wies darauf hin, daß der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz auf Antrag der FWG-Fraktion beschlossen habe, daß das Gutachten des Ökoinstitutes Darmstadt einbezogen werde. Sie fragte, ob aufgrund dieses Gutachtens die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material ausgeschlossen sei.

 

Landrat Schwing teilte dazu mit, daß die Verwaltung das Gutachten des Ökoinstitutes schon vor Wochen angefordert habe, diese jedoch erst in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 17.07.2000 von Kreisrätin Mühre übergeben worden sei. Die Verwaltung habe das Gutachten geprüft. In der Zwischenzeit sei klar, warum es die Verwaltung nicht früher erhalten habe. Das Gutachten erkenne nämlich die Arbeit des Ing.Büros ICP an und was die Verwaltung bisher bezüglich der Finanzierung gesagt habe, werde ebenfalls anerkannt.

 

Nachdem Landrat Schwing um Zustimmung zu seinem Vorschlag gebeten hatte, beantragte Kreisrätin Becker-Scharrer unter Hinweis auf die Geschäftsordnung für den Kreistag, jetzt noch nicht abzustimmen und erst den nächsten Punkt der Tagesordnung abzuhandeln. Sie habe nämlich Mitglieder der Bürgerinitiative gebeten, zur Sitzung zu kommen.

 

Landrat Schwing erklärte daraufhin, daß es dem Kreistag obliege, abzustimmen, nicht der Bürgerinitiative.

 

Kreisrat Eck sprach sich dafür aus, nicht über den Empfehlungsbeschluß des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz abzustimmen. Maßgebend für die heute zu treffende Entscheidung sei der Bürgerentscheid. Dieser sehe Deponieklasse 0 bis 1 vor, was deckungsgleich mit Z 3 sei.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing faßte der Kreistag sodann mit Stimmenmehrheit folgenden

 

B e s c h l u ß :

 

a)  Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Annahmepreise für Abfälle bis zur Deponieklasse 1 entsprechend der TASi für die Klärschlammdeponie Schippach durch privatrechtliche Vereinbarungen festzulegen. Als Basis gelten die Marktpreise für diese Abfälle.

 

b)  § 4 Abs. 14 der Abfallgebührensatzung (Gebühren für die Klärschlammdeponie Schippach) wird außer Kraft gesetzt.

 

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