Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Klärschlammdeponie Schippach: a) Ermächtigung der Verwaltung zur Festlegung der Annahmepreise für Abfälle bis zur Deponieklasse 1 bzw. LAGA Z 3 b) Außerkraftsetzung des § 4 Abs. 14 der Abfallgebührensatzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2000 SZ-03K3SNT |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Reg.Amtmann Röcklein trug vor, daß die Verfüllung der Klärschlammdeponie Schippach aufgrund des Bürgerentscheids vom 04.06.2000 nur mit Abfallmaterialien bis maximal Deponieklasse 1 bzw. dem LAGA-Zuordnungswert Z 3 nach der TASi erfolgen könne. Derartige Abfälle hätten einen Marktpreis von 10,-- DM/Tonne bis 30,-- DM/Tonne abhängig von den Handlings- und Transportkosten und dem genauen Schadstoffgehalt. Es sei klar, daß der in der Abfallgebührensatzung festgesetzte Deponiepreis von derzeit 97,50 DM/cbm keinesfalls zu erzielen sein werde.
Wenn eine schnelle Restverfüllung und
Rekultivierung der Deponie gewünscht werde, müsse auf Materialien von außerhalb
zurückgegriffen werden und eine Orientierung an den gängigen Marktpreisen für
diese Deponieklasse erfolgen. Dies lasse sich satzungsrechtlich nicht regeln
und verständlicherweise könne nicht jeder Einzelfall vorher im Ausschuß für
Natur- und Umweltschutz und Kreistag behandelt werden. Oft seien gerade bei
Ausschreibungen und Sanierungen schnelle Zusagen erforderlich.
Die Verwaltung schlage daher vor, die
Anlieferung der Materialien für die Restverfüllung der Klärschlammdeponie
Schippach auf privatrechtlicher Basis auf dem Abfallmarkt zu besorgen und die
Landkreisverwaltung dazu zu ermächtigen. Die Außerkraftsetzung der
entsprechenden Satzungsbestimmung sei erforderlich, um Abfallerzeuger aus dem
Landkreis Miltenberg und Anlieferer von außerhalb gleich behandeln zu können.
Ansonsten müßten Abfallerzeuger aus dem Landkreis Miltenberg die
satzungsrechtlichen Gebühren zahlen, während Fremdanlieferer frei verhandelbare
Annahmepreise entrichten könnten.
Kreisrat Kern erklärte, die SPD-Fraktion
akzeptiere den Bürgerentscheid und sei für eine schnellstmögliche Umsetzung.
Die SPD-Fraktion habe sich sehr stark für das Konzept “Schippach 2000”
eingesetzt. Es habe eine klare Entscheidung gegen dieses Konzept und für die
Bürgerinitiative gegeben. Während dieser Zeit habe er (Kreisrat Kern) mehrmals
mit Vertretern der Bürgerinitiative diskutiert, so daß er deren Argumente und
Forderungen genau kenne. Die SPD-Fraktion sehe deshalb den Vorschlag der
Verwaltung, Abfälle der Deponieklasse 1 bis zum LAGA-Zuordnungswert Z 3
abzulagern, als sehr problematisch an. Es seien die gleichen Abfall-arten wie
für Deponieklasse 2 zugelassen. Allerdings seien die zulässigen
Schadstoffgehalte deutlich niedriger. Die SPD-Fraktion halte es für sinnvoll
und beantrage, eine noch geringere Schadstoffstufe, nämlich Z 2, zu wählen,
auch wenn die Einnahmen des Landkreises dadurch geringer seien und sich die
Verfüllungszeit verlängere.
Die Verwaltung habe aus ihrer Sicht den
optimalen kaufmännischen und gesetzlich möglichen Weg gewählt, den der Kreistag
jedoch nicht mittragen müsse. Lt. Bürgerentscheid sei der Vorschlag der
Verwaltung rechtlich abgedeckt. Der Geist des Bürgerentscheids sei jedoch
anders zu sehen. Es sei immer über die Ablagerung von Bauschutt u.ä. gesprochen
worden, wobei diese Materialien unterschiedliche Schadstoffbelastungen haben
können.
Die SPD-Fraktion habe nicht ihre Meinung
geändert oder einen bestimmten Vogel kopiert, wie es als Kommentar in der
Zeitung gestanden habe, sondern wolle den Geist des Bürgerentscheids
verwirklichen. Man hätte sich auch einfach zurücklehnen und dem Vorschlag der
Verwaltung zustimmen können. Demokratisches Verständnis der SPD-Kreistagsarbeit
sei es aber, den Bürgerfrieden wieder herzustellen.
Landrat Schwing betonte, daß sich der
Landkreis nicht nur an den Geist, sondern auch an den Wortlaut des
Bürgerentscheids zu halten habe. Die Bürgerinitiative habe eine klare
Formulierung vorgegeben und die BürgerInnen hätten eine klare Entscheidung
getroffen. Diese Entscheidung sollte nicht unterlaufen werden. Die Verwaltung
habe in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 17.07.2000
ausführlich erklärt, daß ein Beschluß entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion
rechtliche Probleme bringen würde. Außerdem sei der Landkreis Miltenberg nach
dem Haushaltrecht gehalten, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Er
(Landrat Schwing) könne daher nur dringend raten, dem Antrag der SPD-Fraktion
nicht zuzustimmen.
Kreisrat Rittger sagte, er sei mit Kreisrat
Kern gleicher Meinung. Er bitte, darüber nachzudenken, ob es sich der Kreistag
leisten könne, nur nach dem Wortlaut der Bürgerinitiative zu gehen. Die
Bevölkerung erwarte vom Kreistag, daß jetzt dem Willen der Bürgerinitiative
entsprochen werde. Es sei klar, daß die Bürgerinitiative nicht die Verfüllung
der Deponie Schippach mit Z 3-Materialien wünsche.
Landrat Schwing bemerkte dazu, er warne
davor, so zu verfahren. Er hoffe, daß Kreisrat Rittger nur seine private
Meinung, nicht die Meinung der FWG-Fraktion geäußert habe, denn im Ausschuß für
Natur- und Umweltschutz hätten die FWG-Mitglieder für den Vorschlag der
Verwaltung gestimmt.
Kreisrätin Münzel äußerte, so einfach wie
Landrat Schwing die Angelegenheit darstelle, sei sie nicht. Die Bürgerinitiative
habe Material der Deponieklasse 0 bis 1 entsprechend der TASi gefordert. Von
Material LAGA-Zuordnungswert Z 1, Z 2 oder Z 3 sei nie die Rede gewesen. In der
letzten Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz sei nun
mehrheitlich die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material beschlossen
worden. Leider habe die Verwaltung für diese Beschlußfassung nicht die
notwendige Literatur zur Verfügung gestellt. Im heute vormittag stattgefundenen
Gespräch mit Reg.Amtmann Röcklein sei klar geworden, daß die Definition nur bis
Z 2 gehe. Z 3-Material sei im LAGA-Merkblatt nicht enthalten, sondern werde nur
aus der Literatur heraus so definiert. Von der Bürgerinitiative und
ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern könne nicht verlangt werden, dies zu verstehen.
Es bestehe nun die Vermutung, daß stark belastetes Material eingelagert werden
soll, damit die Gebühren herauskommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen halte
Z 3-Material für problematisch und sei der Meinung, daß Z 2-Material ein
sinnvoller Kompromiß zwischen den betriebswirtschaftlichen Interessen des
Landkreises Miltenberg und den Zielen der Bürgerinitiative wäre. Es gehe darum,
daß Landrat Schwing zugesagt habe, daß der Bürgerentscheid umgesetzt werde.
Kreisrätin Münzel appellierte daher an Altbürgermeister Fischer und
Bürgermeister Oberle, Elsenfeld, für die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z
2-Material zu stimmen, um der Bürgerinitiative, die wochenlang aktiv gewesen
sei und etwas durchgesetzt habe, nicht zu enttäuschen.
Landrat Schwing zeigte sich verwundert
darüber, wie mit Abstimmungen umgegangen werde. Vom Ausschuß für Natur- und
Umweltschutz sei der Beschlußvorschlag der Verwaltung mit zwei Gegenstimmen
angenommen worden. Bereits ein paar Tage später sei von einigen Ausschußmitgliedern
eine andere Meinung vertreten worden. So sei es auch beim Konzept “Schippach
2000” gewesen, welches zunächst sogar einstimmig beschlossen worden sei. Dem
Landrat könne niemand vorwerfen, daß er sich nicht korrekt verhalten habe.
Aufgrund dessen, was Kreisrätin Becker-Scharrer in der Presse habe verlauten
lassen, sei der Eindruck entstanden, die VertreterInnen von Bündnis 90/Die
Grünen reden der Bevölkerung ein, der Landrat und die Verwaltung wollen den
Bürgerentscheid unterlaufen. Das Gegenteil sei der Fall: Auf Einladung des
Landrates sei mit den Vertretern der Bürgerinitiative ein ausgezeichnetes
Gespräch geführt worden. Beide Parteien seien der Meinung gewesen, daß die
Deponie Schippach möglichst schnell abgedichtet werden sollte. Mit Z 2-Material
wäre dies allerdings nicht möglich. Es würden hohe Kosten entstehen und der
Bürgerentscheid unterlaufen.
Kreisrätin Almritter wies darauf hin, daß im
Bürgerentscheid Deponieklasse 0 oder 1 formuliert gewesen sei. Allerdings habe
keine/r der/die zur Abstimmung geschritten sei, die Feinheiten bzw. den feinen
Unterschied zwischen Z 3- und Z 4-Material erkennen können. Die
Bürgerinitiative habe ihre Ziele mit Begriffen wie “keine weiteren
Giftcocktails” oder “restliche Verfüllung mit Bauschutt und Erdaushub” formuliert
- eine Zielrichtung, die das von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebene
Gutachten des Ökoinstitutes Darmstadt vorgegeben hatte. Nachdem sich nun im
Bürgerentscheid die Mehrheit für die Ziele der Bürgerinitiative ausgesprochen
habe, sollte sich das weitere Vorgehen auch des Kreistages danach ausrichten.
Eine Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material, sprich Stralsände,
würde diesen Zielen nicht entsprechen und den Abstimmungserfolg der
Bürgerinitiative zu einem Pyrrhussieg machen.
Kreisrätin Almritter appellierte daher an die
Mitglieder des Kreistages, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen, da es sehr
wichtig sei, den BürgerInnen des Landkreises Miltenberg zu zeigen, daß sie in
die VertreterInnen von Verwaltung und Politik des Landkreises Miltenberg Vertrauen
setzen können. Die Ausnutzung eines Formulierungsfehlers sei dieser
Vertrauensbildung mit Sicherheit nicht förderlich. So wie die Formulierung nach
oben ausgereizt Z 3-Material zulasse, lasse sie nach unten auch die Verfüllung
mit Z 0- bis Z 1-Material zu. Und da dies dem Geist des Bürgerentscheids
entspreche, plädiere sie (Kreisrätin Almritter) für die Verfüllung der Deponie
Schippach mit Z 2-Material als Kompromiß. Dies sei auch wichtig für die
Bedeutung der Bürgerbegehren in Zukunft. Wie wolle der Kreistag der Bevölkerung
in Zukunft noch glauben machen, daß ein Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene
ein tolles Instrument direkter Demokratie sei, wenn sie den Eindruck erhalte,
hinterher doch wieder durch mögliche Formulierungsfehler ausgehebelt zu werden.
Kreisrat Dr. Linduschka hielt die Vorwürfe
gegenüber der Verwaltung für falsch. Ebenso falsch sei die Rolle der SPD in der
Angelegenheit dargestellt worden. Wenn sich jemand gründlich mit dem Thema
beschäftigt habe, müsse ihm/ihr die Gelegenheit gegeben werden, die Argumente
vorzutragen. Was Kreisrätin Münzel zum Wortlaut des Bürgerentscheids gesagt
habe, sei ein Punkt, der in dieser Form ernst genommen werden müsse. Es müsse
überlegt werden, was die Formulierer dieses Wortlautes darunter verstehen. Er
(Kreisrat Dr. Linduschka) warne davor, Dinge einzubeziehen, die mit normalem
Menschenverstand nicht verstanden werden können. Für ihn gebe es für Z
3-Material nur ein einziges Argument. Wenn die Verwaltung verbindlich sage, mit
Z 2-Material sei die Verfüllung der Deponie Schippach nicht in zumutbarer Zeit
zu schaffen, müßte der Verfüllung mit Z 3-Material zugestimmt werden. Wenn dies
nicht verbindlich zugesichert werden könne, sei er (Kreisrat Dr. Linduschka)
dafür, daß der Antrag der SPD-Fraktion angenommen werde, um im Vorfeld keine
Irritationen zuzulassen.
Landrat Schwing bemerkte, ihm sei von der
Bürgerinitiative nie undemokratisches Verhalten vorgeworfen worden. Er habe
auch keine Kritik am SPD-Antrag geübt, sondern nur zu erklären versucht, daß
die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 2-Material nicht ohne weiteres in
der vorgesehenen Zeit erfolgen könne.
Kreisrat Eck machte darauf aufmerksam, daß im
Wortlaut des Bürgerscheids nur die Deponieklasse angegeben gewesen sei. Seiner
Meinung nach wäre es in Ordnung, wenn der Kreistag heute auch nur über die
Deponieklasse entscheiden würde, die sich im Rahmen des Bürgerentscheids
bewege.
Zur Bemerkung von Reg.Amtmann Röcklein, daß Z
3 aufgenommen worden sei, weil die Bauwirtschaft mit Z 0- bis Z 4-Material
arbeite, forderte Kreisrätin Münzel, die Worte “nach der TASi” aufzunehmen.
Kreisrat Andre sagte, aufgrund der
Argumentation könnte man annehmen, die Bürgerinitiative habe nicht gewußt, was
sie formuliere. Wenn das so wäre, würde der Bürgerentscheid abgewertet. Die
Bürgerinitiative habe viele fachliche Berater. Der Bürgerentscheid habe ein
klares Ergebnis gebracht. Die Bürgerinitiative habe nicht Deponieklasse 2,
sondern Deponieklasse 1 gefordert. Daran sei der Kreistag gebunden.
Kreisrat Bieberle vertrat die Meinung, daß
die Mitglieder von B 90/Die Grünen und FWG bereits den nächsten Wahlkampf
vorbereiten. Dabei hätten sie sich nicht einmal die Zeit genommen ihre Ziele
richtig zu formulieren. Die Konsequenz könnte sein, daß überhaupt kein Abfall auf
die Deponie Schippach komme. Enttäuscht sei er (Kreisrat Bieberle) auch von der
SPD, die sich aus der Verantwortung stehlen möchte und bisher nur am Rande
mitgewirkt habe.
Kreisrat Spinnler wies darauf hin, daß die
Bevölkerung beim Bürgerentscheid den Antrag der Bürgerinitiative befürwortet
habe, nicht die FWG oder eine andere Partei. Wenn es um das Verhalten der SPD
gehe, müsse Kreisrat Dr. Linduschka widersprochen werden. Es sei schon
verwunderlich, wie sich einige Kreistagsmitglieder innerhalb weniger Wochen vom
Saulus zum Paulus gewandelt hätten. Vor wenigen Wochen hätten sie das Konzept
“Schippach 2000” befürwortet und sich gegen den Beschlußvorschlag der
Bürgerinitiative ausgesprochen, heute beantragen sie einen Beschluß, der über
das hinausgehe, was von der Bürgerinitiative gefordert worden sei. Das sei
doppelter Saldo rückwärts.
Unter Hinweis auf den Antrag der SPD-Fraktion
sagte Kreisrätin Becker-Scharrer, sie würde sich wünschen, daß die
CSU-Kreistagsmitglieder auch manchmal vom Saulus zum Paulus würden. Ihrer
Meinung nach müsse jedem Ausschußmitglied zugestanden werden, seine Meinung von
der Ausschuß- zur Kreistagssitzung zu ändern. Fehler der SPD-Fraktion sei es
nur gewesen, die übrigen Fraktionen nicht vor der Sitzung über ihren Antrag zu informieren.
Wenn Landrat Schwing jetzt behaupte, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe
für das “Konzept Schippach 2000” gestimmt, müsse entgegengehalten werden, daß
dieses Konzept aufgrund des Beschlusses lediglich weiterverfolgt werden sollte.
Zur Aussage von Landrat Schwing, Geld spiele keine Rolle, müsse gefragt werden,
warum die Deponie Schippach dann mit Z 3-Material verfüllt werden soll.
Landrat Schwing bat Kreisrätin
Becker-Scharrer, bei der Wahrheit zu bleiben. Die Entscheidung, wer bezahlen
müsse, obliege dem Kreistag.
Kreisrat Dr. Schüren wies darauf hin, daß die
SPD-Fraktion für das Konzept “Schippach 2000” gestimmt und einige Änderungen
eingebracht habe. Dann sei der Bürgerentscheid gekommen und die SPD-Fraktion
sei bereit gewesen, den Bürgerwillen zu erfüllen. Die Bürgerinitiative sowie
die Mitglieder der Fraktionen FWG und Bündnis 90/Die Grünen hätten darüber
hinaus weitere Vorstellungen entwickelt. Hauptforderung des Bürgerentscheids
sei gewesen, die Deponie Schippach so schnell wie möglich mit geeigneten
Materialien der Deponieklasse 0 bis 1 zu verfüllen. Daß Z 3-Material zur
Deponieklasse 1 gehöre, habe niemand wissen können. Wenn sich der Kreistag
heute auf Z 3-Material festlege, sei Unruhe zu befürchten. Der Kreistag sollte
daher dem Vorschlag von Kreisrat Eck folgen und Deponieklasse 1 mit dem Zusatz
“lt. TASi” festschreiben.
Kreisrätin Wright bestätigte, daß sie zum
Votum des Bürgerentscheids stehe. Es gehe aber nicht an, daß jetzt mit Gesetzen
und Auslegungen das passiere, was die BürgerInnen nicht gewollt hätten. Sie
stimme dem Vorschlag von Kreisrat Eck zu und bitte festzulegen, daß keine
Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3-Material erfolge. Es sei genügend Z
2-Material vorhanden. Im übrigen habe sich die Bürgerinitiative klar für eine
stärkere finanzielle Umlegung ausgesprochen.
Kreisrat Rüth sagte, es sei seltsam, daß die
Mitglieder der Bürgerinitiative jetzt als Laienschauspieler hingestellt werden,
während früher immer behauptet worden sei, sie würden von guten Experten beraten.
Tatsache sei, daß der Bürgerentscheid professionell vorbereitet gewesen sei.
Aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids seien jetzt alle gehalten, diesem
Votum zu entsprechen.
Landrat Schwing bestätigte, daß seitens der
Bürgerinitiative keine andere Meinung als in der Beschlußvorlage enthalten
geäußert worden sei. Der Kreistag sollte daher im ersten Teil des
Beschlußvorschlages die Worte “bzw. LAGA-Zuordnungswert Z 3” streichen und
dafür die Worte “entsprechend der TASi” einsetzen.
Kreisrätin Wright und Kreisrätin Münzel
forderten einen Zusatz, wonach die Verfüllung der Deponie Schippach mit Z 3
Material ausgeschlossen sei.
Kreisrätin Popp wies darauf hin, daß der
Ausschuß für Natur- und Umweltschutz auf Antrag der FWG-Fraktion beschlossen
habe, daß das Gutachten des Ökoinstitutes Darmstadt einbezogen werde. Sie
fragte, ob aufgrund dieses Gutachtens die Verfüllung der Deponie Schippach mit
Z 3-Material ausgeschlossen sei.
Landrat Schwing teilte dazu mit, daß die
Verwaltung das Gutachten des Ökoinstitutes schon vor Wochen angefordert habe,
diese jedoch erst in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am
17.07.2000 von Kreisrätin Mühre übergeben worden sei. Die Verwaltung habe das
Gutachten geprüft. In der Zwischenzeit sei klar, warum es die Verwaltung nicht
früher erhalten habe. Das Gutachten erkenne nämlich die Arbeit des Ing.Büros
ICP an und was die Verwaltung bisher bezüglich der Finanzierung gesagt habe,
werde ebenfalls anerkannt.
Nachdem Landrat Schwing um Zustimmung zu seinem
Vorschlag gebeten hatte, beantragte Kreisrätin Becker-Scharrer unter Hinweis
auf die Geschäftsordnung für den Kreistag, jetzt noch nicht abzustimmen und
erst den nächsten Punkt der Tagesordnung abzuhandeln. Sie habe nämlich
Mitglieder der Bürgerinitiative gebeten, zur Sitzung zu kommen.
Landrat Schwing erklärte daraufhin, daß es
dem Kreistag obliege, abzustimmen, nicht der Bürgerinitiative.
Kreisrat Eck sprach sich dafür aus, nicht
über den Empfehlungsbeschluß des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz
abzustimmen. Maßgebend für die heute zu treffende Entscheidung sei der
Bürgerentscheid. Dieser sehe Deponieklasse 0 bis 1 vor, was deckungsgleich mit
Z 3 sei.
Auf Vorschlag von Landrat Schwing faßte der
Kreistag sodann mit Stimmenmehrheit folgenden
B e s c h l u ß :
a) Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die
Annahmepreise für Abfälle bis zur Deponieklasse 1 entsprechend der TASi für die
Klärschlammdeponie Schippach durch privatrechtliche Vereinbarungen festzulegen.
Als Basis gelten die Marktpreise für diese Abfälle.
b) § 4 Abs. 14 der Abfallgebührensatzung
(Gebühren für die Klärschlammdeponie Schippach) wird außer Kraft gesetzt.