Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Vereidigung des Nachfolgers des wegen Wohnortwechsel aus dem Kreistag ausgeschiedenen Kreisrates Gert Riegel

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2000   SZ-03K3SNT 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß der Kreistag unter Punkt 4. dem Antrag des Kreisrates Gert Riegel, Miltenberg, vom 20.06.2000 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Kreisrat aufgrund eines Wohnortwechsels entsprochen habe. In den Kreistag nachrücken werde der Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Herr Stefan Wüst, Klingenberg a.Main.

 

Nachdem die SPD-Fraktion im Kreistag Miltenberg mit Schreiben vom 21.06.2000 darum gebeten habe, bei der Berufung von Herrn Stefan Wüst das beschleunigte Verfahren anzuwenden, sei  Herrn Stefan Wüst mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 28.06.2000 vorgeschlagen worden, an der heutigen Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie teilzunehmen. Weiter sei Herrn Wüst mitgeteilt worden, daß er nach entsprechender Beschlußfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die achttägige Erklärungsfrist seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklären und sofort vereidigt werden könne. Herr Wüst sei dieser formlosen Einladung gefolgt.

 

Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Der Kreistag stellt fest, daß Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands Herr Stefan Wüst, Klingenberg a.Main, ist.

 

2.  Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, daß das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

 

Landrat Schwing bat anschließend Herrn Stefan Wüst, in den Sitzungssaal zu kommen.

 

Nachdem Herr Stefan Wüst die Erklärung, wonach er

-    auf die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und

-    bereit ist, das Amt des Kreisrates zu übernehmen und den Diensteid zu leisten

unterschrieben hatte, wurde er durch Nachsprechen der Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der Bayer. Landkreisordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 06.01.1993) und Verpflichtung durch Handschlag in das Amt als Kreisrat eingeführt.

 

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