Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Vereidigung des Nachfolgers des wegen Wohnortwechsel aus dem Kreistag ausgeschiedenen Kreisrates Gert Riegel
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2000 SZ-03K3SNT |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß der
Kreistag unter Punkt 4. dem Antrag des Kreisrates Gert Riegel, Miltenberg, vom
20.06.2000 auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Kreisrat aufgrund eines
Wohnortwechsels entsprochen habe. In den Kreistag nachrücken werde der Kandidat
mit der nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, Herr Stefan Wüst, Klingenberg a.Main.
Nachdem die SPD-Fraktion im Kreistag
Miltenberg mit Schreiben vom 21.06.2000 darum gebeten habe, bei der Berufung
von Herrn Stefan Wüst das beschleunigte Verfahren anzuwenden, sei Herrn Stefan Wüst mit Schreiben des
Landratsamtes Miltenberg vom 28.06.2000 vorgeschlagen worden, an der heutigen
Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie teilzunehmen. Weiter sei
Herrn Wüst mitgeteilt worden, daß er nach entsprechender Beschlußfassung durch
den Kreistag unter Verzicht auf die achttägige Erklärungsfrist seine
Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklären und sofort vereidigt werden
könne. Herr Wüst sei dieser formlosen Einladung gefolgt.
Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig
folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Der Kreistag stellt fest, daß Kandidat mit der
nächsthöchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei
Deutschlands Herr Stefan Wüst, Klingenberg a.Main, ist.
2. Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden,
daß das verkürzte Verfahren angewandt wird.
Landrat Schwing bat anschließend Herrn Stefan
Wüst, in den Sitzungssaal zu kommen.
Nachdem Herr Stefan Wüst die Erklärung,
wonach er
- auf
die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und
- bereit
ist, das Amt des Kreisrates zu übernehmen und den Diensteid zu leisten
unterschrieben hatte, wurde er durch
Nachsprechen der Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der Bayer. Landkreisordnung i.d.F.
der Bekanntmachung vom 06.01.1993) und Verpflichtung durch Handschlag in das
Amt als Kreisrat eingeführt.