Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Geschäftsordnungs-Antrag der FWG-Fraktion bezüglich des Bürgerbegehrens zum Thema "Schippach 2000"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.04.2000 SZ-03F0KP1 |
Beschluss: | mehrheitlich abgelehnt |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis darauf, daß die Mitglieder des
Kreistages die Unterlagen zu den heute zu entscheidenden Tagesordnungspunkten
bezüglich des Bürgerbegehres zum Thema “Schippach 2000” erst gestern erhalten
hätten, beantragte Kreisrat Rittger namens der FWG-Fraktion, daß der Kreistag
heute den Inhalt des Bürgerbegehrens durch Beschluß übernehme. Weiter
beantragte er, daß dies durch namentliche Abstimmung geschehe. Begründet werde
der Antrag damit, daß das Konzept “Schippach 2000” nicht nur von der
Bevölkerung vor Ort, sondern inzwischen auch vom Markt Elsenfeld mittels einer
von Bürgermeister und Marktgemeinderat am 29.03.2000 eingereichten Resolution
abgelehnt werde. Außerdem bat Kreisrat Rittger darum, am Ende der öffentlichen
Sitzung eine Erklärung abgeben zu dürfen.
Landrat Schwing erinnerte daran, daß sich der Ausschuß für Natur- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 29.03.2000 einig darüber gewesen sei, daß wegen des beantragten Bürgerbegehrens für heute eine außerordentliche Kreistagssitzung einberufen werde. Außerdem habe der Ausschuß, obwohl dies nicht zwingend notwendig gewesen sei, alle die Klärschlammdeponie Schippach betreffenden Punkte von der Tagesordnung der Sitzung vom 29.03.2000 abgesetzt. Die Verwaltung sei beauftragt worden, bis zur heutigen Kreistagssitzung zu überprüfen, ob die formellen Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren vorliegen. Dem habe kein Ausschußmitglied widersprochen. Landrat Schwing bat, heute zum Thema “Schippach 2000” keine inhaltliche Diskussion mehr zu führen, weil dies in den letzten Wochen und Monaten zur Genüge geschehen sei.
Zu dem am 11.04.2000 per Fax beim Landratsamt
Miltenberg eingegangenen Antrag der FWG-Fraktion, der zu Beginn dieses
Tagesordnungspunktes von Kreisrat Rittger mündlich vorgebracht und von Landrat
Schwing vorgelesen wurde, wies Landrat Schwing darauf hin, daß der Ausschuß für
Natur- und Umweltschutz am 29.03.2000 die Meinung vertreten habe, daß das Votum
der BürgerInnen gelten solle. Er (Landrat Schwing) schätze dieses Votum sehr
hoch ein und habe von Anfang an erklärt, daß er, egal wie die Abstimmung
ausgehe, sich dem Ergebnis unterwerfen werde. Der Kreistag habe daher heute
ausschließlich darüber zu beschließen, ob die formellen Voraussetzungen vorliegen
und ob der Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens zugelassen werde oder
nicht. Hinzuzufügen sei, daß der Landkreis Miltenberg damit Neuland betrete. Es
gebe wenige Erfahrungen und teilweise Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Gesetzestexte.
Dies sei auch der Grund dafür, daß die Unterlagen den Kreistagsmitgliedern
nicht früher hätten zugesandt werden können. Dafür werde um Verständnis
gebeten. Landrat Schwing schlug sodann vor, dem Antrag der FWG-Fraktion nicht
näherzutreten und den Ausschußbeschluß nicht zu ändern. Von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen sei übrigens in der Presse ein ähnlich lautender Antrag
angekündigt worden, der allerdings bis heute nicht beim Landratsamt Miltenberg
eingegangen sei.
Kreisrat Scharrer teilte mit, daß er den
Antrag der FWG-Fraktion heute ebenfalls als Dringlichkeitsantrag stellen wolle.
Schließlich hätten die Kreistagsmitglieder die Unterlagen zu den heute zu
entscheidenden Punkten erst gestern erhalten. Er gebe zu bedenken, daß, wenn
der FWG-Antrag angenommen würde, der Bürgerinitiative eine Menge Arbeit und dem
Landkreis Miltenberg weitere Kosten erspart würden. Der Landkreis Miltenberg
sollte sich daher die Forderungen der Bürgerinitiative zu eigen machen. Die
BürgerInnen von Rück und Schippach wären bestimmt froh darüber.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte
der Kreistag den vorliegenden Antrag der FWG-Fraktion mit Stimmenmehrheit ab.
Kreisrat Scharrer stellte sodann folgenden
Geschäftsordnungs-Antrag: Gemäß § 7 Abs. 1, letzter Satz der Mustersatzung zu
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid soll den vertretungsberechtigten Personen
des Bürgerbegehrens Gelegenheit gegeben werden, den Antrag in der Sitzung des
Kreistages zu erläutern.
Landrat Schwing bemerkte zu diesem Antrag,
daß der Kreistag Miltenberg keine Satzung beschlossen habe. Es gebe daher
keinen sachlichen Grund für diesen
Geschäftsordnungs-Antrag.
Kreisrat Dr. Schüren erklärte, er halte den
Antrag von Kreisrat Scharrer ebenfalls nicht für sinnvoll. Kein Mitglied der
SPD-Fraktion wolle auch nur ein Jota am beantragten Bürgerbegehren ändern.
Mit Stimmenmehrheit lehnte der Kreistag
sodann auch den von Kreisrat Scharrer gestellten Geschäftsordnungs-Antrag ab.