Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beschluß über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung des Bürgerbegehrens "Verfüllung der Deponie Elsenfeld/OT Schippach"

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.04.2000   SZ-03F0KP1 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, daß die Bürgerinitiative am 29.03.2000 das Bürgerbegehren “Verfüllung der Deponie Elsenfeld/OT Schippach” beim Landkreis Miltenberg eingereicht habe. Nach Beschlußfassung über die Zulässigkeit durch den Kreistag sei hierüber innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Haushaltsmittel für diesen Bürgerentscheid stehen im Kreishaushalt 2000 nicht zur Verfügung. Die anfallenden Kosten müssen daher außerplanmäßig abgedeckt werden. Nach vorsichtiger Schätzung der Landkreisverwaltung fallen Kosten in Höhe von rd. 100.000,-- DM an. Diese setzen sich überwiegend aus den den Gemeinden zustehenden Aufwandsentschädigungen und Kosten für Vordrucke zusammen. Die den Städten, Märkten und Gemeinden zu zahlenden Entschädigungen müssen noch mit diesen abgestimmt und festgelegt werden. Die Landkreisverwaltung werde sich bemühen, die Kosten durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu decken.

 

Durch den Kreistag wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u ß

gefaßt:

 

Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die zur Durchführung des Bürgerbegehrens “Verfüllung der Deponie Elsenfeld/OT Schippach” erforderlichen Haushaltsmittel beim Unterabschnitt 0521 des Kreishaushaltes außerplanmäßig bereitzustellen und in Anspruch zu nehmen. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Miltenberg Vereinbarungen über die aus Anlaß dieses Bürgerentscheids zu zahlenden Aufwandsentschädigungen zu treffen.

 

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