Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Beschluß über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Durchführung des Bürgerbegehrens "Verfüllung der Deponie Elsenfeld/OT Schippach"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.04.2000 SZ-03F0KP1 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, daß die
Bürgerinitiative am 29.03.2000 das Bürgerbegehren “Verfüllung der Deponie
Elsenfeld/OT Schippach” beim Landkreis Miltenberg eingereicht habe. Nach
Beschlußfassung über die Zulässigkeit durch den Kreistag sei hierüber innerhalb
der gesetzlichen Frist von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen.
Haushaltsmittel für diesen Bürgerentscheid
stehen im Kreishaushalt 2000 nicht zur Verfügung. Die anfallenden Kosten müssen
daher außerplanmäßig abgedeckt werden. Nach vorsichtiger Schätzung der
Landkreisverwaltung fallen Kosten in Höhe von rd. 100.000,-- DM an. Diese
setzen sich überwiegend aus den den Gemeinden zustehenden
Aufwandsentschädigungen und Kosten für Vordrucke zusammen. Die den Städten,
Märkten und Gemeinden zu zahlenden Entschädigungen müssen noch mit diesen
abgestimmt und festgelegt werden. Die Landkreisverwaltung werde sich bemühen,
die Kosten durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu decken.
Durch den Kreistag wurde einstimmig folgender
B e s c h l u ß
gefaßt:
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die
zur Durchführung des Bürgerbegehrens “Verfüllung der Deponie Elsenfeld/OT
Schippach” erforderlichen Haushaltsmittel beim Unterabschnitt 0521 des
Kreishaushaltes außerplanmäßig bereitzustellen und in Anspruch zu nehmen. Die
Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit den Städten, Märkten und Gemeinden des
Landkreises Miltenberg Vereinbarungen über die aus Anlaß dieses
Bürgerentscheids zu zahlenden Aufwandsentschädigungen zu treffen.