Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Prüfauftrag des Ausschusses zu Einsparmaßnahmen im Haushalt 2024 des UB 5

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.03.2024   EBV/021/2024 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1
DokumenttypBezeichnungAktionen

Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird getrennt abgestimmt und wie folgt beschlossen:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr nimmt die Ausführungen zu 1iv), 2), 3i), 3v) 4) und 5) zur Kenntnis.

 

Ferner beschließt der Ausschuss:

 

·         zu 1i-iii), 3ii) und 7):

Die aufgezeigten Einsparpotentiale sollen in der Haushaltsplanung umgesetzt werden.
– mehrheitlich bei einer Gegenstimme –

 

·         zu 3iii-iv) und 6):

Die Verwaltung wird beauftragt, Konzepte für diese Einsparmaßnahmen vorzulegen.
– einstimmig –


Sitzungsvorlage, vorgetragen von Kreisbaumeister Wosnik:

 

In der Sitzung dieses Ausschusses am 30.11.2023 wurde die Mittelplanung des UB 5 ausführlich vorgestellt und diskutiert.

In der Diskussion wurden Punkte seitens der Ausschussmitglieder angeregt, die einer vertieften Überprüfung unterzogen werden sollten. Weitere Einsparpotentiale sollten ermittelt werden. Darüber hinaus hat die Verwaltung eigene Einsparvorschläge erarbeitet.

 

Folgende Einsparpotentiale wurden mit der Kämmerei abgestimmt:

1)      Kreisstraßenhaushalt
Anregung war für die MIL 19 Schippach – Berndiel, die Bauabschnitte zu tauschen.

i)        Dies lässt sich technisch nicht umsetzen. Aber durch Änderung der Abschnittslängen können statt 850 T€ in 2024 und 350 T€ in 2025, die Abschnitte in 500 T€ in 2024 und Rest (700 T€) in 2025 aufgeteilt werden.

(1)    Abstimmung mit Stadt MIL und Büro Klingenmeier durch StBA hat stattgefunden.

ii)       Anschaffung Transporter (MIL-LK 172) ca. 85 T€ wird nach 2025 verschoben

iii)     Die Investitionsförderung für Kommunen (Radwege) von 250 T€ auf 100 T€ gemindert auf die bereits zugesagten Förderungen.

iv)     Eine generelle Einsparung von 10 %, wie durch Kreisräte angeregt, ist nach Auffassung des Staatlichen Bauamtes nicht möglich.

 

2)      Hochbau Bauunterhalt (Folie)

i)        Die Maßnahmen im BU wurden durch den UB 5 in drei Kategorien eingestuft. Die Maßnahmen der 1. Kategorie werden umgehend angegangen. Die Maßnahmen der Kategorie zwei und drei werden je nach Verfügbarkeit der Mittel später begonnen.

ii)       Für die beiden Beleuchtungssanierungen werden Förderanträge gestellt. Die für die Umsetzung benötigten Mittel werden erst nach Zugang des Förderbescheides und Durchführung der Maßnahme benötigt. Diese Maßnahmen werden in der Kategorie drei eingestuft. Kürzungen werden zurzeit nicht vorgenommen. In der ersten Berichterstattung zum Ablauf der Maßnahmen und zur Anpassung der Budgets im Sommer dieses Jahres kann dann über die ggf. erforderliche Verlagerung von Maßnahmen des BU in das folgende Kalenderjahr bzw. über einen Wegfall von Maßnahmen entschieden werden (Liste der Maßnahmen nach Kategorie).

 

3)      Hochbau Investitionen

i)        Für die laufenden Maßnahmen lässt sich kein Einsparpotential in nennenswerter Höhe darstellen, da schon bei der Bedarfs-, Vor- und Entwurfsplanung versucht wurde, diese Potentiale zu nutzen.

ii)       Für die Sanierung des Hauptgebäudes HSG wurden 500.000 € als Vorsorge für die laufende gerichtliche Auseinandersetzung und noch unstrittig ausstehende Honorare der Fachplaner vorgesehen. Diese Summe wird nach der gegenwärtigen Einschätzung des UB 5 und der beteiligten Anwaltskanzlei nicht in dieser Höhe benötigt werden, weil die Position der Gegenseite zurzeit als schwach eingeschätzt wird. Aus diesem Grunde wird der Ansatz auf 400.000 € verringert.

iii)     Ein größeres Einsparpotential ist bei der Generalsanierung der Berufsschule denkbar. Hier könnte die Verwaltung durch eine Bearbeitung der ersten Leistungsphasen im Hause Einsparungen generieren. Dafür wird im nichtöffentlichen Teil ein Vorschlag unterbreitet.

Der Ansatz wird auf 600.000 € reduziert.

iv)     In der Konkretisierung der Bedarfsplanung durch das Büro ConceptK werden erhebliche Einsparungen angeregt, die in einem gesonderten Top dargestellt werden.

v)      Für die Restabwicklung des Förderprogramms zur coronagerechten Lüftung, die wir für die Installation dezentraler Lüftungen genutzt haben, müssen noch 200.000 € an Restleistung (in 2023 nicht verausgabt) eingeplant werden.

 

4)      Bauunterhalt

i)        Im Bauunterhalt für die Liegenschaften wurden Maßnahmen, die nicht schon seit längerem den Schulen zugesagt wurden und die nicht dem Werterhalt oder der Instandsetzung dienen, in Prioritätsstufen eingeteilt. Die Maßnahmen werden nunmehr in der Reihenfolge ihrer Priorisierung umgesetzt. Innerhalb der „Prio 3“ sind auch die beiden LED-Beleuchtungsanlagen, für die die Antragsstellung angestoßen wurde.

 

5)      Gebäudereinigung

i)        Über den laufenden Versuch hinaus, Großflächen (Sporthallen und Flure, Aulen etc.) mit Hilfe von Reinigungsgerät und eigenem Personal durchzuführen, werden keine weiteren Einsparpotentiale gesehen.

 

6)      Wartungskosten

i)        Die Entwicklung der Wartungskosten zeigt ein mögliches Einsparpotential, wenn Teile von Wartungsleistungen sukzessive durch eigenes Personal durchgeführt würden. Hier bietet sich die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel als erster Schritt direkt an. Nach erster Prüfung wären die Einstellung von geeignetem Personal und die dadurch entstehenden Personalkosten wirtschaftlich sinnvoll. Eine Durchführung durch eigenes Personal könnte weiterhin im Bereich der Heizungen erfolgen. Hier ist bereits Personal vorhanden, das jedoch noch weiter qualifiziert und im Folgenden auch entsprechend vergütet werden müsste.

 

7)      ÖPNV

i)        Im ÖPNV schlägt die Verwaltung die Einstellung des Versuchsmodells „Wildenstein“ vor. Hier hat sich aus den Fahrgastzahlen des ersten Jahres klar erwiesen, dass eine Weiterführung nicht sinnvoll erscheint. Vielmehr wird stattdessen vorgeschlagen, soweit die Fördergelder bewilligt werden, den On-Demand-Testverkehr auf die Strecke Wildenstein auszuweiten und diesen Testverkehr u. U. mit angepasster Laufzeit nun doch durchzuführen. Zu einem späteren Start des Versuchs, wie er im Dezember 2023 im Kreisausschuss angedacht wurde (nach Erstellung des Nahverkehrsplans), wäre die Fördermöglichkeit ausgelaufen. Dieser Sachverhalt hat sich erst nach der Sitzung des Ausschusses ergeben.

 

Beratung:

 

Es werden alle gestellten Anfragen zu möglichen Einsparpotenzialen ausführlich erörtert und beantwortet.

 

Zu 6i regt Herr Scholtka an, bei den Personalkosten auch die Kranken-, Urlaubs- und Fortbildungstage zu berücksichtigen. Der Hinweis wird konzeptionell berücksichtigt.

 

Herr Eppig regt an, dass Hausmeister die Elektroprüfung nach dem Absolvieren einer Weiterbildung selbst vornehmen. Diese Möglichkeit wird überprüft.

 

Herr Scherf stellt klar, dass der Landkreis Miltenberg weiterhin selber im Rahmen seiner Möglichkeiten Radwege bauen oder sanieren wird.

 

Zu 7 informiert Herr Wosnik, dass er gestern die Mitteilung erhalten hat, dass es bei der Förderskizze für den On-Demand-Verkehr aktuell keine Finanzmittel des Bundes gäbe. Da keine Förderung erfolgt, wird die Maßnahme aktuell nicht durchgeführt und damit ist die betreffende Passage in der Sitzungsvorlage obsolet.

 

Grundsätzlich soll laut Herrn Scherf der On Demand-Verkehr perspektivisch weiter konzipiert werden, da er die einzige Möglichkeit zur Finanzierung des defizitären ÖPNV bietet.

 

Herr Bohnhoff dankt für die Überprüfung der Fahrgastzahlen Wildenstein und das Ergebnis der Einstellung. Dieses befürwortet er, auch wenn Gerhard Rüth es mal angestoßen hatte und nun sicherlich über die Einstellung traurig sein wird.

 

Herr Wosnik wird gebeten, die insgesamt eingesparten Beträge für die Haushaltsbefassung zur Verfügung zu stellen.

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