Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Freiwillige Leistungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 04.12.2023 KA/022/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Scherf weist auf die intensiven vorbereitenden Gespräche im Rahmen der Aufstellung des Kreishaushaltes 2024 in den vergangenen vier Monaten hin, darunter in der Runde der Fraktionsvorsitzenden, mit der Arbeitsgruppe, die sich mit der Stellenplanentwicklung und einer effizienten Personalbewirtschaftung beschäftigt, und mit dem Vorstand des Bayerischen Gemeindetages.
Im Wesen der Umlagefinanzierung des Landkreises liegt, dass maximal 1% des Kreishaushaltes für freiwillige Leistungen verwendet werden darf. Dabei wurden überschaubare Potenziale zur Streichung von freiwilligen Leistungen festgestellt. Eine kontinuierliche Kostenüberwachung und die Steuerung der Ausgaben durch die einzelnen Fachbereiche und das Controlling führt zu einer effizienten Mittelverwendung, die sich in einer im absoluten als auch im relativen Vergleich stark unterdurchschnittlichen Kreisumlage darstellt. Daher fallen Streichpotenziale nur marginal an.