Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Deutschland-Jobticket für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2023   KA/022/2022 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgende Beschlüsse werden gefasst:

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses beschließen die Einführung eines Jobtickets auf Grundlage des Deutschlandtickets für die Mitarbeitenden des Landratsamtes Miltenberg mit

einem Arbeitgeberanteil von 50%  – mehrheitlich abgelehnt –
bzw.

einem Arbeitgeberanteil von 25%. – mehrheitlich zugestimmt –

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt und informiert die 32 Gemeinden über diese Möglichkeit.


Der Mobilitätsbeauftragte Herr Haas, UB 5, erläutert zum Sachverhalt:

 

Das Landratsamt Miltenberg bietet zum aktuellen Zeitpunkt ein Jobticket für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, welches auf dem VAB-Monatsabo zu 79 € basiert. Vom Verkehrsverbund werden 10 % Nachlass auf dieses Ticketprodukt gewährt, welche an den Arbeitnehmer als Endkunden durchgereicht werden. Der Landkreis leistet über den Verwaltungsaufwand hinaus keine weitere Bezuschussung. Dieses Angebot wird von rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Miltenberg genutzt.

 

Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 wurde die Möglichkeit eingeräumt, ein Jobticket auf dessen Basis anzubieten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mindestens 25 % beisteuert. Hierfür werden seitens des Anbieters (Bund und Länder) weitere 5 % Ermäßigung gewährt. Ein Transfer der bestehenden Jobtickets auf das Deutschlandticket ist problemlos möglich.

 

Zahlreiche Arbeitgeber nutzen dieses Angebot bereits und leisten einen Beitrag von 50 %, darunter das Landratsamt Aschaffenburg sowie das Klinikum, wo es sich erheblicher Beliebtheit erfreut. Im Mustervertrag mit der VAB besteht eine kalenderjährliche Bindung an das Jobticket, welche in Ausnahmen wie Renteneintritt oder Arbeitgeberwechsel früher gelöst werden kann.

Berechtigt sind alle Beamten und Angestellte des Landkreises, die das Jobticket nutzen, um auf die Arbeit zu kommen. MA, die die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können bzw. fußläufig zur Arbeit kommen können, sind nicht berechtigt. Staatliche Beschäftigte können das Angebot leider nicht nutzen; dies wurde mit der Regierung abgestimmt.

 

Die vom Landkreis zu tragenden Kosten ergeben sich aus dem Fördersatz, welcher als Zuschuss gewährt wird:

 

 

Die Einführung des Jobtickets auf Basis des Deutschlandtickets birgt große Potentiale. Für einen überschaubaren Einsatz von Finanzmitteln steigert sie die Attraktivität des Landratsamtes als Arbeitgeber, liefert eine Vorbildfunktion in Sachen nachhaltiger Verkehr und wirkt sich positiv auf das Mobilitätsverhalten der Belegschaft und damit auf die Parkplatzsituation, die Treibhausgasbilanz sowie die Bewertung im European Energy Award für das Landratsamt aus.

 

Beratung:

 

Es werden die Vor- und Nachteile eines Jobtickets sowie der prozentualen Zuschusssätze diskutiert, inklusive Erfahrungen und Vergleiche mit privaten und anderen kommunalen Arbeitgebern. Unteranderem bezuschusst das Landratsamt Aschaffenburg mit 50% das Jobticket für seine Belegschaft. Im Klinikum Aschaffenburg sowie bei AMINA und vielen anderen Arbeitsgebern erfolgt ebenfalls ein Zuschuss.

 

Herr Scherf schildert das subventionierte Jobticket für den Arbeitsweg als ein Baustein zur Mitarbeiterbindung. Es wurde bereits häufiger von der Belegschaft und bei Einstellungsgesprächen nachgefragt. Die Nutzung soll auf Vertrauensbasis erfolgen.

Herr Zöller plädiert dafür, dass Mitarbeiter*innen, die das Jobticket nutzen, ihren Platz in der Tiefgarage abgeben.

 

Herr Haas wird die Kommunen über das Vorgehen informieren und die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie ein Jobticket ebenfalls für ihr Personal anbieten möchten.

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