Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät (für Waldbrandlöschfahrzeuge)

BezeichnungInhalt
Sitzung:04.12.2023   KA/022/2022 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Entwurf der vorgelegten Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät, Waldbrand-Tanklöschfahrzeug (Waldbrand TLF), zustimmend zur Kenntnis. Die Kreisverwaltungsbehörde wird ermächtigt, die o.g. Richtlinie gemäß dem vorgelegten Entwurf zu erlassen und auszufertigen.


Landrat Scherf eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Es wurde fristgerecht und ordnungsgemäß geladen.

 

 

 

Herr Scherf begrüßt zu dem TOP die Abteilungsleiterin Frau Plappert sowie den Sachgebietsleiter Herrn Fleckenstein. Dieser stellt den Sachverhalt vor:

 

Mit einstimmigem Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses vom 15.12.2022 und darauffolgendem einstimmigem Beschluss des Kreistages vom 19.12.2022 wurde die Kreisverwaltungsbehörde beauftragt, folgende Aufgaben zu erledigen.

 

1. Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, die Stadt Wörth mit einer Förderung von maximal 600.000 Euro bei der Beschaffung eines Waldbrand-Tanklöschfahrzeugs (Waldbrand TLF) zu unterstützen, soweit im Kreishaushalt entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen aus der noch zu erlassenden Förderrichtlinie aus Punkt 2 erfüllt sind.

 

2. Die Kreisverwaltungsbehörde wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung von überörtlichem Feuerwehrgerät, hier für Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge (Waldbrand TLF), zu erlassen und zu vollziehen. Bevor ein weiteres Fahrzeug gefördert wird, ist hierüber der Kreisausschuss zu informieren.

 

Die Richtlinie wurde juristisch überprüft, mit der Kämmerei haushaltsrechtlich abgestimmt und zur Durchsicht der Regierung von Unterfranken vorgelegt.

 

Mit der Vorstellung der beigefügten Richtlinie kommt die Verwaltung ihrer Informationspflicht aus Nr. 2 der obigen Aufträge nach.

 

Beratung:

 

Die Förderungshöhe wurde am Marktpreis orientiert. Durch eine gemeinsame Ausschreibung des Landkreises Aschaffenburg und der Stadt Wörth konnte bei der Beschaffung ein günstigerer Preis erzielt werden. Die Förderung ist noch nicht erfolgt, da zuvor die Richtlinie erlassen werden soll.

 

Im Stationierungskonzept sind mittel- bis langfristig drei Fahrzeuge vorgesehen.

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