Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3.2: Kreisstraßenhaushalt 2024 und Projektausführungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.11.2023   EBV/020/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, dem Kreisstraßenhaushalt 2024 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und Straßenneu/-ausbau des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen gemäß Haushaltsliste zuzustimmen:

 

   860.000 €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschließlich Kosten aus der Betriebskostenrechnung

 

   110.000 €

für den Unterhalt von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Walzen, Baufahrzeuge etc.) Betriebsstoffe, Reifen, Schmierstoffe, TÜV etc.

 

   150.800 €

für Aufwendungen für Mieten, Personalnebenaufwendungen, sonstigen Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

     20.000 €

Erwerb/Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Anbaugeräten

     15.000 €

Erwerb/Ersatzbeschaffung von Geräten und Werkzeugen

     38.000 €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag und Borde)

 

1.140.000 €

für Anlagen im Bau hinsichtlich der Straßeninstandhaltung/-instandsetzung und gemeinsamer Projekte im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich einschließlich Restabwicklungen der Maßnahmen aus den Vorjahren

 

 

Es wird empfohlen, die Förderung gemeindlicher Radwegeprojekte in Höhe von 250.000 € auszusetzen - außer bei den bereits erfolgten Förderzusagen - da es das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes gibt.


Herr Dittrich, UB 5, trägt zum Kreisstraßenhaushaltvor:

 

Für das Aufwandsbudget "Unterhalt an Straßen und Wegen" der Kreisstraßen werden 960.000 € veranschlagt. Die Einzelaufteilung für die Betriebskostenrechnung, Straßenunterhalt, Bauwerksanierung, Straßengrün-Pflegekosten, Markierung, Schutzeinrichtungen, Beschilderung, Arbeitsschutz und Winterdienstkosten erfolgt in Anlehnung an die Ausgabenstände aus dem Vorjahr und kann aus der Budgetliste entnommen werden (u. a. für den Straßenunterhalt 350.000 €, Winterdienst mit Salzkauf 200.000 €, für Betriebskostenrechnung 120.000 €). Die Betriebskostenrechnung beinhaltet Planung, Fahrzeug- und Personalverrechnungen sowie anteilige Gemein- und Betriebskosten.

 

Für „Haltung von Fahrzeugen“ werden 110.000 € angesetzt.

 

An Aufwendungen für Mieten für die Unterbringung des Fuhrparks in Garagen und Kfz-Stellplätzen sind 5.000 € erforderlich.

 

Zu den Unterhaltungskosten zählen auch die Kosten für Personalnebenaufwendungen wie medizinische Untersuchungen, Schulungen und Führerscheinkosten bei Auszubildenden. Der Aufwand wird mit 10.000 € veranschlagt.

 

Unter sonstigen Aufwendungen sind die u. a. Ausschilderungskosten und die Kosten für Markierungen in Höhe von 8.000 € für die Radwege im Landkreis Miltenberg aufgenommen.

 

Für die Betreuung der Kreisstraßen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg, insbesondere die Aufwandserstattung an den Freistaat Bayern, ist für 213 km Kreisstraßen ein Betrag von 127.800 € anzusetzen.

 

Auch 2024 sind wieder Ersatzbeschaffungen von Arbeitsgeräten und Maschinen notwendig. Für beide Straßenmeistereien sind Beschaffungen in Höhe von insgesamt 105.000 € erforderlich.

 

Im Einzelnen sind dies die Ersatzbeschaffung eines Schneepfluges in Höhe von 20.000 € und die Ersatzbeschaffung eines Transporters in Höhe von 85.000 €.

Ebenfalls soll der Lkw MIL-LK 166 für ca. 120 T€ ersetzt werden. Aufgrund sehr langer Lieferzeiten wird dies vermutlich in 2024 nicht der Fall sein, so dass dieser Betrag im Haushalt 2025 aufzuführen wäre.

 

Für den laufenden Unterhaltungsbetrieb und die Grünpflege sind weitere Ersatzbeschaffungen von Motorsägen, Motorsensen und Werkzeugen vorgesehen. Für diese Art der Betriebsausstattung sind 15.000 € angesetzt.

 

Auf Grundlage von gesetzlichen Vorgaben hat der Landkreis im Zuge von gemeindlichen Kanalsanierungen Kanalbeiträge an die Gemeinden zu zahlen. Diese Investitionsaufwendungen sind gemäß OD-Richtlinien gesetzlich geregelt und werden in entsprechenden Vereinbarungen dokumentiert. Diese Investitionen werden als Abschlag mit 38.000 € veranschlagt. Diese Teilzahlung resultiert aus der Maßnahme „OD Roßbach“.

 

Die Gesamtsumme für den Bereich „Anlagen im Bau, Neubau, Ausbau und Deckenbau“ in Höhe von 1.590.000 € gliedert sich, wie aus der Liste ersichtlich, wie folgt auf:

 

Für die Erneuerung der Überführung der MIL 11 über den Leidersbach in Leidersbach sind für 2024 600.000 € eingeplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 800.000 €.

 

In 2021 wurde mit der Erneuerung der OD Roßbach (MIL 25) begonnen. Die Maßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Restzahlungen in Höhe von ca. 60.000 € werden noch erwartet.

 

Für die Restabwicklung des Ausbaus der MIL 27 zwischen Eschau und Streit werden für 2024 noch ca. 30.000 € veranschlagt.

 

Für die Erneuerung der MIL 19 Schippach–Berndiel wird mit Gesamtkosten i.H.v. ca. 1,2 Mio. € gerechnet. Für 2024 sollen 850.000 € in den Haushalt eingestellt werden.

 

Für die Planung der Erneuerung der MIL 14 Windischbuchen werden 50.000 € vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahme ist für 2025 geplant. Gesamtkosten ca. 1,8 Mio. €.

 

Der Gesamthaushaltsansatz 2024 für die Ausgaben der Produktgruppen Kreisstraßen beträgt somit 2.968.800 €. (Vorjahr: 3.070.800 €)

 

Als Förderung des Landkreises werden im Rahmen der „Investitionskostenförderung“ auf Grundlage der Ergebnisse aus dem „Landkreisweiten Radwegekonzept“ für gemeindeeigene Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 250.000 € eingestellt.

Außerdem werden 250.000 € für landkreiseigene Maßnahmen (Planung und Bau) in den Haushalt eingestellt.

 

Beratung:

 

Herr Fahn interessiert sich für Details der Maßnahme Schippach-Berndiel und fragt nach, ob die Maßnahme schiebbar sei.

Herr Scherf gibt bezüglich der beiden großen Investitionsmaßnahmen zu bedenken: Die Maßnahme Leidersbachbrücke hat bereits begonnen. Und die Maßnahme Schippach-Berndiel ist mit der Stadt Miltenberg abgestimmt. Hier besteht höchster Handlungsbedarf unter Nutzung von Synergieeffekten (Stadt Miltenberg macht die Wasserleitungen, der Kreis die Fahrzeugdecke). Das Argument der Verkehrszahlen ist für ihn als gering zu erachten.

 

Herr Scholtka regt an, auch beim Straßenunterhalt einzusparen sowie den Transporter mit 85 TEUR zu schieben. Die Erneuerung der Überführung Leidersbach sollte als begründete Maßnahme umgesetzt werden. Für die Maßnahme Berndiel beantragt er, die Maßnahme aus dem Budget herauszunehmen aufgrund der Notwendigkeit. Bezüglich der Fahrradwege plädiert er dafür, die Ertüchtigung des Netzes noch um ein Jahr zu schieben.

Bezüglich der Radwege bittet Herr Wosnik darum, sich auf den Anteil zu beschränken, der für die Kommunen gemacht wird. Er schlägt vor, keine neuen Förderzusagen zu machen, aber Maßnahmen, für die sich der Ausschuss bereits ausgesprochen hat, umzusetzen. Für die laufenden Maßnahmen des Landkreises schlägt Herr Wosnik ein analoges Vorgehen vor. Es werden keine neuen Maßnahmen begonnen, aber laufende Maßnahmen (die Radwege nach Hausen-Hofstetten, nach Amorbach und nach Rüdenau) weitergeführt. Dies ist sein Vorschlag zu einer Haushaltskonsolidierung.

Bezüglich der Maßnahme Berndiel verweist er auf die Folgen einer Verschiebung dieser Maßnahme und spricht sich dagegen aus. Als Kompromiss schlägt er vor, durch eine Teilverschiebung das dafür notwendige Budget für das Haushaltsjahr 2024 zu verringern auf 500 TEUR statt der geplanten 850 TEUR.

Beim Transporter ist Herr Wosnik sich aus dem Stehgreif nicht sicher, geht aber von einer Schiebbarkeit der Investition aus.

Beim Straßenunterhalt verweist er auf die Vorgaben des Staatlichen Bauamtes. Ob diese in der geschätzten Höhe eintreten, wird sich zeigen. Das gleiche gilt für die Winterdienstkosten und das Streusalz.

In Summe denkt er, dass sich Einsparungen um rund 100 TEUR beim Straßenhaushalt auf die knapp 1 Mio. EUR erzielen ließen.

 

Herr Scherf fasst die Vorschläge wie folgt zusammen:

  • 100 TEUR beim Straßenhaushalt einsparen,
  • Abwicklung der Maßnahme Berndiel splitten (Bauabschnitte drehen, Bauabschnitt II in 2024, Bauabschnitt I in 2025 – somit 450 TEUR gespart) und
  • Radwegeprojekte des Landkreises fortführen, aber die Förderung der Gemeinden mit 250 TEUR bei auskömmlicher Förderung des Bundes aussetzen.

In Summe sind dies Einsparungen in Höhe von 800 TEUR.

 

Herr Wolz verweist bei der Maßnahme Berndiel darauf, dass das Vorgehen mit der Stadt Miltenberg und dem Staatlichen Bauamt abgestimmt werden muss, um Synergien heben zu können. Bezüglich der Radwegeförderung verweist er darauf, dass es momentan noch das Stadt-Land-Programm gibt.

 

4  Herr Fahn schlägt vor, die Maßnahme Berndiel/Schippach komplett aus dem Haushaltsjahr 2024 zu streichen.

Herr Scherf lässt über den Antrag abstimmen, dieser wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Ursprünglicher Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr empfiehlt dem Kreistag, dem Kreisstraßenhaushalt 2024 sowie der Ausführung der Projekte im Zuge der Deckensanierung und Straßenneu/-ausbau des Landkreises mit den nachfolgend aufgeführten Einzelsummen gemäß Haushaltsliste zuzustimmen:

 

   960.000 €

für den Unterhalt an Straßen und Wegen einschließlich Kosten aus der Betriebskostenrechnung

 

   110.000 €

für den Unterhalt von Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Walzen, Baufahrzeuge etc.) Betriebsstoffe, Reifen, Schmierstoffe, TÜV etc.

 

   150.800 €

für Aufwendungen für Mieten, Personalnebenaufwendungen, sonstigen Aufwendungen und Erstattung der Straßenbetreuungskosten an den Freistaat Bayern

   105.000 €

Erwerb/Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Anbaugeräten

     15.000 €

Erwerb/Ersatzbeschaffung von Geräten und Werkzeugen

     38.000 €

für Investitionsaufwendungen an Gemeinden (Kanalbeitrag und Borde)

 

1.590.000 €

für Anlagen im Bau hinsichtlich der Straßeninstandhaltung/-instandsetzung und gemeinsamer Projekte im Zuge von gemeindlichen Leitungssanierungen im Ver- und Entsorgungsbereich einschließlich Restabwicklungen der Maßnahmen aus den Vorjahren

 

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