Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sachstand Beratungsstelle sexuelle Gewalt

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.11.2023   JHA/006/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Oettinger begrüßt Frau Weimer vom SG 22. Diese trägt den Sachverhalt mittels separater Präsentation vor:

 

Informationen zur Umsetzung eines Beratungsangebotes für Kinder und junge Menschen, insbesondere unter 16 Jahren, mit sexualisierter Gewalterfahrung.

 

·         Mit Beschluss des JHA vom Mai 2022 wurde die Jugendhilfeplanung beauftragt, Konzepte von möglichen Kooperationspartnern einzuholen bzw. Sondierungsgespräche mit geeigneten Trägern zu führen.

·         Fachvortrag für pädagogische Fachkräfte im Landkreis in Kooperation mit der KoKi, 200 Teilnehmerinnern bestätigen die Bedeutung des Themas.

·         Der BBA JHP hat in der jährlichen Klausurtagung am 18.03.2023 die Notwendigkeit eines Beratungsangebotes für Kinder und junge Menschen mit sexualisierter Gewalterfahrung als dringend notwendig erachtet.

·         Herr Landrat Jens-Marco Scherf unterstützt das Vorhaben, eine Beratungsstelle zu installieren.

·         Der JHA hat am 22. Mai 2023 der Beratungsstelle per Beschluss zugestimmt.

·         Der Kreisausschuss hat im Juli 2023 die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung bereitgestellt.

·         Drei geeignete Träger haben sich über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises beworben (Sefra, Caritasverband, Pro Familia).

·         Nach interner Prüfung und Ablauf der Widerspruchsfrist erhielt der Caritasverband des Landkreises Miltenberg am 19.09.2023 den Zuschlag.

Im Landkreis Miltenberg wurde durch die Thematisierung sexualisierter Gewalt an Kindern und jungen Menschen ein Tabu gebrochen und anerkannt, dass es auch in unserem Landkreis Kinder und junge Menschen gibt, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind und dringend Unterstützung benötigen.

 

Ein Meilenstein in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis.

 

Die Beratungsstelle umfasst die Bereiche Prävention:

·         Öffentlichkeitsarbeit, auf das Thema aufmerksam machen

·         Aufklärungs- und Fortbildungsangebote an Kitas und Schulen, für Fachkräfte und Eltern

Einzelberatung:

·         Angebote für betroffene Kinder und junge Menschen

·         Angebote für Eltern, Freunde, Familienmitglieder

Künftige Ziele wären ein standardisiertes Vorgehen bei Verdacht oder Bekanntwerden von sexualisierter Gewalt auf der Fachebene für den Landkreis zu entwickeln sowie die Prozessbegleitung bei anhängigem Gerichtsverfahren. Hierzu ist Weiterbildung und die Anerkennung der Staatsanwaltschaft Voraussetzung.

 

Beratung:

 

Herr Rätz informiert, dass die Caritas die Ausschreibung gewonnen hat, verbunden mit dem Auftrag, die Fach-Beratungsstelle aufzubauen.

Herr Almritter von der Caritas berichtet zu den ersten Vorbereitungen.

Herr Wienand, Direktor des Amtsgerichts, gibt den Hinweis, dass neben der Opfer- auch eine Täterperspektive zu beachten ist. Er verweist auf den hohen Bedarf am Untermain, aber die nur vergleichsweise wenigen Angebote für Täter, die teils im Vorfeld einer Tat bereits um Hilfe suchen.

Herr Almritter dankt für den Hinweis. Konzeptionell ist mitbedacht, dass sich Opfer und Täter in einem sehr engen, oft familiären oder nachbarschaftlichen Verhältnis befinden. Im Rahmen der 1,5 VAK wird der Fokus der Fachstelle aber auf der Beratung der Opfer liegen.

 

Herr Heinz, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Miltenberg, weist auf das große Interesse hin, auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft am Sachverhalt zu beteiligen. Es werden bei der Beratungsstelle schwere Straftaten im Raum stehen. Neben der sexualisierten Gewalt, wo auch Kinder und Jugendliche als Täter auftreten, ist ein massiver Anstieg bei der Weitergabe von pornographischen Inhalten zu verzeichnen. Die Aufarbeitung der Straftatbestände und die Strafverfolgung müssen gewährleistet sein.

Herr Almritter versichert, dass selbstverständlich, wenn es rechtlich notwendig ist, alle relevanten Schritte unternommen werden, analog zum bereits derzeitigen Vorgehen bei der KoKi/Erziehungshilfe.

Herr Wienand ergänzt, dass sich die Mitteilungspflichten nach der Straftat richten und hierzu eine bilaterale Absprache erfolgt.

 

Herr Adams von der Diakonie berichtet über eine Spezialistin bei der Kriminalpolizei in Unterfranken, die ihn gut bei der Bearbeitung von einem sexuellen Missbrauchsfall in einem Kindergarten unterstützt hat. Er gibt den Hinweis, dass die Polizei teils auch Vorträge in Kindergärten zu diesem Thema anbietet.

 

Frau Weimer ergänzt, dass nicht jede Beratung und jeder Verdacht – zum Glück – in einer Anzeige mündet. Wenn ein Strafverfahren eingeleitet wird, ist es selbstverständlich, dass mit der Polizei und dem Gericht zusammengearbeitet wird. Es gibt sogenannte Prozessbegleiter. Diese benötigen eine Zusatzausbildung, die von der Staatsanwaltschaft anerkannt wird.

Prävention, Beratung und Prozessbegleitung sind unterschiedliche Aspekte. Primär geht es hier erst einmal um den Aufbau einer Beratungsstelle.

 

Herr Rätz ergänzt, dass man als Jugendamt immer mit allen beteiligten Fachkräften von Polizei und Justiz, Sozialpädagogen und Kindergärten zusammenwirkt, um ein umfassendes Bild abzuarbeiten, welches allen Seiten gerecht wird.

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