Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen

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Sitzung:23.10.2023   KT/015/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Scherf beantwortet eine vorab eingereichte Anfrage der CSU-Kreistagsfraktion:

 

1.       Wie viele Schlachtbetriebe gibt es im Landkreis Miltenberg?

 

Es gibt 19 selbstschlachtende Metzgereien sowie einen Großbetrieb. Davon schlachten derzeit 16 Metzgereien aktiv. Bei den übrigen Betrieben ruht derzeit die Tätigkeit mangels Personal oder krankheitsbedingt.

 

2.       Wie ist das Kontrollsystem für die Schlachtbetriebe im Landkreis Miltenberg aufgebaut?

 

Betriebe, die handwerklich schlachten, werden von der Regierung von Unterfranken zugelassen. Vollkontrollen im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene erfolgen durch das Staatliche Veterinäramt. Teilkontrollen und die Fleischbeschau erfolgen durch die beauftragten amtlichen Tierärzte. Die Fachaufsicht hat die Regierung.

 

Großbetriebe werden von der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen KBLV zugelassen und kontrolliert. Die Fleischhygiene ist eine sogenannte rückübertragende Aufgabe. Teilkontrollen und die Fleischbeschau erfolgen durch die amtlichen Tierärzte und Fachassistenten sowie das Staatliche Veterinäramt. Fachaufsicht über das Staatliche Veterinäramt hat das Bayerische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Die Fachaufsicht über die KBLV hat das Staatsministerium.

 

3.       Wieso hat das Kontrollsystem beim Schlachtbetrieb in Eschau-Hobbach nicht funktioniert?

 

Drei Faktoren möchte ich hier anführen, weshalb die gravierenden Verstöße gegen Tierschutz und Hygiene möglich waren:

-       Die Staatlichen Veterinärämter sind seit Jahren schon überlastet. Außerdem fehlt den unteren Überwachungsbehörden nicht nur – wie bereits bekannt - Fachpersonal, sondern im Zuge der Digitalisierung auch Schnittstellen und intelligenten Software-Lösungen, die aus den fortlaufend generierten Daten zu Einzeltierbewegungen sogenannte Risikobetriebe und Risikotiere herausfiltern und automatisch auswerten (Stichwort „Food chain information“).

 

-       Die Feststellungen am Tag der Hausdurchsuchung gelangen nur, weil im Rahmen des Beschlusses sämtliche Mobiltelefone eingezogen werden konnten. Solche Befugnisse hat das Staatliche Veterinäramt nicht.

 

-       Der Anfangsverdacht durch die SOKO Tierschutz gelang nur, weil diese fortlaufend den betreffenden Betrieb observierten. Diese Möglichkeiten hat, selbst bei entsprechenden Verdachtsmomenten, ein Staatliches Veterinäramt nicht.

 

4.       Welche Konsequenzen wurden aus dem Vorfall gezogen?

 

Auch ohne einen konkreten Verdacht wurde die zuständige Amtliche Tierärztin freigestellt.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden unterstützt und abgewartet.

 

5.       Wer hat die Aufsicht über die Fleischhygienekontrolle?

 

Das Staatliche Veterinäramt, siehe auch Antwort Nr. 2

Planstellen wurden jedoch nur bei den übergeordneten Behörden geschaffen.

 

6.       Welche Schritte bzw. Maßnahmen sind angedacht, um weiterhin ausreichend regionale Schlachtkapazitäten vorhalten zu können?

 

Der Landkreis verfügt bereits im bayernweiten Vergleich über eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an regionalen Schlachtkapazitäten, siehe Antwort Nr. 1.

Die Schlachtkapazitäten im Landkreis Miltenberg sind nicht ausgelastet, wovon sich auch der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus bei seiner Exkursion im September 2023 überzeugen konnte.

Unmittelbar nach Stilllegung des Schlachthofes in Aschaffenburg wurden die Schlachtungen in Betrieben des Landkreises Miltenberg durchgeführt. Inzwischen werden die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr genutzt. Es folgt offensichtlich den Regeln des Marktes, dass die landwirtschaftlichen Zuchtbetriebe für die Schlachtungen in entferntere Schlachthöfe wie zum Beispiel Fulda fahren.

 

Auf Nachfrage von Kreisrätin Schuck erklärt Landrat Scherf, dass er bezüglich der Zukunft des regionalen Schlachthofes in Aschaffenburg im Austausch mit dem Oberbürgermeister Herzing und dem Landratskollegen Dr. Legler ist.

 

 

 

Herr Rüth hat Fragen zum Biosphärenreservat bzw.-region. Er bezieht sich auf einen Bericht im MainEcho der vergangenen Woche zu den Themen und zitiert eine Äußerung von Dr. Legler. Aus Sicht der Kommunen und auch aus eigener Erfahrung äußert Herr Rüth den Wunsch auf aktivere Einbindung der Kommunen und hinterfragt, warum diese, entgegen mehrfacher Zusicherung, bislang nicht erfolgt ist.

Des Weiteren bezieht er sich auf eine Passage aus einem Flyer zur Biosphärenregion, dass bis zu 20 Personen aus staatlichen Mitteln finanziert werden können als Personal. Er erkundigt sich, ob hieraus Folgekosten auf die Kommunen zurückfallen.

Herr Scherf kann nichts zu Aussagen seines Amtskollegen Dr. Legler sagen und kommentiert auch keine Aussagen von Amtskollegen. Ebenfalls kann er keine Aussagen zu den Ausführungen der Bayerischen Staatsregierung treffen.

Herr Scherf selbst hat immer Wert daraufgelegt, dass die Gemeinden intensiv eingebunden werden. Eine Biosphärenregierung hat in der Region des Spessarts nur eine Chance, wenn die überwiegende Mehrheit der Gemeinden dies auch will. Ohne deren Unterstützung wird das nicht kommen.

Durch die Machbarkeitsstudie wurden erstmals die Fakten untersucht. Die Sorgen und Bedenken der Gemeinden sind bekannt und wurden in der Machbarkeitsstudie untersucht. Nach dem Vorstellen dieser können sich die Gemeinden damit auseinandersetzen, wenn es denn grundsätzlich möglich wäre, ob man diese Chance für den Spessart, die Region und seine Menschen unter den genannten Bedingungen möchte oder nicht. Diese Entscheidung kann nur mit der Bevölkerung getroffen werden. Am 16.11.2023 werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in Lohr vorgestellt.

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