Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Einrichtung eines sozialwissenschaftlichen Zweigs am KEG Amorbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.10.2023   BKS/009/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wird einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss nimmt die Eilentscheidung vom 31.05.2023 zur Kenntnis und bestätigt diese.


Herr Feil, Leiter der Abteilung 1, übernimmt die Schilderung des Sachverhaltes:

 

Mit Schreiben vom 10.05.2023 beantragte die Schulleitung des KEG Amorbach die Zustimmung für die Angliederung eines weiteren Zweiges (sozialwissenschaftlich) beim Sachaufwandsträger Landkreis Miltenberg für das Schuljahr 2024/25. Gemäß KMS vom 10.01.2020 ist ein solcher Antrag unter Vorlage der Zustimmung des Sachaufwandträgers bis zum 15.06. eines Schuljahres für das übernächste Schuljahr vorzulegen.

 

Begründet wird der Antrag mit den seit 2007 trotz zahlreicher Bemühungen sinkenden Schülerzahlen (Stand 2023: 415). Aktuell ist das KEG das kleinste Gymnasium des Landkreises. Zumal das Nachbargymnasium Miltenberg über die gleichen Zweige sowie zusätzlich einen musischen verfügt. Mit dem neuen Angebot wäre für alle Schülerinnen und Schüler im südlichen Landkreis ähnlich wie im Norden ein vielfältigeres gymnasiales Angebot verfügbar.

 

Auf Nachfrage bestätigte die Schulleitung per E-Mail, dass mit der Genehmigung dieses Zweiges keine zusätzlichen Baumaßnahmen, Raumforderungen oder Kostenanforderungen für den Landkreis Miltenberg als Sachaufwandsträger entstehen würden. Auch wird die Einführung des neuen Zweiges von den nördlichen Gymnasien des Landkreises ausdrücklich unterstützt und Hilfe bei der Einführung angeboten.

 

Gründe für den Landkreis Miltenberg, der Einführung nicht zuzustimmen, sind nicht ersichtlich.

 

Zuständig für diese Entscheidung ist der Ausschuss für Bildung Kultur und Soziales. Zur Fristwahrung (15.06.2023) ist eine Eilentscheidung des Landrats erforderlich. Diese Entscheidung kann in der nächsten BKS-Sitzung im Oktober 2023 bekannt gegeben und falls gewünscht auch zurückgenommen werden.

 

Die Eilentscheidung wurde am 31.05.2023 durch Landrat Scherf getroffen.

 

Beratung:

 

Herr Fahn begrüßt die Entscheidung, insbesondere das erweiterte Bildungsangebot für die Schüler*innen des südlichen Landkreises.

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