Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Übertragung Gesellschaftsanteile der SQG

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2023   KA/021/2023 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen gefasst:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Übernahme von zusätzlich 6% der Geschäftsanteile in Höhe von EUR 1.650,00 (Geschäftsanteile gesamt: 16% - EUR 4.400,00).


Herr Scherf übergibt das Wort an Frau Seidel, Leiterin des UB 1. Diese stellt dem Gremium den Sachverhalt vor:

 

Die SQG Strukturwandel und Qualifizierung gGmbH berät und unterstützt Unternehmen, deren Interessenvertretungen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung und Durchführung betrieblicher Veränderungsprozesse und erarbeitet individuelle Konzepte. Zweck der Gesellschaft ist, in Kooperation mit dem Arbeitsamt, den Kammern, Arbeitgebern und Arbeitnehmerorganisationen sowie den Bildungsträgern Beratungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu realisieren, die in Folge des Strukturwandels von Arbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind und damit die Förderung der Bildung und beruflichen Qualifikationen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Die SQG bietet folgende Leistungen an:

  • Personalentwicklung in Verbindung mit beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung
  • Durchführung von Transfermaßnahmen und Transferkurzarbeit nach §§ 110, 111 Sozialgesetzbuch lll (SGB lll)
  • Konzeption und Umsetzung von Seminarmaßnahmen
  • Förderung und Durchführung innovativer Projekte
  • Umsetzung von ESF-geförderten Projekten

 

Gesellschafter:

 

 

Die Gesellschafter Frau Karin Pranghofer, MdL a.D., und die Witwe und Erbin von Herrn Manfred Christ, MdL a.D., möchten ihre Anteile abgeben. Die beiden Anteile betragen zusammen 12% der Gesellschafteranteile an der SQG. In der Gesellschafterversammlung der SQG gGmbH vom 21. Juni 2023 kamen die anwesenden Gesellschafter überein, je 6% des Gesellschaftsanteils an die Gesellschafter Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg zu übertragen, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Übernahme von 6% der Gesellschafteranteile an der SQG gGmbH bedeutet für den Landkreis Miltenberg eine zusätzliche Einlage in Höhe von EUR 1.650,00.

 

Beratung:

 

Der Landkreis Aschaffenburg hat bereits in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 dem Vorgehen zugestimmt.

 

Den Anwesenden wird auf Nachfrage nochmal das Leistungsangebot der SQG vorgestellt. Die Agentur für Arbeit finanziert Bildungsträger wie die SQG und fördert daher auch angebotene Seminare und Coachings zur Weiterqualifizierung. Geschäftsführer der SQG Strukturwandel und Qualifizierung gGmbH ist Herr Fischer. Unterstützt wird er von der Weiterbildungsinitiatorin Frau Trunk, beide haben sich bereits mehrfach in den Ausschüssen vorgestellt.

 

Herr Bohnhoff moniert, dass freiwillige Leistungen erst konsolidiert besprochen und beraten werden sollen, bevor eine Entscheidung zur Bewilligung erfolgt.

Herr Scherf plädiert dafür, dass diese Entscheidung vorgezogen wird, da der Landkreis Miltenberg bereits Gesellschafter der SQG ist und die Erhöhung der Anteile nur einen geringen monetären Aufwand verursacht.

 

Weitere Folgekosten entstehen nicht.

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