Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Anfragen

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Sitzung:10.10.2023   KA/021/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Paulus berichtet von einer intensiveren Diskussion im Stadtrat von Miltenberg zum Thema Flüchtlinge. Er bittet um Rückmeldung zum aktuellen Stand der Zahlen, zu den Unterkünften und der Verteilung auf die Kommunen. Es entstehe der Eindruck, dass Miltenberg überdurchschnittlich belastet werde.

Herr Scherf beziffert die Gesamtzahl der Geflüchteten im Landkreis Miltenberg auf 3.516 Personen, Stand September 2023. Darunter sind 1.131 Menschen aus der Ukraine. Zum Vergleich nennt er einen Höchststand von 1.649 Personen am Anfang des Jahres 2017.

In dezentralen Unterkünften sind aktuell 1.450 Menschen untergebracht. 1.665 Plätze stehen im Landkreis Miltenberg momentan zur Verfügung. Somit hat man noch etwas Puffer, der aber benötigt wird, denn jede Woche kommen zwischen 25 und 30 Menschen neu im Landkreis Miltenberg zur Aufnahme an.

Der Unterbringungsdruck ist extrem hoch. Der Landkreis Miltenberg ist im Vergleich leicht im Minus, hat seine Unterbringungspflicht somit nicht ganz erfüllt, Unterfranken insgesamt gesehen ebenfalls nicht. Die staatliche Erstaufnahmeeinrichtung im Landkreis Schweinfurt, das ANKER-Zentrum in Geldersheim, ist komplett voll.

Insgesamt hat man im Landkreis Miltenberg 82 Unterkünfte, so viele wie noch nie. Von diesen 82 Unterkünften sind zwei Übergangswohnheime der Regierung von Unterfranken. Das sind die Kontingente für die Menschen aus Afghanistan, die dort mit den deutschen Kräften vor Ort kooperiert haben. Es gibt vier staatliche Unterkünfte, die sogenannten Regierungsunterkünfte, die von der Regierung von Unterfranken angemietet werden. Es gibt insgesamt 74 dezentrale Unterkünfte, die das Landratsamt Miltenberg angeworben hat, eingerechnet zwei Notunterkünfte. Diese werden im Auftrag des Freistaates Bayern betrieben. Das ist zum einen die Notunterkunft in der alten Schule in Röllfeld mit 60 Plätzen und zum anderen die momentan in Vorbereitung befindliche Notunterkunft in Miltenberg West mit 100 Plätzen. Damit wird die staatliche Verpflichtung für Notunterkünfte erfüllt, die zu aktivieren sind, wenn nicht mehr ausreichend Plätze in den dezentralen Unterkünften zur Verfügung stehen.

Herr Scherf berichtet von der Strategie des Landratsamtes Miltenberg, leerstehende Immobilien wie beispielsweise die alte Schule oder Gewerbeimmobilien in Miltenberg West anzumieten, um die Unterbringung in Turnhallen, die für den Schul- und Vereinssport genutzt werden, zu vermeiden.

Insgesamt gibt es in Miltenberg neun dezentrale Unterkünfte mit jeweils 11 bis 55 Plätzen. Die größte Unterkunft mit insgesamt 55 Plätzen, aktuell noch nicht belegt, ist die dezentrale Unterkunft in Miltenberg in der Mainstraße 75, der bekannte Schönenbrunnen.

Aktuell sind in der Stadt Miltenberg 195 Geflüchtete untergebracht. Seitens des Landratsamtes bemüht man sich um eine möglichst gleichmäßige Verteilung im Landkreis. Natürlich ist das Landratsamt darauf angewiesen, dass es geeignete Immobilien gibt und diese zur Vermietung der Verwaltung angeboten werden.

Herr Scherf berichtet von einigen Landkreisen, in denen das jeweilige Landratsamt keine Unterbringung von Geflüchteten mehr vornimmt, sondern diese Aufgabe komplett auf die Gemeinden delegiert hat und die Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel verteilen.

Herr Scherf betont, dass man die Herausforderung gemeinsam und im Einvernehmen zu lösen versucht. Das Sozialamt befindet sich immer im Austausch mit den Gemeinden und berücksichtigt nach Möglichkeit Rückmeldungen, beispielsweise zur Belegung von Plätzen in Kindergärten und Schulen.

Einen Idealzustand hat man natürlich nicht. Viele Sorgen aus der Bevölkerung kann Herr Scherf nachvollziehen. Bislang haben sich im Landkreis Miltenberg die Sorgen der Anrainer nach Einzug der Geflüchteten rasch gelegt. Er lobt und dankt den Gemeinden dafür, dass die dezentrale Unterbringung so gut funktioniert. Mit jeweils „kleinerer“ Platzanzahl erfolgt die Aufnahme, Betreuung und Integration am besten.

Herr Paulus dankt für den ausführlichen Sachstandsbericht und die Arbeit, die hier im Landratsamt gemacht wird sowie allen Ehrenamtlichen, die vor Ort helfen, die Geflüchteten aufzunehmen und zu betreuen. Er berichtet, dass es auch in Röllfeld große Bedenken gegen die Unterkunft gab. Bis jetzt ist ihm jedoch nicht bekannt, dass die Befürchtungen eingetroffen wären.

 

Frau Frey erkundigt sich, welche Personen zu den Geflüchteten gezählt werden.

Herr Scherf gibt an, dass zu den 3.516 Geflüchteten sämtliche Asylsuchenden zählen sowie Inhaber einer Duldung, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Flüchtlinge mit einem subsidären Schutz, Flüchtlinge, die nicht anerkannt sind, aber einem Abschiebeverbot unterliegen und diejenigen Geflüchteten aus der Ukraine mit einem vorübergehenden Schutz. Detailfragen sind bitte im kommenden Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales zu stellen. Hier steht das Thema auf der Tagesordnung mit einem detaillierten Sachstandsbericht.

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