Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Radverkehrsprojekte
Sachstand und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2023   EBV/019/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr beauftragen die Verwaltung, einen Planer für die Leistungsphasen 4 - 9 zu beauftragen, den Grunderwerb in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen zu tätigen und, sobald eine baureife Planung vorliegt, einen Förderantrag im Sonderprogramm Stadt und Land einzureichen.


Kreisbaumeister Wosnik erläutert den Sachverhalt:

 

Elsenfeld-Hofstetten

Auf Grundlage des Grunderwerbsplans der kreisstraßenbegleitenden Ausbauvariante haben die Kommunen Elsenfeld und Kleinwallstadt die Grunderwerbsverhandlungen mit den Eigentümern aufgenommen. Besonders in der südlichen Variante, die zuvor als Vorzugsvariante festgesetzt wurde, waren die Rückmeldungen der privaten Eigentümer durchaus positiv. In einem nächsten Schritt soll ein Ortstermin an der Judas-Thaddäus-Kirche abgehalten werden, um auch die baulichen Eingriffe und die Verkaufsbereitschaft mit den Kirchenverantwortlichen zu klären.

 

Abbildung 1: Abschnitt in Baulast des Landkreises

 


Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg plant darüber hinaus innerörtliche Veränderungen an der Ortsdurchfahrt Hofstetten. Hierzu wurde der Austausch auf Arbeitsebene gesucht und sichergestellt, dass die beiden Projekte für den Radverkehr kompatibel zueinander sind.

 

Außerdem wird durch den Markt Elsenfeld der Anschluss des Kreisverkehrs an das Ortsgebiet für Radfahrer vorangetrieben. In diesem Projekt, in kommunaler Baulast, ist ein Großteil des Grunderwerbs bereits geregelt, sodass im Endzustand eine durchgängige Radverkehrsverbindung entstehen wird.

 

Abbildung 2: Abschnitt in Baulast des Marktes Elsenfeld

Für den Anteil des Landkreises an diesem Gesamtprojekt soll ein Förderantrag im Sonderprogramm Stadt und Land gestellt werden. Dieses Bundesprogramm wurde um weitere Jahre verlängert, nachdem die erste Antragsphase endete.

 

klima-relevant (graue Energie, Nutzung von öffentlichen Einrichtungen)

haushaltsrelevant (wird im Haushalt eingestellt)

 

 

 

Beratung:

 

Herr Wosnik führt ergänzend aus, dass zwischenzeitlich ein Ortstermin mit den Verantwortlichen der Judas-Thaddäus-Kirche stattgefunden hat und von Seiten der Kirche bereits Verkaufsbereitschaft signalisiert wurde.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Wosnik, dass die Kosten derzeit noch nicht genannt werden können, da man sich noch nicht in der Leistungsphase 3 befinde. Komme man jedoch in den Genuss des bis 2028 verlängerten Förderprogrammes, so erhalte man einen Zuschuss von mindestens 75 %.

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