Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: ÖPNV
Sachstand, Ermächtigung und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2023   EBV/019/2023 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis, ermächtigen den Landrat die entsprechend geänderte Gesellschaftervereinbarung der AMINA zu unterzeichnen und ein Drittel der Stammeinlage Alzenaus abzulösen.

– Mehrheitlich bei einer Gegenstimme beschlossen –

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen, den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain fortzuschreiben. Die Erstellung des Nahverkehrsplans soll durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro, unter Federführung der AMINA, erfolgen.

– Einstimmig beschlossen –

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen die Einstellung der Verlängerung der Linie 82 auf Grundlage der im Probebetrieb ermittelten Fahrgastnachfrage.

– Einstimmig beschlossen –

 

Die weiteren Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.


Herr Scherf begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt von der AMINA die Herren Hogenmüller (Geschäftsführer) und Pfleiderer sowie Herrn Wosnik. Diese tragen wie folgt vor:

 

Herr Hogenmüller:

1)      Rückgabe der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft der Stadt Alzenau

Die Stadt Alzenau ließ sich 1999 die Aufgabenträgerschaft im ÖPNV vom Landkreis Aschaffenburg für das Stadtgebiet Alzenau und einige überörtliche Verbindungen übertragen.

Mit Schreiben vom 08.05.2023 informierte die Stadt Alzenau über den Beschluss des Stadtrats Alzenau vom 27.04.2023, die Aufgabenträgerschaft zum nächstmöglichen und sinnvollen Zeitpunkt an den Kreis Aschaffenburg zurückzugeben. Sie beantragte die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV zum 01.01.2024 und die Aufhebung der entsprechenden Verordnung. Im Ausschuss für Mobilität und ÖPNV des Kreises Aschaffenburg wurde am 27.07.2023 der Empfehlungsbeschluss gefasst, diesem Antrag nachzukommen. Am 09.10.2023 beschließt der Kreistag final hierüber. Auch seitens der Regierung von Unterfranken wird diesem Vorgehen zugestimmt.

 

Durch die Rückübertragung scheidet die Stadt Alzenau auch als Gesellschafter der Aschaffenburg- Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA) aus. Alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen der Stadt Alzenau werden an den Kreis Aschaffenburg übertragen, der Kreis Miltenberg ist hiervon nicht betroffen. Lediglich muss ein Drittel des von Alzenau hinterlegten Stammkapitals abgelöst werden.

 

Die gesamte Stammeinlage der AMINA beträgt 60.000 €, wovon jeweils 15.000 € von den vier ursprünglichen Gesellschaftern geleistet wurden. Ein Drittel der 15.000 € Alzenaus betragen somit 5.000 €, die der Landkreis Miltenberg einmalig abzulösen hat.

 

Herr Pfleiderer:

2)      Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain - Beschluss zur Weiterentwicklung

Nach Art. 8 Abs. 1 Bay. ÖPNVG ist die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Zur Durchführung ihrer Aufgaben haben die Aufgabenträger gem. Art. 12 Bay. ÖPNVG für ihr Gebiet Pläne über die Ordnung der Nahverkehrsbeziehungen und den Bedarf an Nahverkehrsleistung (Nahverkehrsplan) aufzustellen.

 

Die ÖPNV-Aufgabenträger in der Region Bayerischer Untermain (Planungsregion 1) sind die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und die kreisfreie Stadt Aschaffenburg. Diese Aufgabenträger betreiben eine gemeinsame Nahverkehrsplanung.

 

Der Nahverkehrsplan für die Planungsregion 1 wurde erstmals 1999 aufgestellt und seitdem mehrmals fortgeschrieben. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2018. Laut Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayÖPNVG ist der Nahverkehrsplan in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. In der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern wird eine Überprüfung und ggf. Fortschreibung in einem Zeitabstand von etwa fünf Jahren empfohlen. Aufgrund der aktuellen verkehrspolitischen Zielsetzungen, neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und von Veränderungen auf der Angebots- und auf der Nachfrageseite des ÖPNVs wurde von den Mitgliedern des Fachbeirats der AMINA am 28.06.2023 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans angeregt.

Inhaltlich soll der neue Nahverkehrsplan nicht nur eine Fortschreibung des bestehenden Plans sein. Neben den gesetzlich geforderten Mindestinhalten soll der neue Plan die strukturellen Änderungen auf der Angebots- und auf der Nachfragseite sowie im Tarifsystem berücksichtigen. Der Aufbau soll durch eine hohe Verständlichkeit und Lesbarkeit geprägt sein. Er soll eine klare und kontrollierbare Handlungsanweisung zur Umsetzung von allgemeinen Qualitätsstandards und Einzelmaßnahmen sein. Innovative Angebotsformen, wie beispielsweise bedarfsorientierte On-Demand Verkehre und multimodale Verkehrsknotenpunkte, sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Im Regionalen Mobilitäts- und Siedlungsgutachten (REMOSI) wurde das Szenario „Kompakt und ambitioniert“ beschlossen, welches die Bereitstellung attraktiver, aus heutiger Sicht ambitionierter Mobilitätsangebote voraussetzt. Die Erkenntnisse aus dem REMOSI sollen in die Weiterentwicklung des Nahverkehrsplanes einfließen.

 

Die Erstellung des neuen Nahverkehrsplans soll in wesentlichen Teilen durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro unterstützt werden. Die AMINA bereitet die Angebotseinholung und Vergabe der Planungsleistungen vor.

 

Herr Wosnik:

3)      Ergebnisse des Probebetriebes der Verlängerung Linie 82 nach Hardheim

Seit dem Jahr 2021 wurde die eigenwirtschaftliche Linie 82 der Firma Ehrlich nach Hardheim im Nachbarlandkreis Neckar-Odenwald-Kreis verlängert. Die Verlängerung wurde als dreijähriger Probebetrieb konzipiert, mit dessen Ende anhand der Nutzerzahlen über eine Verstetigung entschieden werden sollte. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf rund 15.000 € (je nachdem wie Wochenende und Wochentage fallen). Der Neckar-Odenwald-Kreis trägt hierbei den Anteil 41.000 € jährlich. Somit beträgt der Eigenanteil des Landkreises Miltenberg 137.000 € im Jahr. Hiervon werden die Fahrgelderlöse abgezogen, welche auf dem verlängerten Abschnitt erwirtschaftet wurden. Diese betrugen 2021 705 € bei 260 verkauften Tickets, 2022 941 € bei 307 verkauften Tickets. Im Schnitt nutzten 2,3 Fahrgäste täglich das neue Verkehrsangebot.

Angesichts der Nutzerzahlen und der damit verbundenen Kosten ist eine Weiterführung dieser Fahrten aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Herr Wosnik:

4)      Zwischenstand Deutschlandticket

Das Deutschlandticket startete zum 1. Mai 2023 bundesweit. Über eine Allgemeinverfügung werden den Verkehrsunternehmen und -verbünden die Erlösschäden ausgeglichen, die infolge des verbilligten Tarifs entstehen. Zum 1. September wurde zusätzlich das Bayerische Ermäßigungsticket eingeführt, welches Studenten, Azubis und FSJ-Leistenden erlaubt, für   29 € monatlich das Deutschlandticket zu beziehen. Um dieses Ticket auch am Bayerischen Untermain anbieten zu können, wurde im August die Allgemeinverfügung um die notwendigen Ergänzungsregelungen erweitert. Das Deutschlandticket erfreut sich großer Beliebtheit und hat im Vertrieb die meisten Zeitkarten abgelöst. Auch die Kostenträgerkarten für die Schülerbeförderung sowie die Jobtickets wurden durch dieses einheitliche Ticketangebot für die ÖPNV-Kunden ersetzt.

Die Finanzierung ist bisher nur für das Jahr 2023 gesichert. Bund und Länder befinden sich aktuell noch in Verhandlungen für das kommende Jahr. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu einer Kostensteigerung kommen wird.

 

 

 

Beratung:

 

Auf Nachfragen aus dem Gremium erläutert Herr Scherf zur Rückgabe der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft der Stadt Alzenau, dass die Stadt Alzenau im ÖPNV dieselbe Struktur wie z. B. die Stadt Obernburg a.Main oder die Stadt Miltenberg aufweist und deshalb analog wie die anderen Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg im ÖPNV beteiligt sein möchte. Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg sind als Aufgabenträger für den ÖPNV zuständig sind und werden nach dem Ausscheiden der Stadt Alzenau jeweils eine Stammeinlage in Höhe von 20.000 € an der AMINA halten.

Herr Wosnik ergänzt, dass der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass die Stammeinlage durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt wird, andernfalls wäre eine Vertragsänderung erforderlich.

 

Zum Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain - Beschluss zur Weiterentwicklung möchte Herr Bohnhoff wissen, was das Konzept „Kompakt und ambitioniert“ konkret für das Nahverkehrskonzept bedeutet und inwieweit der Landkreis daran gebunden ist. Er weist diesbezüglich auf die derzeitige Haushaltssituation hin.

Herr Pfleiderer antwortet, dass sich das Konzept „Kompakt und ambitioniert“ auf REMOSI bezieht. Das REMOSI ist eine wertvolle Quelle, die es gesellschaftlich zu beachten und zu nutzen gilt, es werden aber noch weitere Quellen in das Nahverkehrskonzept mit einfließen.

Herr Scherf erläutert, dass die Erwartungshaltung der Bürger mit der Kostenentwicklung des ÖPNV in Einklang gebracht werden muss. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplans noch nicht genannt werden können, da die Ausschreibung erst noch erfolgen muss. Abschließend weist er auf die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Nahverkehrsplans hin.

 

Ergänzend zum Sachverhalt der Ergebnisse des Probebetriebes der Verlängerung Linie 82 nach Hardheim betont Herr Scherf die Verbundenheit zum Nachbarlandkreis Neckar-Odenwald-Kreis und äußert sein tiefstes Verständnis dafür, dass dem dortigen Landrat viel an dem Projekt liegt. Herr Scherf macht aber auch deutlich, dass eine Weiterführung der Fahrten für den Landkreis Miltenberg finanziell nicht darstellbar ist.

Herr Faust erkundigt sich, was die Berechnungsgrundlage für den Anteil des Neckar-Odenwald-Kreises von 41.000 € pro Jahr für die Fahrten ist. Herr Wosnik erklärt, dass sich dieser Anteil aus den gefahrenen Kilometern ergibt.

 

Herr Bohnhoff bemängelt, dass erst nach Ablauf von drei Jahren festgestellt wurde, dass im Schnitt lediglich 2,3 Personen/Tag das Angebot nutzen. Da laut Herrn Wosnik, abgesehen von den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, eine Bewertung nach einem nur einjährigen Betrieb schwierig ist, schlägt Herr Bohnhoff vor, eine Überprüfung künftig nach spätestens zwei Jahren vornehmen zu lassen.

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