Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: ÖPNV
Sachstand, Ermächtigung und Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2023 EBV/019/2023 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis, ermächtigen den Landrat die entsprechend geänderte Gesellschaftervereinbarung der AMINA zu unterzeichnen und ein Drittel der Stammeinlage Alzenaus abzulösen.
– Mehrheitlich bei einer
Gegenstimme beschlossen –
Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen, den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain fortzuschreiben. Die Erstellung des Nahverkehrsplans soll durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro, unter Federführung der AMINA, erfolgen.
– Einstimmig beschlossen –
Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und beschließen die Einstellung der Verlängerung der Linie 82 auf Grundlage der im Probebetrieb ermittelten Fahrgastnachfrage.
– Einstimmig beschlossen –
Die weiteren Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen.
Herr Scherf
begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt von der AMINA die Herren Hogenmüller (Geschäftsführer)
und Pfleiderer sowie Herrn Wosnik. Diese tragen wie folgt vor:
Herr Hogenmüller:
1)
Rückgabe
der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft der Stadt Alzenau
Die Stadt Alzenau ließ sich 1999 die Aufgabenträgerschaft im ÖPNV vom Landkreis Aschaffenburg für das Stadtgebiet Alzenau und einige überörtliche Verbindungen übertragen.
Mit Schreiben vom 08.05.2023 informierte die Stadt Alzenau über den Beschluss des Stadtrats Alzenau vom 27.04.2023, die Aufgabenträgerschaft zum nächstmöglichen und sinnvollen Zeitpunkt an den Kreis Aschaffenburg zurückzugeben. Sie beantragte die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft für den allgemeinen ÖPNV zum 01.01.2024 und die Aufhebung der entsprechenden Verordnung. Im Ausschuss für Mobilität und ÖPNV des Kreises Aschaffenburg wurde am 27.07.2023 der Empfehlungsbeschluss gefasst, diesem Antrag nachzukommen. Am 09.10.2023 beschließt der Kreistag final hierüber. Auch seitens der Regierung von Unterfranken wird diesem Vorgehen zugestimmt.
Durch die Rückübertragung scheidet die Stadt Alzenau auch als Gesellschafter der Aschaffenburg- Miltenberg-Nahverkehrs-GmbH (AMINA) aus. Alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen der Stadt Alzenau werden an den Kreis Aschaffenburg übertragen, der Kreis Miltenberg ist hiervon nicht betroffen. Lediglich muss ein Drittel des von Alzenau hinterlegten Stammkapitals abgelöst werden.
Die gesamte Stammeinlage der AMINA beträgt 60.000 €, wovon jeweils 15.000 € von den vier ursprünglichen Gesellschaftern geleistet wurden. Ein Drittel der 15.000 € Alzenaus betragen somit 5.000 €, die der Landkreis Miltenberg einmalig abzulösen hat.
Herr Pfleiderer:
2) Nahverkehrsplan in der Region Bayerischer Untermain -
Beschluss zur Weiterentwicklung
Nach Art. 8 Abs. 1 Bay. ÖPNVG ist die Planung,
Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehrs eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien
Gemeinden im eigenen Wirkungskreis. Zur Durchführung ihrer Aufgaben haben die
Aufgabenträger gem. Art. 12 Bay. ÖPNVG für ihr Gebiet Pläne über die Ordnung
der Nahverkehrsbeziehungen und den Bedarf an Nahverkehrsleistung
(Nahverkehrsplan) aufzustellen.
Die ÖPNV-Aufgabenträger in der Region Bayerischer Untermain
(Planungsregion 1) sind die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und die
kreisfreie Stadt Aschaffenburg. Diese Aufgabenträger betreiben eine gemeinsame
Nahverkehrsplanung.
Der Nahverkehrsplan für die Planungsregion 1 wurde
erstmals 1999 aufgestellt und seitdem mehrmals fortgeschrieben. Die letzte
Fortschreibung erfolgte 2018. Laut Art. 13 Abs. 2 Satz 3 BayÖPNVG ist der
Nahverkehrsplan in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und bei Bedarf
fortzuschreiben. In der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern wird eine
Überprüfung und ggf. Fortschreibung in einem Zeitabstand von etwa fünf Jahren
empfohlen. Aufgrund der aktuellen verkehrspolitischen Zielsetzungen, neuen
rechtlichen Rahmenbedingungen und von Veränderungen auf der Angebots- und auf der
Nachfrageseite des ÖPNVs wurde von den Mitgliedern des Fachbeirats der AMINA am
28.06.2023 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans angeregt.
Inhaltlich soll der neue Nahverkehrsplan nicht nur
eine Fortschreibung des bestehenden Plans sein. Neben den gesetzlich
geforderten Mindestinhalten soll der neue Plan die strukturellen Änderungen auf
der Angebots- und auf der Nachfragseite sowie im Tarifsystem berücksichtigen.
Der Aufbau soll durch eine hohe Verständlichkeit und Lesbarkeit geprägt sein.
Er soll eine klare und kontrollierbare Handlungsanweisung zur Umsetzung von allgemeinen
Qualitätsstandards und Einzelmaßnahmen sein. Innovative Angebotsformen, wie
beispielsweise bedarfsorientierte On-Demand Verkehre und multimodale Verkehrsknotenpunkte,
sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Im Regionalen Mobilitäts- und Siedlungsgutachten
(REMOSI) wurde das Szenario „Kompakt und ambitioniert“ beschlossen, welches die
Bereitstellung attraktiver, aus heutiger Sicht ambitionierter
Mobilitätsangebote voraussetzt. Die Erkenntnisse aus dem REMOSI sollen in die
Weiterentwicklung des Nahverkehrsplanes einfließen.
Die Erstellung des neuen Nahverkehrsplans soll in
wesentlichen Teilen durch ein qualifiziertes Verkehrsplanungsbüro unterstützt
werden. Die AMINA bereitet die Angebotseinholung und Vergabe der
Planungsleistungen vor.
Herr Wosnik:
3) Ergebnisse des Probebetriebes der Verlängerung Linie 82 nach
Hardheim
Seit dem Jahr 2021 wurde die eigenwirtschaftliche
Linie 82 der Firma Ehrlich nach Hardheim im Nachbarlandkreis Neckar-Odenwald-Kreis
verlängert. Die Verlängerung wurde als dreijähriger Probebetrieb konzipiert,
mit dessen Ende anhand der Nutzerzahlen über eine Verstetigung entschieden
werden sollte. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf rund 15.000 € (je
nachdem wie Wochenende und Wochentage fallen). Der Neckar-Odenwald-Kreis trägt
hierbei den Anteil 41.000 € jährlich. Somit beträgt der Eigenanteil des
Landkreises Miltenberg 137.000 € im Jahr. Hiervon werden die Fahrgelderlöse
abgezogen, welche auf dem verlängerten Abschnitt erwirtschaftet wurden. Diese
betrugen 2021 705 € bei 260 verkauften Tickets, 2022 941 € bei 307 verkauften
Tickets. Im Schnitt nutzten 2,3 Fahrgäste täglich das neue Verkehrsangebot.
Angesichts der Nutzerzahlen und der damit verbundenen
Kosten ist eine Weiterführung dieser Fahrten aus Sicht der Verwaltung
wirtschaftlich nicht vertretbar.
Herr Wosnik:
4) Zwischenstand Deutschlandticket
Das Deutschlandticket startete zum 1. Mai 2023
bundesweit. Über eine Allgemeinverfügung werden den Verkehrsunternehmen und -verbünden
die Erlösschäden ausgeglichen, die infolge des verbilligten Tarifs entstehen.
Zum 1. September wurde zusätzlich das Bayerische Ermäßigungsticket eingeführt,
welches Studenten, Azubis und FSJ-Leistenden erlaubt, für 29 € monatlich das Deutschlandticket zu
beziehen. Um dieses Ticket auch am Bayerischen Untermain anbieten zu können,
wurde im August die Allgemeinverfügung um die notwendigen Ergänzungsregelungen
erweitert. Das Deutschlandticket erfreut sich großer Beliebtheit und hat im
Vertrieb die meisten Zeitkarten abgelöst. Auch die Kostenträgerkarten für die
Schülerbeförderung sowie die Jobtickets wurden durch dieses einheitliche
Ticketangebot für die ÖPNV-Kunden ersetzt.
Die Finanzierung ist bisher nur für das Jahr 2023 gesichert. Bund und Länder befinden sich aktuell noch in Verhandlungen für das kommende Jahr. Es ist jedoch davon auszugehen, dass es zu einer Kostensteigerung kommen wird.
Beratung:
Auf Nachfragen aus dem Gremium erläutert Herr Scherf zur Rückgabe der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft der Stadt Alzenau, dass die Stadt Alzenau im ÖPNV dieselbe Struktur wie z. B. die Stadt Obernburg a.Main oder die Stadt Miltenberg aufweist und deshalb analog wie die anderen Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg im ÖPNV beteiligt sein möchte. Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg sind als Aufgabenträger für den ÖPNV zuständig sind und werden nach dem Ausscheiden der Stadt Alzenau jeweils eine Stammeinlage in Höhe von 20.000 € an der AMINA halten.
Herr Wosnik ergänzt, dass der ursprüngliche Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass die Stammeinlage durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt wird, andernfalls wäre eine Vertragsänderung erforderlich.
Zum Nahverkehrsplan in der
Region Bayerischer Untermain - Beschluss zur Weiterentwicklung möchte Herr Bohnhoff
wissen, was das Konzept „Kompakt und ambitioniert“ konkret für das
Nahverkehrskonzept bedeutet und inwieweit der Landkreis daran gebunden ist. Er
weist diesbezüglich auf die derzeitige Haushaltssituation hin.
Herr Pfleiderer antwortet, dass sich das Konzept „Kompakt
und ambitioniert“ auf REMOSI bezieht. Das REMOSI ist eine wertvolle Quelle, die
es gesellschaftlich zu beachten und zu nutzen gilt, es werden aber noch weitere
Quellen in das Nahverkehrskonzept mit einfließen.
Herr Scherf erläutert, dass die Erwartungshaltung der
Bürger mit der Kostenentwicklung des ÖPNV in Einklang gebracht werden muss. Auf
Nachfrage erklärt er, dass die Kosten für die Erstellung des Nahverkehrsplans
noch nicht genannt werden können, da die Ausschreibung erst noch erfolgen muss.
Abschließend weist er auf die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines
Nahverkehrsplans hin.
Ergänzend zum Sachverhalt der Ergebnisse des
Probebetriebes der Verlängerung Linie 82 nach Hardheim betont Herr Scherf
die Verbundenheit zum Nachbarlandkreis Neckar-Odenwald-Kreis und äußert sein tiefstes
Verständnis dafür, dass dem dortigen Landrat viel an dem Projekt liegt. Herr Scherf
macht aber auch deutlich, dass eine Weiterführung der Fahrten für den Landkreis
Miltenberg finanziell nicht darstellbar ist.
Herr Faust erkundigt sich, was die Berechnungsgrundlage
für den Anteil des Neckar-Odenwald-Kreises von 41.000 € pro Jahr für die
Fahrten ist. Herr Wosnik erklärt, dass sich dieser Anteil aus den gefahrenen
Kilometern ergibt.
Herr Bohnhoff bemängelt, dass erst nach Ablauf von drei Jahren festgestellt wurde, dass im Schnitt lediglich 2,3 Personen/Tag das Angebot nutzen. Da laut Herrn Wosnik, abgesehen von den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, eine Bewertung nach einem nur einjährigen Betrieb schwierig ist, schlägt Herr Bohnhoff vor, eine Überprüfung künftig nach spätestens zwei Jahren vornehmen zu lassen.