Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Schulbauprogramm III
aktueller Maßnahmenstand:
Zweifachturnhalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg, Sanierung der Sporthallen Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach und Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2023   EBV/019/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Kreisbaumeister Wosnik führt den Sachverhalt aus und begrüßt zu diesem TOP Herrn Ritter (Architekturbüro Stendel) und Herrn Deboy als Projektleiter aus dem UB5.

 

Zweifachturnhalle an der Main-Limes-Realschule Obernburg

 

Qualitäten:

Gegenüber der Genehmigungsphase haben sich folgende Veränderungen ergeben:

 

1. Bodenplatte und Abdichtung

Die Fortschreibung des Bodengutachtens mit weiteren Bohrkernuntersuchungen fordert die Ausführung einer Abdichtung nach DIN 18195/18533. Nach Rücksprache mit dem Geologen wurde eine flächige unbewehrte Bodenplatte ausgebildet und die aufgehenden Bauteile mit Schweißbahn abgedichtet.

 

2. Verbau

Das Fundament des angrenzenden Gebäudeteils der Realschule ist lt. Geologen entweder zu unterfangen oder durch einen vorgestellten Verbau zu sichern. Aus Kosten- und Zeitgründen wurde das Gebäudeteil durch einen Verbau gesichert.

 

3. Lage der Entwässerungsleitungen

Im Zuge der Baumaßnahmen wurde festgestellt, dass die Bestandsunterlagen nicht mit dem Bestand übereinstimmen. Nach Vorlage der Ergebnisse der Kamerabefahrungen mussten die Entwässerungsrohre und Schächte angepasst werden. Die Gefälle- und Entwässerungssituation vom Pausenhof muss im Zuge der Außenanlagenplanung berücksichtigt werden.

 

4. Sportbodenheizung im Hochbau

Die Sportbodenheizung war im Gewerk Heizungstechnik vorgesehen. Aus Gewährleistungsgründen und zur Vermeidung weiterer Schnittstellen wird die Sportbodenheizung gemeinsam mit dem Sportboden der Halle durch den Generalübernehmer (GÜ) ausgeführt.

 

5. Hebeanlagen

Im Leistungsumfang des Generalübernehmers sind nur Schächte ohne Einbauten aufgeführt. Die vorgesehenen Hebeanlagen können aus technischen Gründen nur in Kombination mit den Schächten geliefert und eingebaut werden. Folglich entfällt auch hier die Leistung aus dem Gewerk Heizungstechnik und wird durch den Generalübernehmer eingebaut.

 

6. Verlegen der Elektroleitung von der EZV auf der Grundstücksgrenze.

 

7. Vergrauungslasur der Außenfassade

Der natürliche Farbton einer Holzfassade schwindet recht schnell, setzt man das Holz der Witterung aus. Dabei können die Farbtöne des Holzes stufenlos von hellstem Braun bis Dunkelgrau und Schwarz variieren. Den Prozess der Vergrauung zu stoppen, ist nicht möglich. Mit der Vorvergrauung greift man dem Veränderungsprozess vor und taucht die gesamte Fassade von Anfang an in einen grauen Farbton. Somit übernimmt nicht die Natur die Regie, sondern der Bauherr selbst. Der große Vorteil der Vorvergrauung ist zudem, dass nicht der Eindruck des morbiden Verfalls einer ungepflegten Fassade entsteht und man vor allem den Grauton selbst bestimmen kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Holzoberfläche bezüglich der Farbgebung keine Pflege mehr braucht. Für den späteren Unterhalt ist diese Tatsache ein sehr wichtiger Aspekt.

 

Planung:

Aktuell befinden wir uns in der LPH 5. Die Herausforderung ist in dieser Konstellation die Schnittstellenklärung zwischen dem GÜ und den Fachplanern. Geplant ist die Ausschreibung der TGA-Gewerke in KW 38, sodass wir termingerecht mit den Arbeiten im Januar nächsten Jahres beginnen können.

 

Parallel werden Details in enger Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten entwickelt und das Materialkonzept, welches im letzten Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr vorgestellt wurde, fortgeschrieben.

 

Die Schulleitung mit entsprechender Fachschaft und der Hausmeister werden in der Planung der Ausstattung berücksichtigt. Zuletzt wurde der Plan der Sporthallenausstattung von der Fa. Benz nach mehrfachen Rücksprachen zur Beauftragung freigegeben.

 

Termine:

Die Maßnahme läuft weiterhin planmäßig. Aktuell ist der Rohbau der Parkgarage fertiggestellt und die Decke betoniert. In KW 37 werden die Kernbohrungen der Haustechnik durchgeführt.

Der Terminplan sieht hervor, dass in KW 37 die Wände und Decken der Umkleide- und Geräteräume und die Traufwände der Sporthalle gestellt werden. In KW 38 werden die Binder angeliefert und montiert und in KW 39 werden die restlichen Wände verankert und befestigt, so dass größtenteils die Holzbauarbeiten abgeschlossen sind.

 

Kosten:

Gesamthaushaltsmittel:               8.795.624,00 € (KG 100-700 DIN 276)

Kostenprognose:                             8.963.236,95 € (KG 100-700 DIN 276)

 

Die Kostenänderung ergibt sich unter anderem aus den oben erwähnten Punkten.

 

 

Sanierung der Sporthallen Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach

 

Mittlerweile ist die Entwurfsphase (LPH 3) abgeschlossen. In der heutigen Sitzung wird der Planungsletztstand als auch die Kostenberechnung vorgestellt. Diese sind Grundlage für den FAG-Förderantrag, der bis Ende dieses Monats bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden soll.

 

Die Kostenberechnung wird in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

Wie in der letzten Sitzung vorgestellt, ist in den Kosten auch die erforderliche Technikzentrale auf dem Dach des Zwischenbaus enthalten. Die Baunebenkosten wurden mit pauschal 22 Prozent der Kosten der KGR 200-600 ermittelt. Auch die bereits angefallenen Kosten für die Erweiterung der Heizungsanlage im Jahre 2022 sind in der Aufstellung enthalten.

 

Die Regierung zeigte sich im Vorfeld hinsichtlich eines Feedbacks zur eingereichten Vorentwurfs-Planung von Ende Juli 2023 bzw. eines von unserer Seite gewünschten Präsenztermins in Würzburg zur Vorstellung der Planung wenig kooperativ.

 

In den letzten Wochen wurden, in enger Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Bauphysik Sorge sowie des HLS-Planungsbüros Zinßer, relevante Aspekte des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) abgestimmt. Nach zusätzlicher juristischer Klärung mit der Bauaufsicht kann die ursprünglich angedachte Heizungs- und Lüftungsvariante weiterhin planerisch verfolgt werden. Das heißt, die beiden zusätzlichen Gasbrennwertkessel, die im Herbst 2022 in der Heizzentrale im Schulgebäude installiert wurden und in erster Linie den gesamten Sporthallenkomplex beheizen sollen (sowie als Redundanz für das Schulhaus dienen), können nach GEG verwendet werden. Ersatzmaßnahmen sind nicht erforderlich, da alleine anhand der geplanten Konstruktionen für die Gebäudehülle die GEG-Normen erfüllt werden.

Die beiden Heizkessel waren von der Regierung bereits Ende 2021 als förderfähig in die künftige Generalsanierung der Sporthallen mit einbezogen worden.

 

Sobald der Förderantrag bei der Regierung eingereicht ist, soll das Bauantragsverfahren eingeleitet werden. Hierbei wird aber zunächst ein „Go“ von der Regierung abgewartet, bevor die Genehmigungsplanung erstellt wird.

 

 

Sanierung der Sporthallen Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

 

Die Leistungsbeschreibungen sind fertig gestellt. Die Vergabestelle bereitet gerade die Ausschreibung vor.

 

 

 

Beratung:

 

Bezüglich der Sanierung der Sporthallen des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach teilt Herr Wosnik dem Gremium mit, dass in der Betonkonstruktion des Bestandsbaus asbesthaltige Abstandshalter festgestellt wurden. Die Eingriffsmaßnahmen in die betroffenen Bauteile, bei denen es sich im Wesentlichen um Decken handelt, wird man auf ein absolutes Minimum beschränken. Das ursprüngliche Entwurfskonzept, die Decken im Eingangsbereich herauszunehmen, wird nicht weiterverfolgt, da das Asbest kein Problem darstellt, solange es im Beton gebunden ist.

 

Zusätzlich durch diese Situation entstehende Kosten werden an anderer Stelle eingespart, insbesondere wird die Sporthalle entgegen der ursprünglichen Planung eine wesentlich günstigere Holzfassade erhalten.

 

Des Weiteren wird geprüft, ob eine geplante Innentreppe zur Dachzentrale alternativ als Außentreppe ausgeführt werden kann.

 

Hinsichtlich der Geräteräume wird eine Planungsänderung dahingehend vorgenommen, dass auf den Abbruch einer Wand verzichtet wird und ein Eingriff in die Decke nicht erforderlich ist.

 

Die Dachkonstruktion soll nach derzeitiger Planung ein Kalzipdach erhalten. In diesem Zusammenhang wird erneut geprüft, ob entgegen der ursprünglichen Planung die Installation einer Photovoltaik-Anlage, deren Strom virtuell im eigenen Bereich verbraucht werden kann, wirtschaftlich umsetzbar ist.

 

Herr Ritter erläutert anhand der Entwurfspläne die vorgenommenen Einsparmaßnahmen und Planungsänderungen.

 

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Herr Wosnik, dass die veränderte Kostensituation in der Kalkulation bereits berücksichtigt ist.

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