Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Teiländerung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Lützel-Wiebelsbach/Seckmauern durch die Gemeinde Lützelbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.07.2023   KA/020/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf begrüßt die Anwesenden zur heutigen Kreisausschusssitzung, es wurde frist-, formgerecht und ordnungsgemäß geladen. Das Gremium ist vollzählig und damit beschlussfähig.

 

Herr Scherf begrüßt Herrn Krah, Leiter der Abteilung 5 - Bauwesen. Dieser trägt vor:

 

Die Gemeinde Lützelbach möchte einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und im Außenbereich, nahe der hessisch-bayerischen Landesgrenze nordwestlich von Seckmauern, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglichen. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird deshalb sowohl der Flächennutzungsplan für diesen Teilbereich geändert als auch ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach hat in ihrer Sitzung am 26. September 2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Lützel-Wiebelsbach/Seckmauern“ gefasst. Am 30. März 2023 wurde der Vorentwurf für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Lützel-Wiebelsbach/Seckmauern“ der Gemeinde Lützelbach sowie der Vorentwurf für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Lützel-Wiebelsbach/Seckmauern, an der L 3259“ von der Gemeindevertretung der Gemeinde Lützelbach angenommen und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Zuge der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 12. April 2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben des Landratsamtes vom 12. Mai 2023 wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Stellungnahme

 

Die bayerischen Gemeinden Wörth und Erlenbach liegen jeweils >2 km vom geplanten Anlagenstandort entfernt.

 

Von Freiflächenphotovoltaikanlagen können Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 2 BImSchG ausgehen, indem sie das Sonnenlicht reflektieren. Anhang 2 der LAI – „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ gibt Empfehlungen zur Ermittlung, Beurteilung und Minderung der Blendwirkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

 

Ob es an einem Immissionsort im Jahresverlauf überhaupt zur Blendung kommt, hängt demnach von der Lage des Immissionsorts relativ zur Photovoltaikanlage ab. Dadurch ließen sich viele Immissionsorte ohne genauere Prüfung i.d.R. schon im Vorfeld ausklammern. Hinsichtlich einer möglichen Blendung kritisch sind Immissionsorte, die vorwiegend westlich oder östlich einer Photovoltaikanlage und nicht weiter als ca. 100 m von dieser entfernt liegen.

 

Zusammenfassende Würdigung

 

Aufgrund der großen Entfernung (>2 km) zu den PV-Modulen ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen in den nächst gelegenen bayerischen Ortslagen Wörth und Erlenbach durch Blendung nicht zu rechnen.

 

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehen aus Sicht des Landratsamtes Miltenberg keine Bedenken.

 

Beratung:

 

Aufgrund der Beteiligung als Gebietskörperschaft erfolgt eine Befassung im Kreisausschuss.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung