Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2023   EBV/017/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Fahn fragt, wann die Brückenquerung in Großwallstadt/Kleinwallstadt für die Fußgänger geklärt ist.

Das Projekt heißt sieben Brücken, erläutert Herr Wosnik. Er war selbst in der Gemeinderatssitzung in Großheubach und hat dort das Projekt vorgestellt. Es gab eine erfreulich hohe Zustimmung dazu.

Herr Wosnik weist daraufhin, dass es in dem Projekt nicht darum geht, eine Brücke zu bauen, sondern die Machbarkeit einer Mainquerung zu überprüfen. Das Teilnahmeinteresse ist groß: Miltenberg, Sulzbach und Niedernberg haben bereits ihre Teilnahme zugesagt, ebenso wie Groß- und Kleinheubach. Am 25.7.2023 nimmt Herr Wosnik an den Gemeinderatssitzungen in Bürgstadt und Klingenberg teil und wird auch in diesen beiden Kommunen um Beteiligung werben.

Er bedauert den Alleingang von Stockstadt und Mainaschaff bei der Förderung. Hier hätte man Synergien ziehen können, ggf. lässt sich noch etwas revidieren.

Herr Scherf ergänzt, dass in der Machbarkeitsstudie neben dem Brückenbau auch technologieoffene Alternativen geprüft werden.

 

Herr Fahn fragt nach Hitzeschutzplänen für den Landkreis Miltenberg.

Herr Scherf gibt an, dass es zur Klimaanpassung einen gesetzlichen Auftrag gibt, Konzepte zu entwickeln. Klimaanpassung ist Aufgabe der Gemeinden, ebenso wie die Energieversorgung. Diese haben bereits damit begonnen und kommen ihrer Verantwortung nach. Der Landkreis und die Landkreisverwaltung sind grundsätzlich immer bereit, zu unterstützen und etwas zu tun, wenn die Gemeinden Unterstützung brauchen.

Die Kreisverwaltung kümmert sich um die Klimaanpassungen im überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz. Hier wird überörtliches Material in Abstimmung mit der örtlichen Ausstattung beschafft.

Herr Fahn widerspricht und wünscht sich einen aktiveren Ansatz des Landkreises.

Herr Scherf weist den Vorwurf zurück und hält das Ansinnen für fachlich und politisch falsch, da die Klimaanpassung gesetzlich klar als Aufgabe der Gemeinden definiert ist. Mit den Gemeinden befindet man sich fachlich im Austausch. Wenn von den Gemeinden das Signal kommt, dass eine koordinierende oder fachliche Unterstützung benötigt wird, dann wird dies der Landkreis übernehmen, wie beispielsweise beim Datenschutz oder bei der IT-Sicherheit.

 

Herr Schuck erkundigt sich nach einem geplanten Bau für Flüchtende in Miltenberg West und die Zuständigkeiten.

Herr Scherf erläutert, dass hier das Landratsamt als untere staatliche Behörde im Auftrag des Freistaates Bayern handelt. Somit ist es nicht Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung und keine Zuständigkeit des Kreistags und seiner Gremien gegeben.

Der Freistaat Bayern hat die Kreisverwaltungsbehörden beauftragt, Notunterkunftskapazitäten im Umfang von mindestens 150 Plätzen bereitzustellen. Es wird eine Immobilie angemietet, die das Landratsamt bei Bedarf als Notunterkunft nutzt, um Flüchtende unterzubringen, wenn der Freistaat Bayern diese Menschen dem Landkreis zuweist – aus den momentan extrem stark ausgelasteten Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Bayern, für Miltenberg/Unterfranken ist dies die Einrichtung im Landkreis Schweinfurt/Geldersheim. Aktuell werden dem Landkreis wöchentlich etwa 25 Flüchtende zugewiesen. Mit dem Schulhaus Röllfeld, angemietet von der Stadt Klingenberg, verfügt der Landkreis aktuell bereits über 60 Notunterkunftsplätze.

Die Belegung der Notunterkünfte erfolgt erst, wenn nicht ausreichend Plätze in den aktuell bereits über siebzig dezentralen Unterkünften zur Verfügung stehen, die der Landkreis Miltenberg ebenfalls für den Freistaat Bayern angemietet hat.

 

Herr Schuck fragt an, ob man die Container des Miltenberger Krankenhauses hätte erwerben und für diesen Zweck nutzen können.

Herr Scherf gibt an, dass der Planungsauftrag vom Freistaat Bayern ausgeht und dieser handelt und bezahlt. Die Container gehörten dem Freistaat Bayern, die untere Etage war Eigentum, die obere Etage war gemietet. Der Freistaat Bayern hat entschieden, diese zu verkaufen. Für eine Wohnnutzung sind sie nicht gut geeignet.

 

Herr Scherf erläutert auf Nachfrage: Die Notunterkünfte sollen im Idealfall nur für ein paar Tage, maximal ein paar Wochen genutzt werden und dann eine Weiterverlegung auf weitere dezentrale Unterkünfte im Landkreis Miltenberg erfolgen.

Pro Woche werden 25 neue Plätze benötigt. Eine Prognose der Bundesbehörden sagt, dass diese Tendenz bis Ende Dezember 2023 anhalten wird. Zeitlich darüber hinaus gehende Prognosen liegen Herrn Scherf nicht vor. Er schätzt, dass die Tendenz anhalten wird. Das Bundesamt für Migration kommt mit der Anerkennung der Geflüchteten und der Abwicklung der Verfahren momentan nicht durch. Die meisten Untergebrachten haben noch keinen Aufenthaltstitel. Wenn sie diesen erhalten, sind sie grundsätzlich verpflichtet, auszuziehen und benötigen dann eine Wohnung.

Für Menschen, die im Landkreis Miltenberg auf sozialen Wohnraum angewiesen sind, bedeutet dies eine Zuspitzung der bereits angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt.

Herr Scherf ist froh und Allen dankbar, die dem Landkreis und der Verwaltung in dieser Situation weiterhelfen. Er dankt ausdrücklich allen Kommunen für ihre Unterstützung. In Röllfeld sind es 60 Plätze, in Miltenberg 100/110 Plätze.

Die Alternative zu den Notunterkünften in Immobilen wie der leerstehenden Schule oder dem leerstehenden Gewerbegebäude wäre eine Belegung von Turnhallen wie der landkreiseigenen und für den Katastrophenschutz beplanten Dreifachturnhalle in Miltenberg; damit wäre der Schul- und Vereinssport wieder stark eingeschränkt und insbesondere wieder die Kinder und Jugendlichen betroffen. Das möchte Herr Scherf nicht. Auch Vereinsstrukturen wären von einer solchen Maßnahme negativ betroffen. Herr Scherf verweist auf die negativen Folgen für Kinder und Jugendliche anhand der drastisch steigenden Kosten: Nicht nur der Zuschuss im Sozialbereich explodiert, sondern auch in der Jugendhilfe. Auf Jahre hinaus wird man damit beschäftigt sein, die Schäden, die diese zwei bis drei Jahre der pandemiebedingten Einschränkungen angerichtet haben, wieder zu beheben. Daher sollte keine erneute Belegung von Turnhallen erfolgen.

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