Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Empfehlungsbeschluss an den Kreistag
Kreismülldeponie Guggenberg
Bau einer RTO-Anlage zum besseren Abbau des Deponiegases
Sachstandsbericht und Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.07.2023   NU/015/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nimmt den Sachstandsbericht zur RTO-Anlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung mit der Vergabe des Auftrags zur Errichtung der RTO-Anlage zu ermächtigen. Die Baukosten belaufen sich geschätzt auf ca. 1,2 Mio. Euro brutto und die geförderte Summe beläuft sich auf 720.000 Euro.


Herr Strüber, SG 11, erläutert die Sitzungsvorlage:

 

Im Jahr 2021 hat der Landkreis Miltenberg eine Potenzialstudie über die Deponiegassituation der Kreismülldeponie Guggenberg erstellen lassen. Die Studie hatte zum Ergebnis, dass bei einer Umstellung des Entgasungsbetriebs mit Hilfe einer RTO-Anlage ca. 15.000 Tonnen CO2-Äquivalente eingespart werden können und die Organik im Deponiekörper nach ca. zehn Jahren größtenteils umgesetzt sein dürfte. Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz hat in der Sitzung vom 11.10.2021 dem Kreistag empfohlen, dass die Verwaltung einen Antrag auf Förderung der Investiven Maßnahmen stellen soll, und bei positiver Genehmigung alle damit einhergehenden Aufträge erteilen darf. Der Kreistag ist dieser Empfehlung gefolgt und hat am 18.10.2021 zugestimmt. Allerdings ist man zum damaligen Zeitpunkt von Investitionen in Höhe von 850.000 Euro brutto ausgegangen.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Potenzialstudie hat die Verwaltung dann einen Antrag beim Projektträger ZUG gGmbH zur Förderung der Investiven Maßnahmen eingereicht. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ist vom 14.11.2022 und am 21.11.2022 im Landratsamt eingegangen. Aufgrund von an die wirtschaftliche Entwicklung angepassten Preisen wird eine Investitionssumme von 1.103.488,43 Euro zugrunde gelegt, die mit 60% also 662.093,00 Euro gefördert wird. Der Förderzeitraum läuft vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2024.

 

Damit die Maßnahme auch genehmigungskonform umgesetzt werden kann, hat die Verwaltung die Stilllegung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Fackelanlage angekündigt und die Änderung des Entgasungsbetriebs sowie die Errichtung einer RTO-Anlage abfallrechtlich beantragt.

 

Es handelt sich um die erste RTO-Anlage zur Behandlung von Deponiegas in Bayern. Daher haben die Erstellung von Auflagenvorschlägen und das Abstimmungsverfahren zu zeitlichen Verzögerungen geführt. Die Rahmenbedingungen für die Genehmigung stehen inzwischen fest. Daher hat das Ingenieurbüro Depoconsult mit der Erstellung der Ausführungsplanung begonnen und wird im Anschluss daran die Ausschreibung vorbereiten. Sobald die Unterlagen erstellt sind, soll die Ausschreibung und anschließend die Vergabe stattfinden.

 

Die Vorlagefrist zur Anzeige des Vorhabenbeginns gegenüber des Projektträgers ZUG gGmbH endet am 30.09.2023. Bis zu diesem Datum muss der Beginn wegen auflösender Auflage beim Projektträger durch Vorlage eines Liefervertrags angezeigt werden. Da bis zu diesem Datum der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nicht mehr tagt und auch keine Kreistagssitzung mehr stattfindet, bittet die Verwaltung um Ermächtigung, den Auftrag in der Höhe von ca. 1,2 Mio. Euro brutto vergeben zu dürfen.

 

Die Maßnahme ist, wie eingangs dargelegt, hinsichtlich des Klimaschutzes eine sehr wichtige Maßnahme, da die Entstehung von Methan verhindert und der Erfassungsgrad des entstandenen Methans deutlich erhöht werden kann. So können erhebliche Mengen CO2-Äquivalente eingespart werden. Diese Maßnahme wird beim eea, an dem der Landkreis Miltenberg teilnimmt, positiv auf die Gesamtpunktezahl angerechnet und trägt damit ebenfalls zum Erfolg des Landkreises bei.

 

Als weitere anrechenbare Maßnahmen bei diesem Award sind zu nennen das Abfallwirtschaftskonzept, das derzeit von der Verwaltung erstellt wird, und eine Potenzialstudie zur energetischen Nutzung von Bioabfällen in einer Biomassevergärungsanlage.

 

Beratung:

 

Eine Aufbereitung und Verwertung des Gases ist nicht möglich.

 

Der eea ist ein Zertifikat ohne monetären Effekt. Neben der Fördersumme wird der restliche Betrag zum Bau der RTO-Anlage aus dem Haushalt aufgewendet.

 

In 2026 kommt die Deponieverordnung zum Tragen. Diese schreibt einen einheitlichen Qualitätsstandard vor, der gesetzlich verpflichtend umzusetzen wäre, allerdings dann ohne die Nutzung einer Fördermöglichkeit. Daher ist die Verwaltung proaktiv vorgegangen, um mit der jetzigen Förderung die Umsetzung kostensparender zu gestalten. Der CO2-Preis wird weiter steigen, daher sollte jede Einsparmöglichkeit genutzt werden.

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