Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Wirtschaftsplan 2023 Rohe‘sche Altenheim-Stiftung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.05.2023   KA/019/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreisausschuss beschließt:

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung erlassen.


Die Einrichtungsleiterin Frau Weckwerth stellt die Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2023 mittels separater Präsentation vor.

 

Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

 

1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

                                                in den Erträgen auf                         EUR  6.450.600

                                                in den Aufwendungen auf           EUR  6.443.600

                                                und dem Saldo von                         EUR         7.000

und im Vermögensplan

                                                in den Einnahmen auf                    EUR     209.573

                                                in den Ausgaben auf                      EUR     209.573

                                                und dem Saldo von                         EUR                0

festgesetzt.

 

2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2023

 

Miltenberg, 22.05.2023

 

 

 

 

gez.

Jens Marco Scherf

Landrat

 

 

Beratung:

 

Frau Weckwerth appelliert leidenschaftlich an die Politik und bittet um Unterstützung, um auch im Kontext von Fachkräftemangel, Kostensteigerungen, zunehmenden Aufwänden bei der Abrechnung mit Bewohner*innen und Pflegekassen sowie einer dringlichen funktionsfähigen Pflegereform auch weiterhin berufliche Pflege auf hohem Niveau anbieten zu können. Sie warnt eindringlich vor Personalmangel als größten Ressourcenengpass.

 

Herr Scherf erläutert, dass der Freistaat Bayern das Projekt der Pflegekonferenz begonnen hat. Der Landkreis Miltenberg unterstützt dies und beabsichtigt ebenfalls die Einrichtung einer landkreisweiten Pflegekonferenz. Dabei ist insbesondere die Beteiligung der Pflegeversicherung wichtig, um auch mit diesen über dringende Handlungsbedarfe zu sprechen. Im Rahmen des Stellenplans ist hierfür eine Personalressource von 0,5 Stellenanteil vorhanden, welches auch seitens des Freistaates Bayern gefördert wird. Aufgrund der hohen Beanspruchung durch das Thema Pflege und des landkreisweiten Pflegenetzes ist weder eine ehrenamtliche Betreuung möglich noch eine Mitbetreuung durch die hochbeanspruchte Geschäftsführung der Gesundheitsregion plus.

 

Frau Weckwerth erläutert auf Nachfrage, dass in der Einrichtung drei feste Kurzzeitzimmer vorgehalten werden und auch meist ausgebucht sind. Dabei ist der Aufwand für eine Kurzzeitpflege sehr groß, insbesondere bei knappen Personalressourcen. Daher wird in der Einrichtung vorrangig stationär belegt und nicht jeder Bedarf an einen Kurzzeitplatz kann abgedeckt werden.

 

Abschreibungen für Gebäude für den notwendigen Umbau zur Erfüllung der gesetzlich definierten Einzelzimmerquote sind eingeplant.

 

Das Gremium konstatiert, dass es nicht die Aufgabe der Stiftung ist, für rückständige Beiträge aufzukommen, die weder Bewohner*innen noch ein zuständiges Amt tragen möchten. Hier wird zur Eskalation im Zahlungsprozess geraten.

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