Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Wirtschaftsplan 2023 Rohe‘sche Altenheim-Stiftung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.05.2023 KA/019/2023 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Kreisausschuss beschließt:
Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtung (WkPV) wird die im Sachverhalt formulierte Haushaltssatzung erlassen.
Die Einrichtungsleiterin Frau Weckwerth stellt die Haushaltssatzung sowie den Wirtschaftsplan der Rohe‘schen Altenheim-Stiftung Kleinwallstadt für das Wirtschaftsjahr 2023 mittels separater Präsentation vor.
Aufgrund des Artikels 57 ff. der Landkreisordnung für den
Freistaat Bayern und der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtung (WkPV) erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:
1. Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf EUR 6.450.600
in
den Aufwendungen auf EUR
6.443.600
und dem Saldo von EUR 7.000
und im Vermögensplan
in
den Einnahmen auf EUR
209.573
in den Ausgaben auf EUR 209.573
und
dem Saldo von EUR 0
festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
3. Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.
4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
5. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Anlage: Wirtschaftsplan 2023
Miltenberg, 22.05.2023
gez.
Jens Marco Scherf
Landrat
Beratung:
Frau Weckwerth appelliert leidenschaftlich an die Politik und bittet um Unterstützung, um auch im Kontext von Fachkräftemangel, Kostensteigerungen, zunehmenden Aufwänden bei der Abrechnung mit Bewohner*innen und Pflegekassen sowie einer dringlichen funktionsfähigen Pflegereform auch weiterhin berufliche Pflege auf hohem Niveau anbieten zu können. Sie warnt eindringlich vor Personalmangel als größten Ressourcenengpass.
Herr Scherf erläutert, dass der Freistaat Bayern das Projekt der Pflegekonferenz begonnen hat. Der Landkreis Miltenberg unterstützt dies und beabsichtigt ebenfalls die Einrichtung einer landkreisweiten Pflegekonferenz. Dabei ist insbesondere die Beteiligung der Pflegeversicherung wichtig, um auch mit diesen über dringende Handlungsbedarfe zu sprechen. Im Rahmen des Stellenplans ist hierfür eine Personalressource von 0,5 Stellenanteil vorhanden, welches auch seitens des Freistaates Bayern gefördert wird. Aufgrund der hohen Beanspruchung durch das Thema Pflege und des landkreisweiten Pflegenetzes ist weder eine ehrenamtliche Betreuung möglich noch eine Mitbetreuung durch die hochbeanspruchte Geschäftsführung der Gesundheitsregion plus.
Frau Weckwerth erläutert auf Nachfrage, dass in der Einrichtung drei feste Kurzzeitzimmer vorgehalten werden und auch meist ausgebucht sind. Dabei ist der Aufwand für eine Kurzzeitpflege sehr groß, insbesondere bei knappen Personalressourcen. Daher wird in der Einrichtung vorrangig stationär belegt und nicht jeder Bedarf an einen Kurzzeitplatz kann abgedeckt werden.
Abschreibungen für Gebäude für den notwendigen Umbau zur Erfüllung der gesetzlich definierten Einzelzimmerquote sind eingeplant.
Das Gremium konstatiert, dass es nicht die Aufgabe der Stiftung ist, für rückständige Beiträge aufzukommen, die weder Bewohner*innen noch ein zuständiges Amt tragen möchten. Hier wird zur Eskalation im Zahlungsprozess geraten.