Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Schülerbeförderung – Umstellung der Ticketbeschaffung

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.05.2023   BKS/008/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nimmt die getroffenen Eilentscheidungen von Herrn Landrat Scherf zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende weitere Beschlussfassungen:

 

  1. Der Fahrkartenbezug im Rahmen der Schülerbeförderung soll weiterhin regional, nunmehr über die Partner vor Ort VAB und AMINA, dauerhaft erfolgen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen, um den Fahrtenbezug in Anbetracht der kommenden Umstellungen (Deutschlandticket, 365-Euro-Ticket, 29-Euro-Ticket usw.) dauerhaft sicher zu stellen.

Herr Feil, Leiter Abt. 1, legt den komplexen Sachverhalt dar:

 

Seit 2004 erfolgte die Abwicklung der Fahrkartenbeschaffung für den Bereich der Schülerbeförderung über die beteiligten Partner VAB (Verkehrsgesellschaft Bayerischer Untermain) und dem VAB-Gesellschafter, der VU Verkehrsgesellschaft Untermain, und war Garant für eine sehr gut funktionierende Schülerbeförderung mit den jeweiligen kostengünstigen Netzfahrkarten.

 

Seit 01.05.2023 besteht die Möglichkeit der Nutzung des Deutschland-Tickets. Im Vorfeld der Umstellung erfolgte im Februar 2023 die Mitteilung, dass die bisherigen Beförderungskosten für die Schülernetzkarte von 84 Euro automatisch auf die Kosten des Deutschland-Tickets von 49 Euro reduziert werden. Diese Handhabung war im Vorjahr beim 9-Euro-Ticket vorgenommen worden und wäre mit einem geringen Verwaltungsaufwand und entsprechender Kostenersparnis verbunden gewesen.

 

Ende April erfolgte kurzfristig die Mitteilung, dass diese Handhabung nicht umsetzbar sei. Gleichzeitig kündigte die Verkehrsgesellschaft Untermain die bestehende Vereinbarung über die Abwicklung der Fahrkartenbestellung zum Schuljahresende am 31.07.2023. Die VU teilte mit, dass es ihr nicht möglich sei, für den Landkreis Miltenberg kurzfristig die Umstellung auf das Deutschland-Ticket sicherzustellen.

 

Eine Umstellung und die Ausgabe eines Deutschland-Tickets war für den Monat Mai damit nicht mehr zu realisieren. Für die Monate Juni und Juli 2023 erfolgte die Prüfung der möglichen Handlungsalternativen, um den Schülerinnen und Schüler die erweiterte Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen und einen möglichen Einsparungseffekt durch die Preisdifferenz zu nutzen.

 

Am 09.05.2023 traf Herr Landrat Scherf die Eilentscheidung, dass die bestehenden Schülernetzkarten zum Ende des Monats Mai auf die Deutschland-Tickets umgestellt werden sollen. Die Ausgabe soll in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern VAB und AMINA erfolgen. Das konkrete Umstellungsprozedere ist aktuell noch in der Abstimmungsphase. Sobald die Deutschland-Tickets ausgestellt sind, werden diese mit den ausgegebenen Schülerfahrkarten ausgetauscht. Hierbei ist die Mitwirkung aller Schulen und der beteiligten Personen notwendig.

 

Für das neue Schuljahr ist nach aktuellem Stand die Ausgabe des Deutschland-Tickets geplant. Diese soll möglichst auf digitalem Wege zu den jeweiligen Schülerinnen und Schülern gelangen. Aufgrund nicht vollständig erhobener E-Mail-Daten (kein Pflichtfeld bei der Antragstellung) und deren Validierung konnte eine elektronische Abwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden. Die Deutschland-Tickets müssen deshalb in Papierform ausgegeben werden. Für eine zukünftige elektronische Ausgabe werden aktuell die vorhandenen E-Mail-Daten überprüft und bei den Eltern abgefragt.

 

Darüber hinaus sind in den folgenden Monaten für den Zeitraum ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 Vorbereitungen zu treffen und Vereinbarungen abzuschließen, um ohne unnötigen Zeitdruck vertretbare Rahmenbedingungen für eine kostengünstige Schülerbeförderung zu schaffen. Hierfür sind in Zusammenarbeit mit den regionalen Partnern VAB und AMINA entsprechende Maßnahmen und Entscheidungen zu treffen.

 

Der Beschlussvorschlag ermöglicht der Verwaltung, die notwendigen Umstellungen auch in Hinblick auf die noch nicht feststehenden Rahmenbedingungen der angekündigten Tickets sicher zu stellen. Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung im zuständigen Ausschuss berichten.

 

Beratung:

 

Herr Feil berichtet in Ergänzung zur Sitzungsvorlage, dass am Vorabend eine Information der VU erfolgte, dass diese doch den Fahrkartenbezug und -umstellung in der bestehenden Struktur erbringen könne. Die Zusammenarbeit mit einem örtlichen Partner würde die Verwaltung begrüßen. Die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der VU waren positiv.

 

Herr Feil verweist darauf, dass der Landkreis nicht nur in der Schülerbeförderung Aufgabenträger ist, sondern auch im Bereich des ÖPNV. Er verweist diesbezüglich auf die Vorträge von Herrn Hogenmüller, Geschäftsführer der AMINA, vor den Mitgliedern des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr und dem Kreistag. Dieser hatte Berechnungen vorgestellt, dass die Tickets dem Landkreis Kosten verursachen bei der Umstellung. Für die Schülerbeförderung stellt das Deutschlandticket die bessere, weil wirtschaftlichere Alternative dar. Durch die Preisdifferenz wird das Sachgebiet Schülerbeförderung einen Einspareffekt haben. Ob dies im Kontext der gesamten ÖPNV-Ausgaben allerdings auch für den Landkreis gilt, kann man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehen.

 

Aktuell befindet man sich noch in der Evaluierung der E-Mail-Adressen der Schüler*innen. Daher wird der Umtausch auf das Deutschlandticket zum Juni 2023 erfolgen und dieses vorerst bis einschließlich Dezember 2023 ausgestellt werden.

 

Sollte die im Herbst angekündigte 29-Euro-Variante des Deutschlandtickets auf vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ausgedehnt werden, erfolgt eine erneute Gremienbefassung.

 

Da die Schülerbeförderung jährliche Kosten in Höhe von 4 Mio. EUR verursacht, ist mit dem heutigen Empfehlungsbeschluss eine spätere Befassung im Kreistag verbunden.

 

Herr Scherf stellt klar, dass die VU wie auch die Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft KVG ein Teil der VAB sind und die Verwaltung daher mit dem Beschlussvorschlag 1 flexibel reagieren kann.

 

Herr Scherf verweist auf die Verpflichtung der Verwaltung, bei der Schülerbeförderung das wirtschaftlichste Ticket zu wählen, da andernfalls keine staatliche Erstattung erfolgt. Im zuständigen Staatsministerium kann derzeit niemand rechtssicher eine Auskunft geben, ob das 365 EUR-Ticket das günstigere Ticket für den Landkreis ist oder das 49-Euro-Ticket.

 

Herr Feil macht Ausführungen zu einzelnen Punkten der FAQ des Kultusministeriums im Hinblick auf günstigste Ticketwahl, die Kosten und den Erstattungsprozess.

 

Herr Scherf informiert über eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung der AMINA, aufgrund der ungeklärten Rechtsfragen, des hohen bürokratischen Aufwands und der Nicht-Möglichkeit einer parallelen Einführung zum Deutschlandticket die Einführung des 365-Euro-Tickets für dieses Jahr auszusetzen. Eine Umsetzung soll ggf. für das kommende Schuljahr (Herbst 2024/2025) erfolgen. Die Entscheidung wird je nach Entwicklung des Deutschlandtickets und des 29-Euro-Tickets erst noch getroffen.

 

Herr Feil weist daraufhin, dass Schülerbeförderungskosten nur bis zur 10. Klasse übernommen werden. Ab der 11. Klasse sind die Schüler*innen selbst für die Ticketauswahl und -kauf zuständig und haben dann einen Kostenersatzanspruch.

 

Da aufgrund von Vorgaben des Kultusministeriums nicht grundsätzlich das Deutschland-Ticket als Berechnungsgrundlage herangezogen werden darf, rechnet die Verwaltung mit teilweisen Beschwerden der Eltern zum Vorgehen.

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