Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Energiebericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.05.2023   EBV/016/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Der Klimaschutzmanager Herr Randig, UB 5, stellt den Energiebericht vor:

 

Im Energiebericht zu den Kreisliegenschaften wird auf einige gesetzliche Rahmenbedingungen mit Energie- und Klimaschutzbezug eingegangen sowie über die Energieverbräuche der Kreisliegenschaften informiert.

 

Aufgrund des Nutzerverhaltens, das COVID-bedingt in den Jahren 2020–2022 zu vermehrter Lüftung und in Folge zu erhöhten Strom- und Wärmeverbräuchen geführt hat, sind die Verbräuche dieser Jahre nur bedingt vergleichbar und im Hinblick auf die langen Zeitreihen eingeschränkt. Deshalb liegt in diesem Jahr der Schwerpunkt der Darstellung in der Wirkung der zuletzt ausgeführten Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Wärme- und Stromerzeugung. Es wird auf die Schaubilder in der Präsentation zum Energiebericht verwiesen. Einführend wird ein Überblick zu den vielen Änderungen in der Gesetzgebung gegeben.

 

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts in Form eines vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs vorliegt, sieht neue Anforderungen in Bezug auf die Effizienz und Wärmeerzeugung von Gebäuden vor. Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In diesem Zusammenhang ist es interessant zu sehen, welche Wirkung die zuletzt sanierte Heizungsanlage am Verwaltungsstandort Brückenstraße 2 erzielt hat. Seit Inbetriebnahme im Herbst 2021 ist die Wärmebereitstellung zu rund 85 % Prozent durch Holzpellets erfolgt und erfüllt damit die GEG-Vorgaben.

 

Die EEG-Novelle aus dem Jahr 2022 bestätigt die Relevanz des Gesetzes als zentrales Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Für die Kreisliegenschaften hat es sowohl für bestehende als für neue, in Planung befindliche Photovoltaikanlagen eine Relevanz. Insbesondere die in den letzten Jahren erbauten Photovoltaikanlagen, die im Rahmen des Photovoltaik- Ausbauprogramms mit einem Fokus auf den Eigenverbrauch entstanden sind, profitieren von der Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, die bereits zur Jahresmitte 2022 erfolgt ist. Für die Errichtung neuer Anlagen gelten erhöhte Einspeisesätze, seit Anfang 2023 profitieren alle neu zu beschaffenden PV-Anlagen vom Erlass der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

 

Anfang 2023 ist der Art. 44 a der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten, der eine Solarpflicht formuliert. Für die Kreisliegenschaften bedeutet das, dass neue Nicht-Wohngebäude ab dem 1. Juli 2023 und Bestandsgebäude, bei Erneuerung der Dachhaut, ab dem 1. Januar 2025, sicherstellen müssen, „dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden“. „Eine angemessene Auslegung liegt vor, wenn die Modulfläche mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche entspricht.“ Die Anforderungen werden aus Sicht der Verwaltung auf den bereits im Solarausbauprogramm erschlossenen Liegenschaften (Hermann-Staudinger-Gymnasium, Johannes-Butzbach-Gymnasium, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule, Main-Limes-Realschule, Verwaltungsgebäude Brückenstraße 2, Lehrwerkstatt der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg Standort Obernburg) erfüllt.

 

Das im Jahr 2021 verabschiedete und in Kraft getretene „Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG“ formuliert Anforderungen zur Ausstattung bzw. Vorrüstung von Ladeinfrastruktur in Neubauten, Sanierungsobjekten und Bestandgebäuden. Demzufolge muss künftig bei Neubauten oder im Zuge einer umfangreichen Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mehr als sechs PKW-Stellplätzen jeder dritte (Neubau) bzw. jeder fünfte (Sanierung) Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet sein. Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss ab 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet werden (§ 10 GEIG). Eigentümer mehrerer Nichtwohngebäude, die dieser Pflicht unterliegen, können die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammenfassen. Demnach können die vier im Bau befindlichen Ladepunkte in der Brückenstraße 2 zur Erfüllung der Anforderung von § 10 GEIG an insgesamt vier Standorten herangezogen werden. Eine Vorverkabelung ist jedoch für jede Liegenschaft vorzusehen, für die das Gesetz Anwendung findet.

 

Um eine Notsituation bei der Energieversorgung über den Winter 2022/23 zu vermeiden, sind zwei Verordnungen mit Relevanz für die Kreisliegenschaften in Kraft getreten. Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ist im Herbst 2022 umgesetzt worden. Die Verordnung regelt, dass in den Verwaltungsgebäuden die Mindestraumtemperatur um ein Grad Celsius auf maximal 19 Grad abgesenkt wird. Warmwasser soll dort, wo es lediglich dem Händewaschen dient, abgeschaltet werden. Die Auswertung des Wärmeverbrauchs für den Standort Brückenstraße 2 zeigt eindrücklich die Wirkung, die durch diese Maßnahme erzielt wurde; gegenüber dem Mittelwert von 2018 - 2020 ist im Jahr 2022 rund 18 % weniger Wärme benötigt worden.

 

Mit der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) werden Eigentümer größerer Gebäude zur Optimierung der Heizungssysteme verpflichtet. Im Fall der Kreisliegenschaften bedeutet das, dass in den Liegenschaften Janusz-Korczak-Schule, Untermainhalle, Johannes-Hartung-Realschule, Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule und der Dreifachsporthalle Miltenberg ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird. Die Mittel hierzu sind im Haushalt 2023 vorgesehen.

 

Die detaillierte Auswertung der Photovoltaikanlagen zeigt, dass die „eigenverbrauchsoptimierten Anlagen“ aus dem Photovoltaikausbauprogramm die Erwartungen erfüllen. Die Eigenverbrauchsquoten liegen je nach Liegenschaft zwischen 59 Prozent (Hermann-Staudinger-Gymnasium) und 92 Prozent (Verwaltungsgebäude Brückenstraße 2). In diesem Jahr wird die Erschließung der Photovoltaikpotentiale auf dem Karl-Ernst Gymnasium empfohlen.

 

Zu den Verbräuchen der Kreisliegenschaften

 

Die Gesamtbetrachtung der Energieverbräuche der Kreisliegenschaften zeigt für die Jahre 2021 und 2022 einen Corona-bedingten erhöhten Wärmeverbrauch auf; der Gesamtstromverbrauch war in den letzten Jahren geringen Schwankungen ausgesetzt. In Zukunft ist aufgrund der Nachrüstung von Lüftungsanlagen mit einem deutlichen Anstieg des Strombedarfs zu rechnen. In der Berufsschule Miltenberg wird rund die Hälfte des Strombedarfs durch die zwei BHKW bereitgestellt. Die Heizzentrale Elsenfeld (Holzhackschnitzeln und Gas) hat in den letzten Jahren den größeren Teil der Wärme durch Holzhackschnitzel erzeugt. Ein ähnliches Bild zeigt sich für Heizzentrale Obernburg; auch dort wird der größere Anteil des Wärmebedarfs durch Holzhackschnitzel gedeckt. Wie an den meisten Schulen zeigt sich auch am Schulzentrum Miltenberg, dass die Wärmeverbräuche in den Jahren 2021 und 2022 über dem erwarteten Trend liegen. Die Wärmebereitstellung erfolgt wie in den Vorjahren vor allem über die Abwärme der Firma FRIPA. Die Abwärme trägt Anteile zwischen 88,5 – 97 Prozent zum Wärmebedarf bei. Im Jahr 2022 sind technische Probleme bei der Wärmeübergabe aufgetreten, seit 2023 liegt der Anteil der Abwärme wieder über 95 Prozent.

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