Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK)
Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.05.2023   EBV/016/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Ausschusses für Energie, Bau und Verkehr nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Wosnik führt aus:

 

In der Kreistagssitzung vom 07.03.2022 hatte dieser einstimmig den Beschluss gefasst, einen Aufnahmeantrag zur Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen zu stellen.

 

Der Antrag wurde daraufhin von Herrn Haas vorbereitet und durch Landrat Scherf am 11.04.2023 gestellt.

 

Im Rahmen des Aufnahmeprocederes fand eine Vorbereisung durch Vertreter der AGFK statt.

 

Die Bereisung wurde ebenfalls durch Herrn Hass vorbereitet.

 

Zu Beginn der Bereisung wurden im Landratsamt Miltenberg wesentliche Inhalte unserer Bemühungen um die Verbesserung der Radinfrastruktur und die damit gekoppelte Öffentlichkeitsarbeit dargestellt.

 

Die beiden Leiter der Polizeiinspektionen Miltenberg und Obernburg, die Vertreter des Staatl. Bauamtes Frau Weißenbach und Herr Schwab, Herr Scherf (zeitweise) und Herr Schötterl sowie Herr Haas und Herr Wosnik waren in die Vorbereisung eingebunden.

 

Bereits nach der Vorstellung der Aktivitäten durch Herrn Haas wurde nach Auffassung der Vertreter des AGFK deutlich, dass der Landkreis sich bereits sehr gut für den Radverkehr einsetzt.

 

Nach dem Mittagessen wurde dann folgende Route zusammen mit dem Fahrrad befahren:

 

 

Während der Rundfahrt wurden zu den einzelnen Stationen Hinweise und Anmerkungen durch die Kommission gemacht.

 

Offene Punkte sind zum Beispiel:

Markierungsarbeiten und ggf. Beleuchtung, Ausschilderungen, zusätzliche Abstellanlagen für Räder etc.

 

Zum Schluss der Vorbereisung bestätigten alle Vertreter des AGFK´s den sehr positiven Eindruck, den sie vom Engagement des Landkreises und der guten Arbeit von unserem Radverkehrsbeauftragten Herrn Haas erhalten hatten.

 

Im Nachgang der Bereisung erhält der Landkreis Hinweise, welche Aktivitäten bis zu einer Hauptbereisung noch erfolgen sollten, um in den Kreis der AGFK als reguläres Mitglied aufgenommen zu werden. In der Regel findet die Hauptbereisung max. vier Jahre nach der Vorbereisung auf Antrag durch die Kommune statt.

 

Mehrfach wurde jedoch von den Vertretern des AGFK darauf hingewiesen, dass der Landkreis bereits viel schneller die noch notwendigen Maßnahmen ausführen und eine Hauptbereisung beantragen könnte und sollte.

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