Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Themen aus dem BBA JHP

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2023   JHA/005/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen, dass das Schwerpunktthema der Jugendhilfeplanung für die Jahre 2023 bis 2025 „Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung im Grundschulalter“ ist.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen, dass im Landkreis Miltenberg ein Beratungsangebot für Kinder und junge Menschen mit sexualisierter Gewalterfahrung geschaffen wird. Hierfür empfehlen sie dem Kreistag, die notwendigen jährlichen Haushaltsmittel i.H.v. 150T € bereitzustellen.


Herr Rätz stellt den Sachverhalt vor:

 

In seiner jährlichen Klausurtagung am 18.03.2023 wurden dem BBA JHP die übergeordneten Herausforderungen der SGB VIII Reform gerade auch für die Jugendhilfeplanung vorgestellt: Inklusion, Sozialräumlichkeit, Prävention und Partizipation. In diesem Zusammenhang stellten sich die Fachdienste des Koordinierenden Kinderschutzes (KoKi) mit ihrer präventiven Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen und der Fachdienst Eingliederungshilfe und Teilhabe im Hinblick auf die kommende „große inklusive Lösung“ vor. Im Rahmen der Festlegung des Schwerpunkthemas „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ stellte der Fachdienst Kindertagesbetreuung den aktuellen Umsetzungsstand vor. 

 

Über die Schwerpunktsetzung der Jugendhilfeplanung von 2023 bis einschließlich 2025 hat der BBA JHP einstimmig entschieden und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Schwerpunktsetzung der JHP wie folgt:

 

  1. Weiterführung des Schwerpunktthemas „Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung Grundschulkind“ bis einschließlich 2025 mit folgenden Inhalten:

- Bestandserhebung

- Informationen an alle beteiligten Akteure

- Beratung bei der Umsetzung in den Kommunen vor Ort

- Förderung des Zusammenwirkens relevanter Akteure

- Weiterführung der Steuerungsgruppe

 

  1. Weitere Aufgaben der Jugendhilfeplanung bis 2025 sind:

- zeitnahe Umsetzung eines Beratungsangebotes für Kinder und junge Menschen mit   
  sexualisierter Gewalterfahrung, besonders im Alter unter 16 Jahren

- Kooperation mit der Fachstelle Familie

- Kooperation mit der Fachstelle Familie, Fortschreibung des Familienbildungskonzeptes
  bis Mai 2024

- Weiterführung der AG § 78

- Vernetzung mit den relevanten Akteuren im Bereich Inklusion (Inklusives Netzwerk des
  LK, Beratungsstellen, inklusive Region)

 

Sachstand Beratungsstelle bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Mit Beschluss des JHA vom Mai 2022 wurde die Jugendhilfeplanung beauftragt, Konzepte einzuholen und Sondierungsgespräche mit geeigneten Trägern zu führen. In der Folge wurden sieben mögliche Träger kontaktiert, von denen drei geeignete Konzeptentwürfe dem Jugendamt vorgelegt haben. Der BBA JHP hat in der Klausur fachliche Bewertungskriterien zusammengetragen und die Verwaltung beauftragt, diese zu gewichten, hinsichtlich der Konzepte anzuwenden und dem Jugendhilfeausschuss einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Eine fachliche Einschätzung konnte somit getroffen werden, allerdings werden verwaltungsintern derzeit noch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beauftragung eines Trägers geprüft. In jedem Fall sieht es der BBA JHP aufgrund der steigenden Fallzahlen als dringend notwendig an, ein solches Angebot für den Landkreis Miltenberg zu schaffen und empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die zeitnahe Umsetzung eines geeigneten Beratungsangebotes. Dieses soll sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren mit sexualisierter Gewalterfahrung richten. Es wird davon ausgegangen, dass für die zu beauftragende externe Beratungsstelle Aufwendungen im Umfang von 1,5 Fachkräften mit zusätzlichen Sach- und Gebäudekosten und somit jährliche Kosten i.H.v. 150 T€ entstehen.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 werden unter Berücksichtigung des möglichen Projektstarts voraussichtlich maximal 75.000€ gebraucht.

 

Beratung:

 

Herr Härtel fragt nach der Aufgabe des Jugendhilfeausschusses, die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruches auf eine Ganztagesbetreuung zu begleiten. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten und Personal sowie die Finanzierung für die Kommunen wird als schwierig angesehen.

Laut Herrn Rätz seinen sich Bund und Länder uneinig, ob die vom Bund dem Land Bayern zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von über eine halbe Milliarde Euro für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ausreichen. Es ist zu befürchten, dass die Kommunen werden zuzahlen müssen, ohne eine Rückerstattung zu erhalten.

Herr Scherf plädiert dafür, dass alle gemeinsam an der schwierigen Umsetzung mit Verständnis füreinander mitwirken. Bei den Gemeinden wird letztlich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf verbleiben. Herr Scherf plädiert dafür, aufgrund des Fachkräftemangels etwas flexibler bei der Teamzusammenstellung zu sein und verstärkt Qualitätssicherung nicht nur über die formale Qualifikation, sondern auch durch die pädagogische Teamführung und konzeptionelle Arbeit zu sichern.

 

Herr Adams berichtet über seine positiven Erfahrungen, das Thema sexuelle Gewalt gegenüber Kindern präventiv auf Elternabenden in Kindertagesstätte mindestens einmal pro Jahr anzusprechen und alle Beteiligten dahingehend für das Thema zu sensibilisieren.

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