Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5.1: Pflegesätze ab 01.07.2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2023   JHA/005/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.07.2023 den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.


Frau Fuchs erörtert den Sachverhalt:

 

Die Berechnung der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege wurde 2005 auf den Regelbetrag für die Unterhaltsberechnung umgestellt.

 

Die o. g. Empfehlungen gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33

SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in

- Vollzeitpflege,

- Vollzeitpflege in Form von Wochenpflege,

- Sonderpflege.

Auch bei seelischer Behinderung und in der Volljährigenhilfe sowie in der Bereitschaftspflege werden entsprechende Leistungen gewährt.

 

Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Das SGB VIII verpflichtet dazu, bei Vollzeitpflege den notwendigen Unterhalt des jungen Menschen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen.

 

Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.

 

Die laufenden Leistungen zur Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung.

 

Die monatliche Pflegepauschale ist nach Altersstufen unterteilt und beträgt (in Klammern bisher):

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungs-
beitrag

Pflege-
pauschale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

312 € x 2 = 624 € (568 €)

350 € (350 €)

974 € (918 €)

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

377 € x 2 = 754 € (684 €)

350 € (350 €)

 1104 € (1034 €)

Ab 13. Lebensjahr

463 € x 2 = 926 € (838 €)

350 € (350 €)

1276 € (1188 €)

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege beträgt wegen niedrigeren Aufwendungen für Lebensunterhalt und Erziehung bei

- Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H. und

- Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale.

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten

- bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 93,-- €
   unverändert),

- bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags (derzeit 61,-- €
   unverändert).

 

Beratung:

 

Auf Nachfrage zur Situation und Bedarfsabdeckung im Landkreis Miltenberg erläutert Herr Rätz, dass der Landkreis über zehn bis zwölf Bereitschaftspflegefamilien verfügt, für deren Einsatzbereitschaft und Engagement er sich bedankt. Durchschnittlich sind 55 Kinder in Pflegefamilien untergebracht. In 2022 waren es 71 Kinder über 734 Monate insgesamt. Die Kosten für die Vollzeitpflege betrugen 780/790 TEUR.

 

Herr Scherf macht auf die Aufrufe in der Presse zur Suche weiterer Pflegefamilien aufmerksam.

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