Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Haushalt Jugendamt 2023

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2023   JHA/005/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Haushaltsansatz 2023 für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) bei Ausgaben von 13.130.700 € sowie Einnahmen von 2.868.250 €, d.h. mit einem Zuschussbedarf des Landkreises Miltenberg für 2023 in Höhe von 10.262.650 €, wird angenommen und dem Kreistag zur Zustimmung empfohlen. 


Herr Scherf leitet in den TOP an. Herr Rätz erläutert im Anschluss die wichtigsten Zahlen aus dem Haushaltsplan 2023 und verweist auf die separate, haptisch vorliegende Unterlage.

 

Ergebnis 2022

 

Beim vorläufigen Ergebnis können wir dieses Jahr nicht nur auf eine Hochrechnung, sondern bereits auf ein vollständig abgeschlossenes Jahr 2022 zurückgreifen. Für das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie entstanden demnach Ausgaben i.H.v. 11.519.900 € bei Einnahmen i.H.v. 2.114.960 €. Somit beträgt der Zuschussbedarf des Landkreises Miltenberg für letztes Jahr 9.404.940 €. Der im Nov.21 vom Jugendhilfeausschuss empfohlene Zuschussbedarf sah in der Planung 9.654.600 € vor. Der letztendlich vom Kreistag beschlossene Haushalt enthielt einen Zuschuss i.H.v. 9.073.100 €.

Damit liegt der reale Zuschussbedarf um 4% (-331.840 €) über dem angesetzten Bedarf. Wesentliche Gründe hierfür sind:

 

1.)    -109 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.1 Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

·         +40 T€ weniger Zuschüsse für Elternbeiträge in den Kitas

·         -160 T€ mehr für Kinder in Tagespflege

·         +10 T€ weniger im Bereich externe Projekte

2.)    +7 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.2 Jugendarbeit

·         +3 T€ weniger im Bereich externe Projekte

·         +4 T€ weniger im Bereich Freizeit und Erholung

3.)    +41 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.31 JaS, Jugendberufshilfe und Prävention

·         +17 T€ weniger bei JaS und Jugendberufshilfe

·         +24 T€ weniger im Bereich Prävention

4.)    +81 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.32 Förderung der Erziehung und Familie

·         +45 T€ weniger im Bereich Förderung/Beratung (davon 16 T€ Sondermittel Bund)

·         +27 T€ weniger bei der Unterbringung von Eltern mit Kind (trotz +50% Leistungsmonate)

·         +10 T€ weniger für die Versorgung von Kindern in Notsituationen

5.)    -458 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.33 Hilfen zur Erziehung

·         -21 T€ mehr für individuelle Erziehungshilfen

·         +190 T€ weniger für Soziale Gruppenarbeit

·         +64 T€ weniger für Erziehungsbeistandschaften (trotz +6 % Leistungsmonate)

·         -47 T€ mehr für Sozialpädagogische Familienhilfe (+16% Leistungsmonate)

·         -73 T€ mehr für Erziehung in Heilpädagogischen Tagesgruppen

·         -20 T€ mehr für Pflegekinderwesen (-8% Leistungsmonate, aber -57 T€ Fallübernahmen)

·         -582 T€ mehr für Heimerziehung (+9% Leistungsmonate und -234 T€ Fallübernahmen)

6.)    +36 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.34 Inobhutnahme, Eingliederungshilfe, junge Volljährige

·         +4 T€ weniger bei der Hilfe für junge Volljährige

·         -151 T€ mehr für Inobhutnahmen (+85% Fälle und -63 T€ Fallübernahmen)

·         -16 T€ mehr für ambulante Eingliederungshilfe (+6% Leistungsmonate)

·         +200 T€ weniger für stationäre Eingliederungshilfe (trotz +3% Leistungsmonate)

7.)    +53 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.35 bis 36.39 Weitere Aufgaben und Hilfen

·         +53 T€ (Summenbildung aus sieben Produkten mit verhältnismäßig geringem Umsatz)

8.)    +19 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.75 Förderung von Beratungsstellen

·         +19 T€ periodenfremde Rückerstattung Erziehungsberatungsstelle

 

Ansatz 2023

 

Für dieses Jahr werden Ausgaben i.H.v. 13.130.700 € und Einnahmen i.H.v. 2.863.050 € veranschlagt. Der beabsichtigte Ansatz liegt mit 862.710 € oder 9% über dem letztjährigen Ergebnis oder sogar um 1.194.550 € oder 13% über dem (gekürzten) Ansatz für 2022.

 

Die für 2023 einkalkulierten Mehraufwendungen um 13% (1,2 Mio. €) setzen sich im Wesentlichen aus nachfolgenden Hintergründen zusammen:

 

 

1.)    -191 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.1 Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

·         -33 T€ für mehr Übernahmen von Elternbeiträge in den Kitas wegen der Wohngeldreform

·         +81 T€ mehr Zuschüssen von Bund und Land für Kinder in Tagespflege… bei

·         -237 T€ steigenden Ausgaben aufgrund der Zunahme von Kindern und Tagespflegepersonen

·         - 2 T€ steigende Sachkosten für Sprachvermittler

2.)    +14 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.2 Jugendarbeit

·         + 3 T€ Angebotsanpassungen im Bereich Jugendbildung und Freizeit

·         +11 T€ periodenfremde Rückerstattung weniger im Bereich Freizeit und Erholung

3.)    -83 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.31 JaS, Jugendberufshilfe und Prävention

·         -3 T€ steigende Ausgaben bei JaS und Jugendberufshilfe

·         -75 T€ halbjährige Kosten für Beratungsstelle sexueller Missbrauch

·         -5 T€ Angebotsanpassung im Bereich Prävention

4.)    -11 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.31 Förderung der Erziehung und Familie

·         +11 T€ Anpassung Kostenbeiträge und Zusatzanträge für weitere Bundesmittel

·         - 15 T€ Koki Projekte

·         - 12 T€ Aufnahme Begleitete Umgänge in richtige Produktgruppe (hier)

·         +5 T€ Anpassung der Kosten bei der Unterbringung von Eltern mit Kind

5.)    -1 Mio. € Mehraufwand in Produktgruppe 36.33 Hilfen zur Erziehung

·         -12 T€ mehr für gestiegene individuelle Erziehungshilfen (inkl. +12 Ausgliederung BU zu 36.31)

·         +84 T€ Ansatzanpassung für Soziale Gruppenarbeit

·         +19 T€ Ansatzanpassung für Erziehungsbeistandschaften (auf hohem Niveau)

·         -94 T€ mehr für Sozialpädagogische Familienhilfe (stetig steigende strukturierende Hilfebedarfe)

·         -485 T€ Anpassung an stark gestiegene Bedarfe für Erziehung in Heilpädagogischen Tagesgruppen

·         +5 T€ Ansatzanpassung im Pflegekinderwesen

·         -520 T€ Ansatzanpassung für stark zugenommene Bedarfe für Heimerziehung

6.)    +57 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.34 Inobhutnahme, Eingliederungshilfe, junge Volljährige

·         +95 T€ weniger Hilfe wegen früherer Wirkungssteuerung bei noch nicht jungen Volljährigen

·         -14 T€ angenommener Rückgang der Inobhutnahmen bei längeren Unterbringungen und mehr Kosten

·         -91 T€ steigende Inanspruchnahme für ambulante Eingliederungshilfe

·         -11 T€ steigende Inanspruchnahme für teilstationäre Eingliederungshilfe

·         +78 T€ Anpassung für stationäre Eingliederungshilfe

7.)    -10 T€ Mehraufwand in Produktgruppe 36.35 bis 36.39 Weitere Aufgaben und Hilfen

·         -10 T€ (Summenbildung aus sieben Produkten mit verhältnismäßig geringem Umsatz)

8.)    +33 T€ Minderaufwand in Produktgruppe 36.75 Förderung von Beratungsstellen

·                   +33 T€ periodenfremde Rückerstattung und Ansatzanpassung Erziehungsberatungsstelle

 

Weiterhin bleibt laut Herr Rätz ein Schwerpunkt auf den Kostenerstattungen (insb. Bezirk). Die fachliche Steuerung und die Zusammenarbeit zwischen ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe wurde nach drei Jahren fachdienstübergreifender Arbeit und mit Einbindung der Mitarbeiter*innen und neuen Leitungskräfte zum 15.04.2023 endlich in Form einer neuen umfassenden elfseitigen Richtlinie eingeführt. Der nächste Schritt ist die Einbindung der wirtschaftlichen Jugendhilfe in die gemeinsame Software OK.JUS. Hiernach ist die Auswertung von Steuerungszahlen über die Software (kostenloses CAP-Modul) möglich und bietet zusammen mit geplanter Institutsbegleitung (PeB) die richtigen Schnittpunkte zur Implementierung des vorgesehenen Fachcontrollings.

Spannend bleibt auch, wie sich die gleichermaßen gestiegenen gesetzlichen Vorgaben und inklusiven Rahmenbedingungen der SGB VIII Reform und Anspruchshaltungen der Kundschaft zusammen mit Fachkräftemangel, insbesondere bei den freien Trägern, auf die Arbeit und Kosten des Jugendamtes auswirken.

 

Detailfragen seitens der Mitglieder des Ausschusses werden beantwortet.

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