Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5.3: Zuschläge Sonderpflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2023 JHA/005/2023 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Landkreis Miltenberg übernimmt den von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlenen neu überarbeiteten Beurteilungsbogen für die Ermittlung eines Mehrbedarfes bei Sonderpflege in der Vollzeitpflege einschließlich der auf dieser Basis vorgeschlagenen Zuschläge – rückwirkend ab 01.01.2023.
Zudem kann bei Wegfallen der Voraussetzungen für die Gewährung des Mehrbedarfes den Pflegeeltern eine einmalige, zusätzliche erhöhte Pflegepauschale in der bisherigen Höhe als besondere Anerkennung gewährt werden.
Frau Fuchs führt
aus:
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen und für junge Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand soll der Erziehungsbeitrag, der den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten soll, zeitlich begrenzt angemessen erhöht werden.
Ein erweiterter Förderbedarf wird grundsätzlich angenommen, wenn der junge Mensch aufgrund seiner schweren emotionalen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung im Alltag gravierende Verhaltensauffälligkeiten zeigt und daher besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigt.
Anhand des neu überarbeiteten Beurteilungsbogens, der u.a. mit dem Bayerischen Landesjugendamt abgestimmt ist und dem die kommunalen Spitzenverbände zugestimmt haben, soll eine bestmögliche Abbildung des Belastungsprofils des betroffenen Kindes bzw. des Jugendlichen und seines sozialen Umfeldes erfolgen. Der empfohlene Beurteilungsbogen umfasst 104 auswählbare Merkmale, für die jeweils Wertungen von 0 bis 6 Punkte vergeben werden können. Auf dieser Basis wird der Mehrbedarf für die Sonderpflege wie folgt ermittelt:
Punktzahl |
Zuschlag |
Anmerkung |
0 – 49 Punkte |
0 € |
Kein vergütungsfähiger Mehrbedarf |
50 Punkte |
175 € |
Pauschale |
51 – 199 Punkte |
179 € bis 697 € |
Lineare Anpassung, s. angefügte Tabelle |
200 – 624 Punkte |
700 € |
Pauschale |
Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen weiterhin:
Der finanzielle Zuschlag wegen des erzieherischen Mehraufwandes wird bezahlt, solange die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Fallen die Voraussetzungen weg, kann den Pflegeeltern eine einmalige, zusätzliche erhöhte Pflegepauschale in der bisherigen Höhe als besondere Anerkennung gewährt werden.
Anlagen:
Belastungsmodell und Beurteilungsbogen Sonderpflege-Mehrbedarf
Anhang 3 der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände – Tabelle Mehrbedarfszuschläge