Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5.2: Pauschalierung weiterer Leistungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2023 JHA/005/2023 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:
Der Landkreis Miltenberg hebt die monatlichen Pauschalbeträge für weitere Leistungen in der Vollzeitpflege ab 01.07.2023 auf monatlich 50 € aufgrund der Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände an.
Frau Fuchs trägt
vor:
Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Anteils am Lebensstandard der Pflegefamilie. Darin sind insbesondere der Aufwand für Unterkunft, Verpflegung, Ergänzung der Bekleidung und der Aufwand für sonstige Bedürfnisse des jungen Menschen (z.B. Verzehr außer Haus, Taschengeld, Friseur, Pflegemittel, Telefon, kleinere Reisen, Reparaturen usw.) enthalten.
Zusätzliche, über den vorgenannten Unterhaltsbedarf hinausgehende Leistungen, werden nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall nach Maßgabe des Hilfeplans oder pauschaliert bewilligt.
Bei Pauschalierung dieser zusätzlichen Leistungen sollen häufige Antragstellungen vermieden und den Pflegeeltern Spielräume für eigene Entscheidungen eröffnet werden.
Lt. Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände können die monatlichen Pauschalbeträge zwischen 30 € und 60 € liegen.
Bislang wurden vom Jugendamt des Landkreises Miltenberg monatlich 30 € gewährt.
Mit einer Erhöhung der Pauschalleistungen auf monatlich 50 € können zusätzliche Bedarfe besser abgedeckt werden, sodass Anträge auf weitere Leistungen nicht mehr erforderlich werden.