Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Wahl der Jugendschöffen

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2023   JHA/005/2023 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Scherf leitet in den TOP ein. Frau Fuchs erläutert das Wahlverfahren.

 

Mit Schreiben vom 31. Januar 2023 hat der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg das Jugendamt Miltenberg aufgefordert, bis spätestens 5. Juni 2023 dem Amtsgericht Obernburg am Main eine Vorschlagsliste mit mindestens 40 geeigneten Personen vorzulegen. Davon sollten je die Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen werden.

 

Entsprechend der Jugendschöffenbekanntmachung vom 7. November 2012, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. Oktober 2022, ist es bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

 

Von den Landkreisgemeinden sind fristgerecht dafür insgesamt 29 Frauen und 15 Männer vorgeschlagen worden.

Der Jugendhilfeausschuss hat aus diesen Bewerbungen diejenigen Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, die dem Amtsgericht Obernburg im Rahmen einer Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen zu melden sind.

 

Nachdem vom Präsidenten des Landgerichts Aschaffenburg mindestens 40 geeignete Personen im Rahmen der Vorschlagsliste gefordert und uns von den Gemeinden insgesamt 44 geeignete Bewerbungen gemeldet wurden, können die gemeldeten 29 Frauen und 15 Männer die Vorschlagsliste im Sinne des § 36 Gerichtsverfassungsgesetzes bilden.

 

Wahlverfahren:

 

Die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028 erfolgt in einem Durchgang, da die Gemeinden insgesamt nur vier Bewerber bzw. Bewerberinnen mehr für das Jugendschöffenamt gemeldet haben als mindestens an Vorschlägen dem Amtsgericht Obernburg zu melden sind.

 

Die von den Gemeinden vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber wurden zu je einer Vorschlagsliste zusammengestellt. Von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses können entweder alle Bewerberinnen und Bewerber gesamt über das Listenkreuz gewählt werden - hierbei erhält jede Person eine Stimme - eine weitere Kennzeichnung ist in diesem Fall nicht zulässig - oder die Bewerberinnen oder Bewerber können einzeln gewählt werden, wobei in diesem Fall von jedem stimmberechtigten Mitglied jeweils nur 1 Stimme je Bewerberin bzw. Bewerber vergeben werden kann.

 

Sollten im Wahlgang Bewerberinnen oder Bewerber nicht die erforderliche zwei Drittel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bzw. weniger als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten, ist über die dann neu zusammenzustellende Liste nochmals abzustimmen.

Die Liste gilt als angenommen, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (notwendig: acht Stimmen) ihre Zustimmung erteilen.

 

Die Liste ist im Jugendamt nach Bekanntmachung eine Woche öffentlich aufzulegen. Sollten berechtigte Einwände gegen auf der Liste befindliche Personen vorgebracht werden, werden diese Personen aus der Liste gestrichen, ohne dass die Liste ihre Gültigkeit verliert. Dies gilt, so lange mindestens 25 Frauen und 15 Männer auf der Liste verbleiben.

 

Etwaige darüberhinausgehende Einsprüche - schriftlich oder zur Niederschrift - gegen auf der Liste befindliche Personen werden an das Amtsgericht Obernburg zusammen mit der Vorschlagsliste übersandt.

 

Die Listen mit den vorgeschlagenen Personen liegen als Anlage bei.

 

Wahlgang:

 

Herr Scherf wirbt für das Listenkreuz. Die Streichung einzelner Personen ist zulässig. Dabei ist das Erreichen der notwendigen Mindestanzahl von 40 geeigneten Personen zu beachten.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden zum geheimen Ausfüllen ihrer zwei Stimmzettel aufgerufen. Danach sind diese zu falten und durch die Mitglieder in die aufgestellte Wahlurne einzuwerfen. Frau Fuchs kontrolliert, das nur berechtigte Ausschussmitglieder sich an der Wahl beteiligen.

 

Die Wahlurne wird im Anschluss von Frau Kneisel aus dem Sitzungsraum verbracht und im vier-Augen-Prinzip die Stimmzettel ausgezählt.

 

Wahlergebnis:

 

Herr Scherf stellt folgendes Wahlergebnis fest: Von 15 wahlberechtigten Ausschussmitgliedern haben sich 14 Ausschussmitglieder an der Wahl beteiligt. Es liegen alle 44 Bewerberinnen oder Bewerber über dem Quorum. Die Einzelergebnisse liegen als Anlage 1 bei.

 

Frau Fuchs wird im Nachgang die weiteren notwendigen Schritte einleiten.

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