Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Radverkehrskonzept Radweg Amorbach – Kirchzell
Information und Beschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.04.2023   EBV/015/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Ausbau des Radweges gemäß Variante 2, in Zusammenarbeit mit den beteiligen Kommunen, zu bearbeiten, die Grunderwerbsfragen zu klären und nach weiteren Fördermöglichkeiten sowie einer kostengünstigen Umsetzung zu suchen.


Herr Scherf begrüßt zu diesen TOP den Mobilitätsbeauftragten Herrn Haas sowie Herrn Eilbacher vom Ingenieurbüro Eilbacher.

 

Herr Haas trägt die Sitzungsvorlage vor. Herr Eilbacher ergänzt die Ausführungen mittels einer separaten Präsentation.

 

Weiterführung des Radwegebauprojektes Amorbach-Kirchzell

 

Zuletzt wurde in der Sitzung vom 12.12.2022 über das Radwegeprojekt berichtet.

Mittlerweile ist die Prüfung der Varianten mit und ohne Förderung abgeschlossen.

 

Es kommen nunmehr drei Varianten in Frage. Diese werden anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

Variante 1: Ausbau gemäß Förderrichtlinie Stadt und Land.

Kosten von ca. 1,9 Mio. € zzgl. Grunderwerb von 6.500 qm prognostiziert.

Bearbeitungszeit zwei bis drei Jahre.

Förderquote bis zu 75 % der Planungs- und Baukosten. Allerdings ist das Programm nur bis Jahresende offen und bereits jetzt überzeichnet. Auch ist die Fortsetzung des Sonderprogramms Stadt und Land nicht gesichert. Nach aktuell geltender Förderrichtlinie sind Projekte bis Jahresende abzuschließen, was unter den gegebenen Anforderungen nicht möglich ist.

 

Variante 2: Untermaßiger Ausbau mit Asphaltoberfläche.

Kosten von ca. 1,1 Mio. € zzgl. Grunderwerb von 1.500 qm prognostiziert.

Bearbeitungszeit ungefähr 1 Jahr.

Eine Förderung über BayGVFG-Mittel, BayFAG - Förderprogramm: Ländliche Entwicklung oder LEADER befindet sich in Klärung.

 

Variante 3: Untermaßiger Ausbau mit wassergebundener Decke (sogenannte Tränkdecke).

Kosten von ca. 960 T € zzgl. Grunderwerb von 1.500 qm.

Bearbeitungszeit 1 Jahr.

Diese Variante muss ohne Förderung durchgeführt werden.

 

 

Variante 2 ist die zu bevorzugende Option, da auf diese Weise die im Radverkehrskonzept geforderte Alltagstauglichkeit und die Verkehrssicherheit gewährleistet wird, gleichzeitig aber unverhältnismäßige Eingriffe in die Natur und Einsatz von Finanzmitteln vermieden wird. Die Variante ist zudem deutlich schneller umzusetzen als die Variante 1. In der Variante 3 wird zwar eine in der Erstellung kostengünstigere Variante gesehen, die jedoch einen höheren Pflegeaufwand mit sich bringt.

 

 

 

klima-relevant (graue Energie, Nutzung von öffentlichen Einrichtungen)

haushaltsrelevant (wird im Haushalt eingestellt)

 

 

 

Beratung:

 

Herr Wosnik ergänzt, dass die Mindestbreite von 2,50 m nach ERA der Kostentreiber ist. Ohne Umsetzung dieser Vorgabe ist keine Förderung zu bekommen. Diese verbreiterte Fläche gilt es – unter Generierung von Kosten – zu unterhalten.

Herr Eilbacher ergänzt, dass die von ERA geforderte Breite von 2,50 m überwiegend eingehalten werden kann, aber nicht die zusätzlich von ERA geforderten Bankette von jeweils 0,50 m links und rechts des Weges. Außerdem wird nach ERA bei der gegebenen Steigung alle 50 bis 100 m jeweils eine Verweilfläche benötigt.

 

Bei Nutzung einer Förderung sind Zeithorizonte abzudecken. Die entsprechenden Genehmigungs- und Untersuchungsphasen sind davor zuschalten, sodass Herr Wosnik mit einer Projektlaufzeit von drei Jahren rechnet. Ohne Inanspruchnahme einer Förderung, sondern als reine Ertüchtigung eines Weges, kann die Maßnahme sehr viel schneller umgesetzt werden.

 

Herr Haas ergänzt, dass eine Förderung nur einzelner Bauabschnitte gemäß Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken ausgeschlossen ist und nur für die Gesamtmaßnahme beantragt werden kann.

 

Der Bubenweg wird laut Rücksprache mit dem Bürgermeister nahezu ausschließlich als Radweg genutzt, eine Nutzung durch den Schwerlastverkehr kann ausgeschlossen werden.

 

Da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, ist der Landkreis der überwiegende Kostenträger. Für die anfängliche Doppelnutzung als Forstweg vom Ortsteil Buch ausgehend, ist eine Kostenbeteiligung der Gemeinde noch zu verhandeln.

 

Herr Haas ergänzt, dass neben der Nutzung für den Freizeitverkehr auch eine Schulwegrelevanz vorliegt.

 

Die Vor- und Nachteile der Varianten werden diskutiert. Die Mehrheit plädiert für die Asphaltdecke und das teils abschnittsweise Unterschreiten der Ausbaubreite. Bei einer Variante mit Wasserdecke droht eine Hangabspülung.

 

Da man die Förderung nach ERA nicht in Anspruch nehmen möchte, soll auch die Anzahl der Verweilflächen entsprechend der tatsächlichen Notwendigkeit auf nur eine Ruhezone an einem steileren Wegabschnitt reduziert werden.

Herr Scherf schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um die Passage „sowie kostengünstiger Umsetzung“ zu ergänzen, um in der Umsetzung sinn- und maßvolle, alltagstaugliche Entscheidungen für die Pendler, Schüler*innen und den Freizeitverkehr möglichst kosteneffizient zu treffen und weitere kostenreduzierende Maßnahmen zu ergreifen.

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