Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Einführung des 365 €-Tickets für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.03.2023   KT/012/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

Der Kreistag

a) ermächtigt den Landrat, die allgemeine Vorschrift zur Einführung des Deutschland-Tickets
     zu erlassen.

b) beschließt die Einführung des 365€-Tickets für SuS sowie Auszubildende mit einer
      voraussichtlichen Mehrbelastung des Kreishaushaltes von ca. 230.000 € jährlich.


Herr Scherf begrüßt Herrn Hogenmüller, Geschäftsführer der Aufgabenträgergesellschaft AMINA, und Herrn Haas, Mobilitätsbeauftragter. Dieser berichtet über

 

1.       Sachstand Deutschlandticket

Das Deutschlandticket ist der Nachfolger des beliebten 9€-Tickets. Für 49 € kann deutschlandweit der Nahverkehr in Bus und Bahn genutzt werden. Alle Menschen in Deutschland sind zum Erwerb des Tickets berechtigt, welches im monatlich kündbaren Abo vertrieben wird. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich digital, wobei der Zuschussbedarf je hälftig durch Bund und Länder getragen wird. Der Startzeitpunkt ist auf den 1. Mai 2023 terminiert. Hierüber wurde bereits der Ausschuss für Energie, Bau und Verkehr am 07.03.2023 informiert.

Für den Landkreis als Aufgabenträger des ÖPNV entstehen keine Mehrkosten, jedoch ist die formale Zustimmung zur Einführung in Form einer Allgemeinen Vorschrift notwendig und wird durch die Staatsregierung empfohlen. Diese Allgemeine Vorschrift regelt die Berechnungsmethode für den finanziellen Ausgleich und die Abwicklungsmodalitäten der Durchreichung der Landes- und Bundesmittel an die Verkehrsunternehmen. Ferner erwartet der Landkreis durch das Deutschlandticket eine Verringerung der Kosten in der Schülerbeförderung, wie unten dargestellt.

Die Allgemeine Vorschrift sollte zunächst bis Jahresende 2023 begrenzt sein, sofern keine Anschlusslösung für die Weiterfinanzierung hierüber hinaus vereinbart wurde. Da zum aktuellen Zeitpunkt - entgegen der Zusagen der übergeordneten Ebenen - kein Muster für die Allgemeine Vorschrift vorliegt, ist eine Ermächtigung des Landrats notwendig. Die Regierung von Unterfranken empfiehlt dieses Vorgehen unbedingt, um einen Start des Tarifs zum 1. Mai sicherzustellen.

 

2.       Einführung des 365€-Tickets für Schüler und Auszubildende

Das seit langem gewünschte 365€-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie für Auszubildende am Bayerischen Untermain berechtigt die Ticketinhaber verbundweit ab 1. August 2023 die Verkehrsangebote zu nutzen. Die Finanzierung wird zu zwei Dritteln durch den Freistaat, zu einem Drittel durch den Aufgabenträger Landkreis Miltenberg getragen.

Das Referenzticket stellt hier das Deutschlandticket dar, sodass die Differenz über den zuvor genannten Schlüssel zuzuzahlen ist. Hiervon profitiert der Landkreis Miltenberg stark. Die voraussichtliche tatsächliche Mehrbelastung beträgt lt. Gutachten 230.000 € jährlich. Diese setzt sich zusammen aus dem Zuzahlungsbedarf i.H.v. 500.000 € jährlich abzüglich der Einsparungen i.H.v. 270.000 € jährlich im Bereich der Kostenträgerkarten in der Schülerbeförderung.

 

Beratung:

 

Für die Einführung des 365€-Tickets in der Region hat man sich seit Jahren bemüht. Herr Scherf verweist auf das Verhandlungsergebnis mit der Staatsregierung, dass das Ticket auch für Schüler*innen und Azubis des Landkreises Miltenberg gilt.

Herr Haas stellt klar, dass das 365€-Ticket ein Jahresticket ist, während das Deutschlandticket monatlich abonniert werden kann.

 

Die Kombination der Tickets und ihrer deutschlandweiten Vereinheitlichung scheitert laut Herrn Haas aktuell an den verschiedenen Zuständigkeiten. Es wird der Absatz als auch die preisliche Entwicklung beobachtet, um dann ggf. für eine Verzahnung zu werben.

 

Es wird erörtert, welche Bedeutung das 365€-Ticket für die Kommunen hat, die eine Schülerbeförderungspflicht haben. Laut Herrn Hogenmüller werden die Kommunen von der Einführung des Tickets profitieren, da die Schülerbeförderungskosten sinken. Somit reduziert sich der Kostenaufwand für die Kommunen auf den niedrigeren Ticketpreis. Allerdings werden dabei die Kommunen zu 2/3 durch den Freistaat Bayern refinanziert. Somit verbleibt von dieser Reduzierung nur 1/3 bei den Kommunen. Für den Landkreis entstehen allerdings Mehrkosten durch die Ticketeinführung. Es wird den Schüler*innen die Verbundkarte gezahlt. Bei den Gemeinden wirkt es sich unterschiedlich aus, je nachdem, ob und in welchem Ausmaß ihnen ein Kostenträgeraufwand entsteht bzw. sie für Verbundkarten bezahlen. AMINA rechnet zu Verfahrensvereinfachung im Zeitfenster vom 1. Mai bis Ende Juni 2023 das günstigere Ticket ab. Daher kann die Gemeinde anhand ihrer Abrechnung ersehen, welche Ticketvariante für sie die günstigste ist.

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