Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bericht zum Biosphärenreservat

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.03.2023   KT/012/2023 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Die Mitglieder des Kreistages nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.


Herr Scherf informiert, dass der Koordinator Herr Schulze erkrankt ist. Mittels separater Präsentation stellen Frau Groll, Leiterin SG 42 und Frau Seidel, Leiterin UB 1, den aktueller Stand der Machbarkeitsstudie zu einem evtl. Biosphärenreservat Spessart vor und geben einen Ausblick über den Zeitplan sowie nächste geplante Schritte.

 

Im Anschluss werden mit Unterstützung von Dr. Kaiser vom Naturpark Fragen des Gremiums ausführlich beantwortet:

 

Beratung:

 

Es wird sich über die Beibehaltung der Holzrechte ausgetauscht. Herr Dr. Kaiser berichtet von Erfahrungen aus anderen Biosphärenreservaten, Frau Groll ergänzt, dass im Pfälzer Wald die Holzrechte auch in der Kernzone wahrgenommen werden können.

Herr Scherf betont, dass die Holzrechte nicht berührt werden dürfen, sondern gleichwertig erhalten bleiben müssen.

 

Es wird der Stand zur Kernzone und die Einbringung von Flächen diskutiert. Laut Dr. Kaiser ist es Verhandlungssache der Kommunen, welche Flächen in welcher Größe eingebracht werden. Er geht nicht davon aus, dass man das Ideal einer einzigen, zentriert gelegenen Kernzone erreicht. Dr. Kaiser weist darauf hin, dass sich die Kernzone auch auf mehrere Flächen verteilen kann. Diese sollen aber gemäß der UNESCO-Vorgaben eine Mindestgröße von jeweils 50 ha sowie zusätzliche Pufferflächen aufweisen, um eine ungestörte Entwicklung der Kernzone vor menschlichen Einflüssen zu haben. Aus ökologischer Sicht gilt, je größer, umso besser.

Den gemeindlichen Flächen im Hochspessart misst er eine wichtige Bedeutung bei im Hinblick auf ihre Vernetzungsfunktion im Bereich der Mainenge oder der Trockenwälder bzw. der wärmeren Standorte. Für kommunale Flächen ist ein Ausgleich in Aussicht gestellt. Die Eigentümer bleiben grundsätzlich erhalten. Die Flächen müssen allerdings auch geeignet sein.

 

Die Festlegung der Anzahl der Flächen ist ein Prozess, ebenso die Festlegung der Geeignetheit und ihrer ökologischen Wertigkeit. Offenland (Wiesen und Weiden) sollen nicht als Kernzonen ausgewiesen werden. Es ist seit Jahren das Ziel des Naturparks, die Offentäler als wertvolle Biotope und auch als Nutzungsflächen für die Landwirtschaft zu erhalten.

Herr Dr. Kaiser betont, dass niemanden etwas weggenommen werden soll. Auch die bisherige Form der Bewirtschaftung soll erhalten bleiben. Es wird ggf. mehr Unterstützung und Fördergelder geben, da eine bessere Beratung stattfinden kann. Exemplarisch führt Dr. Kaiser neue Fördertatbestände für Schäfer*innen an, die eine zusätzliche monatliche Prämie in Höhe von 240 Euro für die Erhaltung und Pflege der Landschaft bekommen können. Diese wird an das Vorhandensein von Kennarten gekoppelt, hier sind die Gebietsbetreuer*innen unterstützend tätig. Dies ist nur ein Beispiel, wie ein Biosphärenreservat auch positive Impulse geben kann.

 

Es wird auf eine klare Abgrenzung der Begrifflichkeiten Naturschutzgebiet/Äquivalent Kernzone und Landschaftsschutzgebiet, geschützte Landschaftsbestandteile und FFH-Gebiete hingewiesen.

Dr. Kaiser erläutert, dass ein Biosphärenreservat gesamthaft in dem Sinn keine Schutzzone ist. Die Schutzzonen in einem Biosphärenreservat sind die Kernzonen. Diese müssen rechtlich als Naturschutzgebiete oder -reservate gesichert werden. Es kommen Kontrollschutzzonen im Wald hinzu. Als Grundlage für den Naturpark hat man bereits jetzt schon ein Landschaftsschutzgebiet, das 60 Prozent des Naturparks umfasst. Damit verbunden hat man bereits seit 40 bis 60 Jahren Einschränkungen. Daran wird sich auch nichts verändern. Wenn Änderungen kommen, haben diese ihre Ursache in neuen global-politischen bundesweiten Regelungen und nicht aufgrund eines Naturparks oder Biosphärenreservats.

Dr. Kaiser bestätigt, dass die Förderungen in vielen Bereichen, auch in der Landwirtschaft, in den letzten Jahren nicht einfacher geworden sind. Auch hier ist die Politik gefordert. Man kann in der Region entsprechende Gebiete schützen, die sich zum Beispiel als Kernzone für ein Biosphärenreservat oder als Naturschutzgebiet anbieten. FFH-Gebiete, Wiesen, Weiden, Streuobstwiesen – alle diese Wertigkeiten gilt es zu erhalten. Der Naturpark hat eine große Verantwortung, da man in Bayern einen großen Anteil an Streuobstwiesen hat. Untersuchungen, die man gemeinsam mit Experten durchgeführt hat, haben die teils enorme Wertigkeit dieser Streuobstbestände gezeigt.

 

Es werden die Potenziale aufgezeigt, dass auch die heimische Tierwelt gefördert werden und somit von der Ausweisung eines schützenden Biosphärenreservates profitieren kann.

 

Zum Stand der Biotopkartierung wird von Frau Groll angeführt, dass diese weiterhin noch läuft. Eigentlich sollte sie im Herbst 2023 abgeschlossen werden. Durch die Trockenheit der letzten Jahre konnten die Kartierungen nicht vollständig erfolgen. Der Auftraggeber der Biotopkartierung, das Landesamt für Umwelt hat signalisiert, dass dieses Jahr nachkartiert wird. Man rechnet damit, dass Ergebnisse im Frühjahr 2024 vorliegen. Dieser Prozess findet regelmäßig in allen Landkreisen Bayerns statt und ist unabhängig von der Machbarkeitsstudie Biosphärenreservat einzuordnen. Die Biotopkartierung des Landkreises Miltenberg ist eine der ältesten Kartierungen in Bayern. Daher ist die Datenneuerhebung seit vorletztem Jahr zu begrüßen. Nach Vorliegen der Ergebnisse sowie des Berichts vom LfU wird informiert.

 

Die Ergebnisse aus den Bürgerforen in den drei Landkreisen, aus den Sondierungs- und Jugendworkshops sowie den Arbeitsgruppen fließen in die Gesamtdokumentation der beiden Planungsbüros ein und die gewonnenen Erkenntnisse werden aufbereitet und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Es wird aufgerufen, mit ausreichend Gelassenheit und Besonnenheit die Durchführung der Machbarkeitsstudie erst einmal abzuwarten. Sorgen und Ängste können sachlich geäußert werden. Emotionen, Fehlinformationen und Unterstellungen sind dem Meinungsbildungsprozess jedoch nicht sachdienlich.

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