Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2024 bis 2028; Wahl von sieben Vertrauenspersonen

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.03.2023   KT/012/2023 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Wahlergebnis:

 

Landrat Scherf stellt das Wahlergebnis fest und verkündet:

 

Es wurden 53 Stimmen abgegeben. Das Quorum der 2/3 Mehrheit ist ab 36 Stimmen erreicht.

 

Es sind gewählt:

 

-       Frau Sabine Balleier mit 41 Stimmen

-       Herr Rudolf Eckstein mit 44 Stimmen

-       Frau Hannelore Kreuzer mit 45 Stimmen

 

sowie

 

-       Edwin Lieb, Karin Passow, Ralf Reichwein und Jürgen Reinhard mit jeweils 49 Stimmen.

 

Herr Scherf dankt den Vertrauenspersonen für ihre Bereitschaft und dem Gremium für den Wahlgang.


Herr Scherf leitet in den TOP ein und stellt die Sitzungsvorlage vor:

 

Mit Schreiben vom 02.01.2023 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass in diesem Jahr die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss der Schöffenwahl 2023 bei dem jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.

 

Die Regelungen in § 40 Gerichtsverfassungsgesetz und in der Schöffenbekanntmachung vom

27. Oktober 2022 sehen vor, dass je Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen sind. Die Vertrauenspersonen werden aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Vertretung des ihm entsprechenden unteren Verwaltungsbezirkes, also dem Kreistag, gewählt. Wählbar sind alle wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miltenberg. Die Vertrauenspersonen werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (d.h. mindestens 31 Stimmen), in geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss bis spätestens 15. Mai 2023 abgeschlossen sein, damit der Direktor des Amtsgerichts Obernburg a.Main den Wahlausschuss rechtzeitig einberufen kann.

 

Bezüglich der Frage, ob eine als Schöffe vorgeschlagene Person auch Mitglied des Ausschusses sein kann, ist festzustellen, dass eine entgegenstehende Regelung nicht existiert. Gleichwohl wird empfohlen, darauf zu achten, dass keine Personenidentität bei den Vorgeschlagenen besteht.

 

Zur Vorbereitung der Wahl wird den jeweiligen Kreistagsfraktionen vorgeschlagen, wie bereits bei den letzten Wahlen in den Jahren 2008, 2013 sowie 2018 zu verfahren. Das würde bedeuten, nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag das dort niedergelegte Sainte-Lague/Schepers-Verfahren anzuwenden und das Vorschlagsrecht für die sieben Sitze im Wahlausschuss wie folgt zu verteilen:

 

-              CSU:                                3 Personen

-              FW:                                  1 Person

-              SPD:                                1 Person

-              B90/Die GRÜNEN:          1 Person

-              Neue Mitte:                      1 Person

 

Herr Landrat Scherf hat die Fraktionsvorsitzenden gebeten, ihm gemäß der vorgeschlagenen Verteilung ihre Vorschläge für die Vertrauensperson zuzusenden.

 

Folgende Personen wurden vorgeschlagen:

 

Von der CSU-Fraktion:

-       1. Jürgen Reinhard

-       2. Ralf Reichwein

-       3. Karin Passow

 

Von der Fraktion der Freien Wähler:

-       1. Edwin Lieb

 

Von der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:

-       1. Hannelore Kreuzer

 

Von der SPD-Fraktion:

-       1. Sabine Balleier

 

Von der Fraktion Neue Mitte:

-       1. Rudolf Eckstein

 

Wahlverfahren:

 

Herr Feil erläutert das geplante Vorgehen zum Wahlverfahren:

 

Die Verwaltung hat einen Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge mit den vorgeschlagenen Personen vorbereitet.

 

Für die anschließende Wahl ist auf Folgendes hinzuweisen:

-       Jede Kreisrätin und jeder Kreisrat hat sieben Stimmen.

-       Je Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.

-       Im Falle des Listenkreuzes erhält jede Person eine Stimme.

-       Eine Kandidatin bzw. Kandidat ist nur dann gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.

 

Wahlgang:

 

Die Wahlhandlung wird im Kleinen Sitzungssaal durchgeführt. Zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl werden Mitarbeiter*innen der Verwaltung beigezogen.

 

Die Sitzung wird für den Wahlvorgang unterbrochen und im Anschluss fortgesetzt.

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