Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Neubestellung des Schöffenwahlausschusses für die Amtsperiode 2024 bis 2028; Wahl von sieben Vertrauenspersonen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.03.2023 KT/012/2023 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Wahlergebnis:
Landrat Scherf stellt das Wahlergebnis fest und verkündet:
Es wurden 53 Stimmen abgegeben. Das Quorum der 2/3 Mehrheit ist ab 36 Stimmen erreicht.
Es sind gewählt:
-
Frau Sabine
Balleier mit 41 Stimmen
- Herr Rudolf Eckstein mit 44 Stimmen
-
Frau
Hannelore Kreuzer mit 45 Stimmen
sowie
- Edwin Lieb, Karin Passow, Ralf Reichwein und Jürgen Reinhard mit jeweils 49 Stimmen.
Herr Scherf dankt den Vertrauenspersonen für ihre Bereitschaft und dem Gremium für den Wahlgang.
Herr Scherf leitet in den TOP ein und stellt
die Sitzungsvorlage vor:
Mit Schreiben vom 02.01.2023 teilte die
Regierung von Unterfranken mit, dass in diesem Jahr die Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss der Schöffenwahl
2023 bei dem jeweiligen Amtsgericht zu wählen sind.
Die Regelungen in § 40
Gerichtsverfassungsgesetz und in der Schöffenbekanntmachung vom
27. Oktober 2022 sehen vor, dass je
Amtsgerichtsbezirk 7 Vertrauenspersonen
für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen sind. Die Vertrauenspersonen werden
aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes von der Vertretung des ihm
entsprechenden unteren Verwaltungsbezirkes, also dem Kreistag, gewählt. Wählbar
sind alle wahlberechtigten Einwohner des Landkreises Miltenberg. Die Vertrauenspersonen
werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder,
mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (d.h.
mindestens 31 Stimmen), in geheimer Wahl bestimmt. Die Wahl der
Vertrauenspersonen muss bis spätestens 15. Mai 2023 abgeschlossen sein, damit
der Direktor des Amtsgerichts Obernburg a.Main den Wahlausschuss rechtzeitig
einberufen kann.
Bezüglich der Frage, ob eine als Schöffe
vorgeschlagene Person auch Mitglied des Ausschusses sein kann, ist festzustellen,
dass eine entgegenstehende Regelung nicht existiert. Gleichwohl wird empfohlen,
darauf zu achten, dass keine Personenidentität bei den Vorgeschlagenen besteht.
Zur Vorbereitung der Wahl wird den
jeweiligen Kreistagsfraktionen vorgeschlagen, wie bereits bei den letzten
Wahlen in den Jahren 2008, 2013 sowie 2018 zu verfahren. Das würde bedeuten,
nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag das dort niedergelegte
Sainte-Lague/Schepers-Verfahren anzuwenden und das Vorschlagsrecht für die sieben
Sitze im Wahlausschuss wie folgt zu verteilen:
- CSU: 3 Personen
- FW: 1 Person
- SPD: 1 Person
- B90/Die
GRÜNEN: 1 Person
- Neue
Mitte: 1 Person
Herr Landrat Scherf hat die
Fraktionsvorsitzenden gebeten, ihm gemäß der vorgeschlagenen Verteilung ihre
Vorschläge für die Vertrauensperson zuzusenden.
Folgende
Personen wurden vorgeschlagen:
Von der CSU-Fraktion:
-
1. Jürgen
Reinhard
-
2. Ralf
Reichwein
-
3.
Karin Passow
Von der Fraktion der Freien Wähler:
-
1.
Edwin Lieb
Von der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN:
-
1.
Hannelore Kreuzer
Von der SPD-Fraktion:
-
1.
Sabine Balleier
Von der Fraktion Neue Mitte:
-
1.
Rudolf Eckstein
Wahlverfahren:
Herr Feil erläutert das geplante Vorgehen
zum Wahlverfahren:
Die Verwaltung hat einen Stimmzettel in alphabetischer Reihenfolge mit
den vorgeschlagenen Personen vorbereitet.
Für die anschließende Wahl ist auf Folgendes
hinzuweisen:
-
Jede
Kreisrätin und jeder Kreisrat hat sieben Stimmen.
-
Je
Kandidatin bzw. Kandidat darf nur eine Stimme vergeben werden.
-
Im
Falle des Listenkreuzes erhält jede Person eine Stimme.
-
Eine
Kandidatin bzw. Kandidat ist nur dann gewählt, wenn zwei Drittel der anwesenden
Mitglieder, mindestens jedoch 31 für sie bzw. für ihn gestimmt haben.
Wahlgang:
Die Wahlhandlung wird im Kleinen
Sitzungssaal durchgeführt. Zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl
werden Mitarbeiter*innen der Verwaltung beigezogen.
Die Sitzung wird für den Wahlvorgang
unterbrochen und im Anschluss fortgesetzt.