Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Ausscheiden eines Kreisrates; Nachbesetzung und Vereidigung

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.03.2023   KT/012/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

 

  1. Der Kreistag stellt die Niederlegung des Amtes von Herrn Kreisrat Jörg Reinmuth fest. Herr Reinmuth ist damit aus dem Ehrenamt als Kreisrat entlassen und von seinen Pflichten aus diesem Amt entbunden.

 

  1. Es wird festgestellt, dass Frau Astrid Schmidt Listennachfolgerin von Herrn Jörg Reinmuth ist. Frau Schmidt hat die Annahme des Amtes schriftlich abgelehnt und scheidet somit aus der Listennachfolge aus.

 

  1. Es wird festgestellt, dass Herr Markus Krebs der nächste Listennachfolger von Herrn Jörg Reinmuth ist.

 

Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

Nach der Beschlussfassung bittet Herr Scherf die Anwesenden, sich zu erheben. Es erfolgt die Vereidigung von Herrn Krebs. Herr Scherf dankt Herrn Krebs für die Annahme der Wahl und freut sich auf die gute Zusammenarbeit.


Herr Scherf eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Anträge zur Sitzung liegen ihm nicht vor.

 

 

Herr Scherf gibt an:

 

Mit Schreiben vom 11. Januar 2023 an Landrat Scherf teilte Kreisrat Jörg Reinmuth mit, dass er seine Mitarbeit im Kreistag aus persönlichen Gründen beenden möchte.

 

Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz kann eine gewählte Person das Amt ohne Angabe und ohne Vorliegen von wichtigen Gründen niederlegen. Der Kreistag stellt in einem solchen Fall die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

 

Nachfolger von Herrn Kreisrat Jörg Reinmuth auf der Bewerberliste der FDP sind in der nachstehenden Reihenfolge Frau Astrid Schmidt und Herr Markus Krebs.

 

Im Vorfeld der heutigen Kreistagssitzung hat Frau Schmidt mitgeteilt, dass sie das Amt im Rahmen der Listennachfolge nicht annimmt. Dies ist vom Kreistag durch Beschluss festzustellen. Nächster Listennachfolger ist Herr Markus Krebs. Er hat die Bereitschaft signalisiert, das Amt anzunehmen (Art. 37 in Verbindung mit Art. 47 Abs. 4 und Abs. 2 GLKrWG).

 

Das verkürzte Listennachfolgeverfahren ermöglicht die Behandlung in einer Sitzung. Herr Krebs ist gebeten worden, an der heutigen Sitzung zunächst als Gast anwesend zu sein. Weiter wurde Herr Krebs mitgeteilt, dass er nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die Erklärungsfrist von einer Woche schriftlich seine Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes und zur Eidesleistung oder Ablegung eines Gelöbnisses erklären könne.

 

Sofern der Kreistag dem obigen Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und Herr Krebs anwesend ist, kann er im Nachgang der Beschlussfassung die schriftlichen Erklärungen abgeben und die Eidesleistung bzw. das Gelöbnis ablegen. Damit wäre die Einführung in das Ehrenamt als Kreisrat mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die schriftlichen Erklärungen liegen mittlerweile unterzeichnet vor.

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