Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2023   KA/018/2023 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, nachstehende Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg zu beschließen.

 

§ 34 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzt und erhält in Buchstabe d) folgende Fassung:

 

2. Beratende Mitglieder (Art. 19 AGSG) sind:

d) jeweils ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters,

….  .


Herr Feil, Leiter Abt. 1, stellt den Sachverhalt vor:

 

Der Landtag des Freistaates Bayern hat diverse Änderungen zur Ausführung des Betreuungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften beschlossen und am 23.12.2022 bekanntgemacht. Hierdurch wurde u.a. Art. 19 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zu den Sozialgesetzen (AGSG) geändert bzw. ergänzt.

 

In dieser Vorschrift ist festgelegt, wer kraft Gesetzes als beratendes Mitglied dem Jugendhilfeausschuss angehört bzw. welche Institutionen beratende Mitglieder entsenden dürfen. Ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 01.01.2023 gilt, dass neben einem Bediensteten oder einer Bediensteten der zuständigen Arbeitsagentur noch ein Bediensteter oder eine Bedienstete des zuständigen Jobcenters dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied angehört.

 

Nachdem § 34 Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg die in Art. 19 AGSG angeführten beratenden Mitglieder explizit benennt und nicht nur einen Querhinweis auf Art. 19 AGSG enthält, ist die Geschäftsordnung in diesem Punkt entsprechend zu ergänzen.

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